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BNetzA reagiert auf Auswirkung des Corona-Virus für Ausschreibungen nach dem EEG und dem KWKG

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) reagiert auf die Auswirkungen des Corona-Virus und passt den Mechanismus für die Ausschreibung von Erneuerbaren Energien und KWK-Anlagen an. Die Ausschreibungstermine und die Durchführung der Ausschreibung werden hierbei nicht angepasst. Jedoch erhalten die erfolgreichen Bieter nicht bereits den Zuschlag sondern zunächst eine Zusicherung, sodass die mit dem Zuschlag zusammenhängenden Fristen noch nicht zu laufen beginnen. Zudem teilt die BNetzA mit, dass für bereits bezuschlagte Gebote für #Windenergie an Land und Biomasse die Realisierungsfristen durch formlosen Antrag unbüroktratisch gewährt würde.
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OVG Niedersächsischen erklärt regionalen Raumordnungsprogramms Cuxhaven für unwirksam

Das OVG Niedersächsischen hat durch Urteil vom 7. Feb. 2020 die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2012 des Landkreises Cuxhaven - Fortschreibung des sachlichen Teilabschnitts Windenergie - für unwirksam erklärt. Gegen die Planung bestünden nicht nur formelle Bedenken. Jedenfalls liegen in materiell-rechtlicher Hinsicht beachtliche Fehler im Abwägungsvorgang vor. Insbesondere läge der Planung kein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zu Grunde, das nicht nur Auskunft darüber gibt, von welchen Erwägungen die positive Standortzuweisung getragen wird, sondern auch die Gründe für die beabsichtigte Freihaltung des übrigen Planungsraums von Windenergieanlagen aufzeigt. Dem genügt die Abgrenzung in „harte“ und „weiche“ Tabuzonen indessen nicht. Zudem seien Gesichtspunkte der Natur und Landschaft als harte und nicht weiche Kriterien einzustufen. (OVG Niedersachsen, (Urt v. 07.02.2020 - Az.: 12 KN 75/18)
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BGH konkretisiert die Anforderungen an eine technische Einrichtung im EEG

Mit Urteil vom 14.01.2020 hat der BGH die Anforderungen an eine technische Einrichtung im Sinne des des § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2012 konkretisiert und vorgegeben, dass die dem Netzbetreiber nur das ferngesteuerte Abschalten einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ermöglichende Einrichtung nicht genügt. Die technische Einrichung muss dem Netzbetreiber die Reduzierzugn der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung jederzeit ferngesteuert ermöglichen; ein allein vollständiges An- und Ausschalten genügt hingegen nicht. (BGH, Urt. v. 14.01.2020 - Az.: XIII ZR 5/19)
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Fortschreitende Digitalisierung der Energieversorgung; Intelligente Stromnetze: BSI veröffentlicht Marktanalyse.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (kurz: BSI) hat die Marktanalyse nach dem Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (MsbG) aktualisiert und veröffentlicht. Danach haben drei Smart-Meter-Gateway-Hersteller das Produkt-Zertifizierungsverfahren des BSI numehr erfolgreich abgeschlossen. Somit liegen die Voraussetzungen der §§ 24 Abs. 1, 30 MsbG vor. Dies hat das BSI nun förmlich durch Allgemeinverfügung festgestellt. Danach ist der Einsatz intelligenter Messysteme bei Letztverbrauchern ab einem Jahresstromverbrauch über 6 000 Kilowattstunden und bei Anlagenbeteibern mit einer insallierten Leistung über 7 Kilowatt grundsätzlich verpflichtend (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 MsbG). Dabei sind Erzeugungsanlagen nach dem EEG und KWKG allerdings vorerst noch von einem verpflichtenden Einbau intelligenter Messsysteme ausgenommen.
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Bundeskabinett beschließt bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen

In seiner ersten Sitzung des neuen Jahres hat das Bundeskabinett eine Novellierung der AVV zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen beschlossen. Das Energiesammelgesetz aus 2018 sah bereits die flächendeckende Einführung einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung vor. Die Umsetzung scheiterte bisher daran, dass man sich nicht auf die zulässigen Technologien einigen konnte. Dementsprechend hatte auch die BNetzA die Umsetzungsfrist für die Umrüstung der Windenergieanlagen auf bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung bis 30. Juni 2021 verlängert. Der Entwurf des Bundeskabinetts sieht nun vor, dass neben radarbasierten Systemen auch die kostengünstigeren transponderbasierten Systeme zugelassen werden sollen.
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BGH entscheidet zu Formerfordernissen bei Ausschreibungen im EEG

Der BGH hat jüngst zu den Formerfordernissen im Rahmen der Ausschreibung nach dem EEG für Windenergieanlagen mit einer Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2019 Stellung bezogen. Eine Bestandsanlage, deren Genehmigung bereits vor dem 1. Januar 2017 erteilt wurde, muss zur Teilnahme an der Ausschreibung gemäß § 22 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EEG 2017 die Schriftform im Sinne des § 126 Abs. 1 BGB beim Verzicht auf die gesetzlich bestimmte Förderung einhalten. Anlagenbetreiber, die erst im Nachgang zur Teilnahme an einer entsprechenden Ausschreibung auf die Formunwirksamkeit einer allein mittels Fax übermittelten Verzichtserklärung berufen, um doch noch die gesetzlich bestimmte Förderung in Anspruch nehmen zu können, verstoßen gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. (BGH, Beschl. v. 12.11.2019 - Az.: EnVR 108/18)
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