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Stromweitergabe im Rahmen der Besonderen Auslgeichsregelung: Messen und Schätzen

Im Rahmen des "2. Energiegipfels der Säge- und Holzindustrie" in Würzburg referierte Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Brahms am 14. November 2019 zum Thema "Stromweitergabe im Rahmen der Besonderen Auslgeichsregelung: Messen und Schätzen". Finden Sie hierzu unter dem nachstehenden Link die Vortragsfolien zum Vortrag. Bei Rückfragen kommen Sie gerne auf uns zu.
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Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG 2017) – Ausschreibung für Biomasse

Im Rahmen des "2. Energiegipfels der Säge- und Holzindustrie" in Würzburg referierte Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Brahms am 14. November 2019 zum Thema "Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG 2017) - Ausschreibung für Biomasse". Finden Sie hierzu unter dem nachstehenden Link die Vortragsfolien zum Vortrag. Bei Rückfragen kommen Sie gerne auf uns zu.
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Innovationsauschreibungsverordnung vom Bundeskabinett verabschiedet

Das Bundeskabinett hat am 16.10.2019 die Innovationsauschreibungsverordnung verabschiedet. Mit der Verordnung sollen neue Preisgestaltungsmechanismen und Ausschreibungsmodalitäten im Bereich erneuerbarer Energien erprobt werden, die zu mehr Wettbewerb und mehr Netz- und Systemdienlichkeit führen sollen. Der Entwurf sieht im wesentlichen eine fixe Marktprämie, keine Förderung bei negativen Strompreisen und eine Zuschlagsbegrenzung bei Unterzeichnung vor. Als Pilotverfahren soll die BNetzA zunächst drei Innovationsausschreibungen für 2019 bis 2021 durchführen (vgl. § 39j EEG 2017). Ob es tatsächlich noch in diesem Jahr hierzu kommt ist allerdings fraglich. Die Verordnung ist zunächst an den federführen Ausschus für Wirtschaft und Energie übwerwiesen und die Zustimmung des Bundestages steht noch aus. Das EEG 2017 sah ursprünglich eine Innovationsausschreibung schon für 2018 vor.
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Menschen auf Berggipfel
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Teamzuwachs bei Brahms Groos & Kollegen

Wir freuen uns, dass das Team um Brahms Groos & Kollegen um zwei weitere Anwaltskollegen wächst: Einerseits begrüßen wir als erfahrenen neuen Partner Ra Dr. Julian Asmus Nebel, der als verwaltungsrechtlicher Spezialist im Umweltplanungs- und Energierecht zu uns kommt. Andererseits freuen wir uns über den ebenso erfahrenen Kollegen Ra Christian Frohberg, der im Energiesteuer- und Wirtschaftsrecht das Team komplettiert. Somit können wir Sie bei sämtlichen rechtlichen Fragestellungen der Energiewirtschaft, der Erneuerbaren Energien und der dezentraler Versorgung begleiten.
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OLG Celle konkretisisert Anforderungen einstweilige Verfügung im EEG

Das OLG Celle hat mit Beschluss vom Beschluss vom 02.Juli 2019 festgestellt, dass die einstweilige Verfügung gegenüber dem Netzbetreiber auf den finanziellen Förderanspruch im EEG im Form von Abschlägen auch isoliert nach dem Netzanschluss bzw. der Inbetriebnahme geltend gemacht werden kann. Dies gelte insbesondere auch dann, wenn die Abschlagszahlungen etwaige Aufrechnungen des Netzbetreiber in der Vergangenheit übersteigen, da der Anlagenbetreiber fortlaufend Strom aus Erneuerbaren Energien einspeist. (OLG Celle, Beschl. v. 02.07.2019 - Az.: 13 W 25/19)
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Biogasanlage im Rapsfeld
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Förderdeckel für Flexibilisierung von Biomasseanlagen ist erreicht!

Laut Pressemitteilung der BNetzA vom 31. Aug. 2019 ist der Förderdeckel für flexibel bereitgestellte zusätzlich installierte Leistung zur Erlangung der Flexibilitätsprämie für bestehende Biomasseanlagen nunmehr erreicht. Mit dem EEG 2014 wurde eine Prämie für bestehende Biogasanlagen eingeführt, die zusätzlich installierte Leistung für eine bedarfsorientierte Stromerzeugung bereitstellen. Allerdings beginnt sobald 1.000 Megawatt an zusätzlicher installierter Leistung erreicht sind und der Bundesnetzagentur gemeldet wurden eine Übergangsfrist von 15 Monaten. Betreiber von Biomasseanlagen haben daher bis Ende November 2020 Zeit, um sowohl die Inbetriebnahme der zusätzlichen, flexiblen Leistung durchzuführen, als auch die Registermeldung ins Marktstammdatenregister vorzunehmen. Nur wer beide Voraussetzungen erfüllt, kann die Flexibilitätsprämie in Anspruch nehmen.
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