Solaranlage und Windkraftwerk vor Bergen
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Vorsteuerabzug bei Lieferung von Mieterstrom

Mit Urteil vom 17. Juli 2024, veröffentlicht am 26. September 2024, hat der XI. Senat des BFH entschieden, dass es sich bei der Lieferung von Strom, den der Vermieter von Wohnraum über eine Photovoltaikanlage selbst erzeugt und an seine Mieter gegen Entgelt abgibt, nicht um eine unselbständige Nebenleistung der umsatzsteuerfreien (langfristigen) Vermietung von Wohnraum handelt, sondern um eine selbständige umsatzsteuerpflichtige Leistung, die zum Vorsteuerabzug aus den Eingangsleistungen berechtigt, da kraft Gesetzes für den Mieter die Möglichkeit besteht, den Stromanbieter frei zu wählen, und die Stromlieferung getrennt und nach individuellem Verbrauch abgerechnet wird (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 07.12.2023, V R 15/21, BStBl II 2024, 503, zum Vorsteuerabzug für die Lieferung einer Heizungsanlage). Im Zuge dessen hat der XI. Senat des BFH die Revision des Finanzamts gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 25.02.2021, 11 K …
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Solarpaket I von der Bundesregierung beschlossen

Das Solarpaket I wurde von der Bundesregierung beschlossen. Das Gesetz zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung soll im Herbst im Bundestag beraten werden und Anfang 2024 in Kraft treten. Um den Zubau von Photovoltaik zu beschleunigen und zu entbürokratisieren, sieht das Kabinett folgende konkrete Maßnahmen vor: 1. Beschleunigung des PV-Ausbaus 2. Naturschutz und Landwirtschaft 3. Stärkere Förderung für innovative PV-Anlagen 4. Bürokratieabbau bei Balkon-PV und Mieterstrom 5. Duldungspflicht zur Verlegung von Leitungen Weitere Infos im Artikel der Bundesregierung. Foto: IMAGO/U. J. Alexander
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Ortsverschieden belegene Photovoltaikanlagen als Teilbetriebe?

Mit Beschluss vom 13. Juni 2022, veröffentlicht am 1. September 2022, hat der X. Senat des BFH entschieden, dass die Beurteilung der Frage, ob Photovoltaikanlagen, die ein Steuerpflichtiger auf mehreren – nicht benachbarten – Grundstücken betreibt, ertragsteuerrechtlich als unselbständige Betriebsteile eines einheitlichen Gewerbebetriebs oder aber als begünstigt nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 und Abs. 4 EStG veräußerbare Teilbetriebe anzusehen sind, nach den hierfür geltenden herkömmlichen Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu beurteilen ist. Hierfür hat die höchstrichterliche Rechtsprechung folgende Kriterien entwickelt: Die Annahme jeweils selbständiger Gewerbebetriebe bei mehreren gewerblichen Tätigkeiten eines Steuerpflichtigen erfordert deren vollkommene Eigenständigkeit. Eine Verbindung darf im Wesentlichen nur in der Person des Steuerpflichtigen bestehen; dieser muss die Betriebe nebeneinander am Wirtscha…
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Kein Vorsteuerabzug aus der Anschaffung eines Stromspeichers im Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage

Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass kein Vorsteuerabzug aus der Anschaffung eines Stromspeichers im Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage zu gewähren ist. Der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung eines Stromspeichers ist eigenständig und unabhängig davon zu prüfen, ob ein Batteriespeichersystem zugleich oder nachträglich mit der Photovoltaikanlage angeschafft und in Betrieb genommen worden ist. Umsatzsteuerlich zählt ein Stromspeicher nicht zu den für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und berechtigt daher nicht zum Vorsteuerabzug. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Februar 2020, 12 K 418/18, veröffentlicht am 26. August 2022
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BGH Urteil vom 11. November 2021 (Az. IX ZR 237/20)

Der BGH hat mit Urteil vom 11. November 2021 (Az. IX ZR 237/20) festgestellt, dass eine formularmäßige Bestimmung, mit der die Fälligkeit der vom Verwender geschuldeten Mietzahlungen von der Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage abhängig gemacht wird, nach § 308 Nr. 1 Alt. 2 BGB AGB-rechtlich unwirksam sei. Demnach benachteilige die Klausel den Verbraucher, wenn nach dem Grundsatz der kundenfeindlichsten Auslegung die Inbetriebnahme ausschließlich oder teilweise von der freien Entscheidung des Verwenders abhänge. So gehe der Verbraucher mit seiner für die Zahlung der Miete geschuldeten Gegenleistungen bereits bei Vertragsschluss in Vorleistung (z.B. Überlassung der Photovoltaikanlage, Übertragung des Nutzungsvertrages sowie Abtretung des Anspruchs auf Einspeisevergütung). Da in dem der Entscheidung zugrunde liegenden Mietvertrag aber nicht geregelt worden, was unter dem Begriff der Inbetriebnahme zu verstehen sei, gehe diese aus Sicht eine…
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BGH: Sonderrechtsfähigkeit von Solarmodulen und Unterkonstruktionen

Der BGH hat mit Entscheidung vom 18.03.2022 die Sonderrechtsfähigkeit von Solarmodulen und der Unterkonstruktion bestätigt. Hierbei geht das Gericht zunächst davon aus, dass die Module und die Unterkonstruktion nicht wesentlicher Bestandteil des Grundstücks geworden sind, da diese als Scheinbestandteil nur zu einem vorübergehenden Zweck auf das Grundstück verbracht wurden. Eine Freiland-Photovoltaikanlage ist auch kein Gebäude, wenn diese aus einer gerüstähnlichen Aufständerung aus Stangen oder Schienen sowie darin eingesetzten Photovoltaikmodulen besteht. Die Größe der Freiflächenanlage als auch der wirtschaftliche Wert sind hierbei nicht zu berücksichtigen. Das Gericht weist aufgrund fehlender Entscheidungsreife noch darauf hin, dass eine Übereignung von Teilen der Freiflächenanlage dann unwirksam wäre, wenn diese zerstört oder in seinem Wesen verändert würde. (BGH, Urt. v. 18.03.2022 - Az.: V ZR 269/20)
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