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Ankündigung zum Einbau moderner Messeinrichtungen im MSBG

Das Landgericht Dortmund hat in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 22.01.2019 festgestellt, dass eine Vorankündigung von zwei Wochen zum Einbau von modernen Messeinrichtungen seitens des grundzuständigen Messstellenbetreibers nicht mit den Anforderungen des § 37 Abs. 2 #Messstellenbetriebsgesetz (MSBG) im Einklang stehe. Dieser fordere, dass mindestens drei Monate vor Einbau der #Messeinrichtung der betroffenen Anschlussnutzer hierüber und über die Möglichkeit zur freien Wahl des Messstellenbetreibers informiert werden müsse. Nach Auffassung des Gerichts bestehe ansonsten die Gefahr einer Überrumpelung des Anschlussnutzers. (LG Dortmund, Urt. v. 22.01.2019 - Az.: 25 O 282/18)
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BGH: Stromlieferung vs. Nutzenergielieferung

Mit Beschluss vom 23. Oktober 2018 (Az.: VIII ZR 156/16) hat der BGH das Urteil des OLG Hamburg und klargestellt, dass die EEG-Umlage, die an die Lieferung von Strom an den Letztverbraucher geknüpft und vom Elektrizitätsversorgungsunternehmen an den Übertragungsnetzbetreiber zu entrichten ist, nicht dadurch umgangen werden kann, indem ein Energiedienstleister seinen Kunden die Lieferung von Nutzenergie vertraglich zusage, es sich aber dabei weder um einen Energiedienstleister in Form eines Energiecontractors und Facilitymanager, noch um Nutzenergie handele. Nutzenergie ist ein Umwandlungsprodukt, welches somit eines Umwandlungsprozesses, sowie der Erfassung und der Abrechnung des Umwandlungsproduktes bedarf. Allein die vertragliche Bezeichnung genügt somit nicht, um eine EEG-Umlagebefreiung zu erwirken.
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BNetzA muss Gebotswerte anonymisiert offenlegen

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die BNetzA verpflichtet ist, Gebotswerte aus der Ausschreibung für Windenergie anonymisiert offenzulegen. Eine unterlegene Bieterin führte zur Begründung an, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass sich aus der Kenntnis der Gebotshöhe für die Beschwerdeführerin weitere Anhaltspunkte für eine unzulässige Preisabsprache nach § 34 Abs. 1 b) EEG 2017 ergeben könnten. Dem gab das OLG Düsseldorf insoweit statt, als in Verbindung mit dem Anlagenstandort und -typ, die sich ebenfalls aus dem Gebot ersehen lassen, sich regelmäßig auch Rückschlüsse auf die Gewinne möglich ergeben können, mit denen der jeweilige Bieter kalkuliert hat, weshalb die Gebote nur anonymisiert offengelegt werden müssten. (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.11.2018 - Az.: 3 Kart 6/18)
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Marktstammdatenregister (MaStR) ist online!

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt und wird von der Bundesnetzagentur geführt. Im MaStR sind vor allem die Stammdaten zu Strom- und Gaserzeugungsanlagen zu registrieren. Außerdem sind die Stammdaten von Marktakteuren wie Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Energielieferanten zu registrieren. Das MaStR steht nicht nur den Behörden, sondern auch den Marktakteuren und der Öffentlichkeit online zur Verfügung. Gleichzeitig sollen unterschiedliche bestehende Registrierungspflichten im Marktstammdatenregister gebündelt werden. Aufgrund der mehrfachen Verschiebung der Eröffnung des Webportals konnte den Registrierungspflichten allerdings bisher nur unzureichend nachgekommen werden bzw. musste für EEG-Anlagen noch im Anlagenregister vorgenommen werden.
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Eigenversorgung & Allgemeinstrom in der Immobilienwirtschaft

Die #Clearingstelle #EEG #KWKG hat am bereits am 13. Dezember 2018 einen Hinweis zur #Eigenversorgung für sogenannten Allgemeinstrom veröffentlicht. Eine Eigenversorgung im Sinne des § 61 EEG 2017 liegt auch bei Personenidentität zwischen Anlagenbetreiber und Betreiber von Verbrauchseinrichtungen zur Kühlung bzw. Beheizung von Gebäudeteilen, Gemeinschaftsbeleuchtung und Fahrstühlen. Insoweit schafft die Clearingstelle EEG KWKG Rechtsklarheit für den Einsatz von #Solaranlagen und #BHWK in der Immobilienwirtschaft. Gleichzeitig wird auf die notwendige Abgrenzung zu sonstigen Strommengen bspw. #Mieterstrom hingewiesen. (Clearingstelle EEG KWKG, Hinweis v. 13.12.2018 - Az.: 2018/10)
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Erste Zertifizierung eines Smart Meter Gateway

Das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (#BSI) hat nach Pressemeldung vom 20.12.2018 das erste Zertifikat auf Basis des Schutzprofils für das #Smart #Meter #Gateway erteilt. Nunmehr kann auf Wunsch des Kunden bereits der Einbau eines intelligenten Messsystems erfolgen. Der verpflichtende #Rollout für #SmartMeter durch den grundzuständigen #Messstellenbetreiber beginnt hingegen erst, wenn insgesamt drei erfolgreiche Zertifizierungsverfahren abgeschlossen sind, vgl. § 30 Messstellenbetriebsgesetzt (#MsbG), wobei nach Auskunft des BSI derzeit weitere acht Zertifizierungsverfahren laufen.
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