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Fortschreitende Digitalisierung der Energieversorgung; Intelligente Stromnetze: BSI veröffentlicht Marktanalyse.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (kurz: BSI) hat die Marktanalyse nach dem Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (MsbG) aktualisiert und veröffentlicht. Danach haben drei Smart-Meter-Gateway-Hersteller das Produkt-Zertifizierungsverfahren des BSI numehr erfolgreich abgeschlossen. Somit liegen die Voraussetzungen der §§ 24 Abs. 1, 30 MsbG vor. Dies hat das BSI nun förmlich durch Allgemeinverfügung festgestellt. Danach ist der Einsatz intelligenter Messysteme bei Letztverbrauchern ab einem Jahresstromverbrauch über 6 000 Kilowattstunden und bei Anlagenbeteibern mit einer insallierten Leistung über 7 Kilowatt grundsätzlich verpflichtend (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 MsbG). Dabei sind Erzeugungsanlagen nach dem EEG und KWKG allerdings vorerst noch von einem verpflichtenden Einbau intelligenter Messsysteme ausgenommen.
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Steuerbefreiung gemäß § 9 StromStG – Deadline am 31. Dezember 2019

Erlaubnisse, die für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StromStG in der am 1. Juli 2019 geltenden Fassung des Stromsteuergesetzes erforderlich werden, gelten nach der in § 15 Abs. 3 StromStG neu geregelten Übergangsfrist bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StromStG ab dem 1. Juli 2019 auch ohne Antrag als widerruflich erteilt. Dies gilt jedoch nur dann, wenn bis zum 31. Dezember 2019 die nach § 9 Abs. 4 StromStG in Verbindung mit § 9 StromStV erforderlichen Anträge nachgereicht werden.
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Innovationsauschreibungsverordnung vom Bundeskabinett verabschiedet

Das Bundeskabinett hat am 16.10.2019 die Innovationsauschreibungsverordnung verabschiedet. Mit der Verordnung sollen neue Preisgestaltungsmechanismen und Ausschreibungsmodalitäten im Bereich erneuerbarer Energien erprobt werden, die zu mehr Wettbewerb und mehr Netz- und Systemdienlichkeit führen sollen. Der Entwurf sieht im wesentlichen eine fixe Marktprämie, keine Förderung bei negativen Strompreisen und eine Zuschlagsbegrenzung bei Unterzeichnung vor. Als Pilotverfahren soll die BNetzA zunächst drei Innovationsausschreibungen für 2019 bis 2021 durchführen (vgl. § 39j EEG 2017). Ob es tatsächlich noch in diesem Jahr hierzu kommt ist allerdings fraglich. Die Verordnung ist zunächst an den federführen Ausschus für Wirtschaft und Energie übwerwiesen und die Zustimmung des Bundestages steht noch aus. Das EEG 2017 sah ursprünglich eine Innovationsausschreibung schon für 2018 vor.
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Nachlese: Energiegipfel in Stuttgart am 23. September 2019

Wir bedanken uns recht herzlich bei den Rednern und Moderatoren des Energiegipfels in Stuttgart am 23. September 2019: Dr. Andreas Klemm (Forum Contracting .e.V.), Urban Windelen (BVES), Markus Schnabel (WEBW Neue Energie GmbH), Thomas Benz (Umweltbank AG), Claire Bretheau (Ravetto Associé), Filip Opoka (NGL Legal), Prof. Dr. Wolfang Schuster (Institut für nachhaltige Stadtentwicklung GmbH), Simon Oerding (IFOK) Dipl. Ing. Jörg Baumgärtner (EGS-Plan), Ronald Pfitzer (Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH) und Bernhard Hedrich (Kreissparkasse Ludwigsburg). Die Präsentationsfolien der Vorträge finden Sie unter nachstehendem Link.
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Menschen auf Berggipfel
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Teamzuwachs bei Brahms Groos & Kollegen

Wir freuen uns, dass das Team um Brahms Groos & Kollegen um zwei weitere Anwaltskollegen wächst: Einerseits begrüßen wir als erfahrenen neuen Partner Ra Dr. Julian Asmus Nebel, der als verwaltungsrechtlicher Spezialist im Umweltplanungs- und Energierecht zu uns kommt. Andererseits freuen wir uns über den ebenso erfahrenen Kollegen Ra Christian Frohberg, der im Energiesteuer- und Wirtschaftsrecht das Team komplettiert. Somit können wir Sie bei sämtlichen rechtlichen Fragestellungen der Energiewirtschaft, der Erneuerbaren Energien und der dezentraler Versorgung begleiten.
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Energiegipfel in Stuttgart am 23. September 2019

Diverse Referenten werden Ihnen neueste Entwicklungen im Bereich der Erneuerbaren Energien im In- und Ausland sowie aus dem Bereich der dezentralen Energiekonzepte vorstellen. Hierbei werden die Themen: Power Purchase Agreements, Investitionen in Erneuerbare Energien in Europa, Energiewende in der Region und Digitalisierung und SmartCity durch renommierte Referenten vorgestellt und diskutiert. Wir freuen uns über Ihr Kommen! Am 23. September 2019 Zeit: 12:00 bis 19:00 Uhr im SpardaWelt Eventcenter, Am Hauptbahnhof 3, 70173 Stuttgart mit anschließendem Umtrunk in den neueröffneten Kanzleiräumen in der Kriegerstraße 15, in 70191 Stuttgart.
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