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Power Purchase Agreements (PPA) – Rechtlicher Rahmen

Im Rahmen der "28. Windenergietag" in Potsdam referierte Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Brahms am 5. November 2019 zum Thema "Power Purchase Agreements (PPA) - Rechtlicher Rahmen". Finden Sie hierzu unter dem nachstehenden Link die Vortragsfolien zum Vortrag. Bei Rückfragen kommen Sie gerne auf uns zu.
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28. Windenergietage – Wenn der Wind sich dreht…

Wir sind schon in aller Vorfreude auf die diesjährigen 28. Windenergietage in Potsdam vom 5. bis 7. November 2019 und laden Sie herzlich zu unserem Forum 8 am 5. November 2019 mit folgenden Themen ein: "RES in Poland – Opportunities for Investors" Filip Opoka; "PPA Power Purchase Agreements – Rechtliche Rahmenbedingungen" Dr. Florian Brahms; "Die Auswirkung der Novelle des StromStG auf Windparks" Christian Frohberg; "Konkrete Auswirkungen des Klimaschutzgesetzes auf den Ausbau der Windenergie" Dr. Julian Nebel; "Evergreen – Rechtssicherer Abschluss von Grundstücksnutzungsverträgen" Patrizia Zorn; "Saubere Gestaltung mehrerer Anlagenbetreiber an einem Netzverknüpfungspunkt" Dr. Florian Brahms
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BNetzA trifft Festlegung zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung

Mit Beschluss vom 22.10.2019 hat die BNetzA festgelegt, dass die eigentlich am 30. Juni 2020 endende Umsetzungsfrist zur Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen an Land und auf See gem. § 9 Abs. 8 EEG 2017 mit zum Ablauf des 30. Juni 2021 verlängert wird. Auch hinsichtlich der inhaltlichen Umsetzung legte die BNetzA fest, dass es zur Erfüllung der Verpflichtung eines zulässigen Betriebs einer Einrichtung zu bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung bedürfe. Eine Pflicht zur Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernisse bestehe jedoch dann nicht, wenn dies luftverkehrsrechtlich grundsätzlich ausgeschlossen sei. Auch bestehe keine Ausstattungspflicht im Sinne der Norm, wenn der Zahlungsanspruch nach dem EEG für die Windenergieanlage innerhalb von 3 Jahren ab Beginn der Pflicht zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ende.
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Nachlese: Energiegipfel in Stuttgart am 23. September 2019

Wir bedanken uns recht herzlich bei den Rednern und Moderatoren des Energiegipfels in Stuttgart am 23. September 2019: Dr. Andreas Klemm (Forum Contracting .e.V.), Urban Windelen (BVES), Markus Schnabel (WEBW Neue Energie GmbH), Thomas Benz (Umweltbank AG), Claire Bretheau (Ravetto Associé), Filip Opoka (NGL Legal), Prof. Dr. Wolfang Schuster (Institut für nachhaltige Stadtentwicklung GmbH), Simon Oerding (IFOK) Dipl. Ing. Jörg Baumgärtner (EGS-Plan), Ronald Pfitzer (Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH) und Bernhard Hedrich (Kreissparkasse Ludwigsburg). Die Präsentationsfolien der Vorträge finden Sie unter nachstehendem Link.
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Menschen auf Berggipfel
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Teamzuwachs bei Brahms Groos & Kollegen

Wir freuen uns, dass das Team um Brahms Groos & Kollegen um zwei weitere Anwaltskollegen wächst: Einerseits begrüßen wir als erfahrenen neuen Partner Ra Dr. Julian Asmus Nebel, der als verwaltungsrechtlicher Spezialist im Umweltplanungs- und Energierecht zu uns kommt. Andererseits freuen wir uns über den ebenso erfahrenen Kollegen Ra Christian Frohberg, der im Energiesteuer- und Wirtschaftsrecht das Team komplettiert. Somit können wir Sie bei sämtlichen rechtlichen Fragestellungen der Energiewirtschaft, der Erneuerbaren Energien und der dezentraler Versorgung begleiten.
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OLG Celle konkretisisert Anforderungen einstweilige Verfügung im EEG

Das OLG Celle hat mit Beschluss vom Beschluss vom 02.Juli 2019 festgestellt, dass die einstweilige Verfügung gegenüber dem Netzbetreiber auf den finanziellen Förderanspruch im EEG im Form von Abschlägen auch isoliert nach dem Netzanschluss bzw. der Inbetriebnahme geltend gemacht werden kann. Dies gelte insbesondere auch dann, wenn die Abschlagszahlungen etwaige Aufrechnungen des Netzbetreiber in der Vergangenheit übersteigen, da der Anlagenbetreiber fortlaufend Strom aus Erneuerbaren Energien einspeist. (OLG Celle, Beschl. v. 02.07.2019 - Az.: 13 W 25/19)
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