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BGH zur Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Wärmelieferverträgen

Mit Urteil vom 6. April 2022 hat der BGH zur Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln bei Wärmelieferverträgen entschieden. Nach Einschätzung des BGH handelt es sich bei in Allgemeinen Versorgungsbedingungen enthaltenen Preisänderungsklauseln zum Arbeitspreis einerseits und zum Bereitstellungs-beziehungsweise Grundpreis andererseits um inhaltlich voneinander trennbare Vertragsklauseln, die jeweils Gegenstand einer gesonderten Wirksamkeitsprüfung nach § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV sind. Die Unwirksamkeit einer dieser beiden Preisänderungsklauseln führt gemäß § 306 abs. 1 BGB nicht zur Unwirksamkeit der jeweils anderen Anpassungsklausel. Im Gegensatz zur Vorinstanz hat der BGH in seinem Urteil die Befugnis des Versorgungsunternehmens zur einseitigen Anpassung von Preisänderungsklauseln angenommen. Gerade im Fall einer unwirksamen Klausel ist das Versorgungsunternehmen grundsätzlich berechtigt und ggfs. sogar verpflichtet, die Klausel auch während d…
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Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 29. Oktober 2021 eine Vereinfachungsregelung hinsichtlich der Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken veröffentlicht. Im Kern beinhaltet diese Vereinfachungsregelung, dass auf schriftlichen Antrag des Steuerpflichtigen bei kleinen Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken ohne weitere Prüfung in allen offenen Veranlagungszeiträumen zu unterstellen ist, dass diese ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn die steuerpflichtige Person von der Vereinfachungsregelung dieses Schreibens keinen Gebrauch macht, ist die Gewinnerzielungsabsicht nach den allgemeinen Grundsätzen (vgl. H 15.3 EStH) zu prüfen. (BMF, Schreiben vom 29.10.2021 - Az.: IV C 6 - S 2240/19/10006 :006)
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Wichtige Änderungen im Fernwärmerecht

Die Verordnung zur Umsetzung der Vorgaben zu Fernwärme und Fernkälte in der Richtlinie (EU) 2018/2002 sowie in der Richtlinie (EU) 2018/20011 vom 28.09.2021 sieht u.a. vor, dass eine Änderung der Preisanpassungsklausel nicht einseitig durch öffentliche Bekanntgabe erfolgen und schafft damit zugunsten der Verbraucher Klarheit in dieser seit Jahren umstrittenen Rechtsfrage, die die gesamte Wärmebranche und mehrere Gerichte in den letzten Jahren beschäftigt hatten. Außerdem wird § 3 AVBFernwärmeV angepasst: zukünftig können Wärmekunden ohne Angabe von Gründen die vertraglich bestellte Leistung einseitig um 50 Prozent reduzieren. Daneben sind die Veröffentlichungspflichten von Fernwärmeunternehmen ab jetzt deutlich umfangreicher gestaltet. Gleiches gilt für die Abrechnungen, die neben den tatsächlichen Preisen und dem tatsächlichen Verbrauch der Kunden auch Informationen über die aktuellen und prozentualen Anteil der eingesetzten Energieträ…
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Heizungsrohre mit Stellrädern
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Keine umsatzsteuerliche Lieferung von dezentral verbrauchten BHKW-Strom an den Netzbetreiber

Das FG Köln hat mit Urteil vom 16.06.2021 entschieden, dass bei in einem Blockheizkraftwerk (BHKW) erzeugtem und selbst (dezentral) verbrauchtem Strom an den Netzbetreiber keine umsatzsteuerliche Lieferung vorliegt. Das BKHW war an das eigene Stromnetz der Klägerin auf ihrem Gelände angeschlossenen (Kundenanlage). Die Kundenanlage war wiederum mit dem allgemeinen Stromversorgungsnetz des Stromnetzbetreibers verbunden. Der Beklagte ging auf der Grundlage einer Betriebsprüfung bzgl. des BHKW-Stroms unter Anwendung der Grundsätze in Abschnitt 2.5 UStAE von fiktiven Hin- und Rücklieferungen und aus und unterwarf diese der Besteuerung. Die hiergegen erhobene Klage war erfolgreich. Das FG Köln entschied, dass gerade keine Lieferung von Strom an den Netzbetreiber erfolgt durch den dezentralen Stromverbrauch. Es fehlt an einem Leistungstatbestand, da weder die Voraussetzungen im Umsatzsteuergesetz (UStG) noch in der MwStSystRL, erfüllt sind und schließli…
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Abschaffung der Einkommensteuerpflicht für kleine PV-Anlagen und BHKW

Mit Schreiben vom 2. Juni 2021 (IV C 6 - S 2240/19/10006 :006) an die obersten Finanzbehörden der Länder hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) geregelt, dass bei Photovoltaikanlagen bis zu einer installierten Leistung von bis zu 10 kW, die auf zu eigenen Wohnzwecken genutzten oder unentgeltlich überlassenen Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken einschließlich Außenanlagen (z. B. Garagen) installiert sind und nach dem 31. Dezember 2003 in Betrieb genommen wurden, sowie für vergleichbare Blockheizkraftwerke (BHKW) mit einer installierten Leistung von bis zu 2,5 kW auf schriftlichen Antrag ohne weitere Prüfung in allen offenen Veranlagungszeiträumen zu unterstellen ist, dass diese nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Bei ihnen liegt grundsätzlich eine unbeachtliche Liebhaberei vor. Der Antrag wirkt auch für die Folgejahre. Im Zuge dessen sind diese Anlagen nicht mehr einkommensteuerpflichtig. Die umsatzsteuerrechtliche Behandl…
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FG Baden-Württemberg entscheidet über den Umfang der Energiesteuerentlastung nach § 54 EnergieStG

Finanzgericht Baden-Württemberg entscheidet über den Umfang der Energiesteuerentlastung nach § 54 EnergieStG bei Wärmeeinspeisung aus verschiedenen Anlagen in ein gemeinsames Rohrleitungsnetz - Zuordnung von Übertragungsverlusten. Mit Urteil vom 19. Mai 2020 (11 K 1272/18) hat das Gericht die Klage eines kommunalen Energieversorgungsunternehmens, ihm eine Steuerentlastung nach § 54 EnergieStG zu gewähren, abgewiesen. Im Gegensatz zum vorliegenden Streitfall erfolgte die Einspeisung von Wärme in dem Fall, der vom BFH bereits mit Urteil 8. November 2016 (VII R 6/16) entschieden wurde, ausschließlich durch Kesselanlagen der dortigen Klägerin, die zugleich Netzbetreiberin war, wodurch der Übertragungsverlust insgesamt den Kesselanlagen der dortigen Klägerin zugeordnet werden konnte. Die hier streitentscheidende Frage, ob bei mehreren Anlagen(-betreibern) eine proportionale Aufteilung der Verlustmengen erfolgen muss, hatte sich dem BFH nicht gestell…
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