// Elektromobilität

Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG) in Kraft getreten

Am 16. Mai 2019 wurde das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus vom 13. Mai 2019 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 706) verkündet. Neben der Novellierung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) finden sich auch in weiteren Gesetzen und Verordnungen Anpassungen wieder. Insbesondere sehen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017), das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG 2016) und das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Veränderungen vor.
Mehr erfahren
// Elektromobilität

BNetzA gibt Hinweise für Stromspeicher

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. März 2019 einen Hinweis betreffend EE-Stromspeicher veröffentlicht. Darin wird insbesondere darauf hingewiesen, dass nicht nur Betreiber von EE-Anlagen zur Registrierung ihrer Anlage im Marktstammdatenregister verpflichtet seien, sondern auch Betreiber von ortfesten Stromspeichern. Weiterhin seien von dieser Pflicht nicht nur EE-Stromspeicher, in denen ausschließlich EE-Strom zur Einspeicherung verbraucht wird, erfasst, sondern auch alle sonstigen Speicher, die zumindest teilweise Strom, der nicht aus erneuerbaren Energien oder Grubengas stammt, zur Einspeicherung verbrauchen. Demzufolge appelliert die BNetzA an alle Betreiber von EE-Anlagen, die ihre Stromspeicher noch nicht registriert haben, die Registrierung bis zum 31.12.2019 vorzunehmen, da andernfalls Sanktionen in Form der Kürzung der EEG-Förderzahlungen drohen.
Mehr erfahren
// Elektromobilität

Ankündigung zum Einbau moderner Messeinrichtungen im MSBG

Das Landgericht Dortmund hat in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 22.01.2019 festgestellt, dass eine Vorankündigung von zwei Wochen zum Einbau von modernen Messeinrichtungen seitens des grundzuständigen Messstellenbetreibers nicht mit den Anforderungen des § 37 Abs. 2 #Messstellenbetriebsgesetz (MSBG) im Einklang stehe. Dieser fordere, dass mindestens drei Monate vor Einbau der #Messeinrichtung der betroffenen Anschlussnutzer hierüber und über die Möglichkeit zur freien Wahl des Messstellenbetreibers informiert werden müsse. Nach Auffassung des Gerichts bestehe ansonsten die Gefahr einer Überrumpelung des Anschlussnutzers. (LG Dortmund, Urt. v. 22.01.2019 - Az.: 25 O 282/18)
Mehr erfahren
// Elektromobilität

Marktstammdatenregister (MaStR) ist online!

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt und wird von der Bundesnetzagentur geführt. Im MaStR sind vor allem die Stammdaten zu Strom- und Gaserzeugungsanlagen zu registrieren. Außerdem sind die Stammdaten von Marktakteuren wie Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Energielieferanten zu registrieren. Das MaStR steht nicht nur den Behörden, sondern auch den Marktakteuren und der Öffentlichkeit online zur Verfügung. Gleichzeitig sollen unterschiedliche bestehende Registrierungspflichten im Marktstammdatenregister gebündelt werden. Aufgrund der mehrfachen Verschiebung der Eröffnung des Webportals konnte den Registrierungspflichten allerdings bisher nur unzureichend nachgekommen werden bzw. musste für EEG-Anlagen noch im Anlagenregister vorgenommen werden.
Mehr erfahren
// Elektromobilität

Blockchain und Windenrgie – ein Update…

Im Rahmen der "27. Windenergietag" in Linstow referierte Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Brahms am 6. November 2018 zum Thema "Blockchain und Windenrgie - ein Update…". Finden Sie hierzu unter dem nachstehenden Link die Vortragsfolien zum Vortrag. Bei Rückfragen kommen Sie gerne auf uns zu.
Weiterlesen
// Elektromobilität

Referentenentwurf zur Änderung der MaStRV

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 27. Sep. 2018 einen Referentenentwurf zur Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) veröffentlicht. Als wesentliche (notwendige) Änderungen zu nennen sind: Ein stärkerer Schutz personenbezogener Daten hinsichtlich Veröffentlichungen die kleinere Anlagen betreffen mit einer installierten Leistung bis zu 30 kW und Anpassung von Fristen der Verzögerungen zur Inbetriebnahme des Webportals. Registrierungen von Marktakteuren, Einheiten, EEG-und KWK-Anlagen und Projekten, die innerhalb der ersten 24 Monate nach dem Start des Webportals vorge- nommen werden, sollen als rechtzeitig gemeldet gelten. Darüber hinaus finden sich neben sprachlichen Glättungen einige Feinjustierungen bezüglich der Registrierungspflichten.
Mehr erfahren
< >