// Kraft-Wärme-Kopplung

Zeitgleichheit bei der Eigenversorung im EEG 2012

Das Landgericht Tübingen hat im Rahmen des Anwendungsbereiches des #EEG 2012 bestimmt, dass es für die #Eigenversorgung im Sinne des § 37 Abs. 3 Satz 2 EEG 2012 reiche, wenn die #Personenidentität zwischen Erzeuger und Verbraucher als auch die räumliche Nähe, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BFH, bestehe. Erst mit dem EEG 2014 trat der Grundsatz der Zeitgleichheit in Kraft und es ist nicht möglich, ihn auf die Vorgängerversionen des EEG zu übertragen, so dass eine jährliche Verrechnung zwischen Produktion und Verbrauch durchgeführt werden kann.(LG Tübingen, Urt. v. 14.09.2018 - Az.: 4 O 374/17)
Mehr erfahren
// Kraft-Wärme-Kopplung

„Kriterien für eine Kundenanlage prägnanter fassen“

Über die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf über die Abgrenzung zwischen Netz und Kundenanlage sprach Herrn Dr. Andreas Klemm mit Herrn Dr. Florian Brahms, Rechtsanwalt in Berlin, erschienen in der Energie & Management. Ein kurzes Interview zu den kürzlich ergangenen Entscheidungen, die für das Contracting und die Konkretisierung der Anforderungen an eine #Kundenanlage im #EnWG von wesentlicher Bedeutung und bei der Umsetzung von Mieterstromkonzepten von Relevanz sind.
Mehr erfahren
// Kraft-Wärme-Kopplung

Referentenentwurf zur Änderung der MaStRV

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 27. Sep. 2018 einen Referentenentwurf zur Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) veröffentlicht. Als wesentliche (notwendige) Änderungen zu nennen sind: Ein stärkerer Schutz personenbezogener Daten hinsichtlich Veröffentlichungen die kleinere Anlagen betreffen mit einer installierten Leistung bis zu 30 kW und Anpassung von Fristen der Verzögerungen zur Inbetriebnahme des Webportals. Registrierungen von Marktakteuren, Einheiten, EEG-und KWK-Anlagen und Projekten, die innerhalb der ersten 24 Monate nach dem Start des Webportals vorge- nommen werden, sollen als rechtzeitig gemeldet gelten. Darüber hinaus finden sich neben sprachlichen Glättungen einige Feinjustierungen bezüglich der Registrierungspflichten.
Mehr erfahren
Stahlplatte für Gas
// Kraft-Wärme-Kopplung

EU-Kommission genehmigt EEG-Umlagebefreiung für KWK

Die #EU-Kommission hat für das Jahr 2018 die teilweise Befreiung von der #EEG-Umlage für die #Eigenversorgung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (kurz: KWK) genehmigt. Strom, der in einer #KWK-Anlage erzeugt und durch den Betreiber selbst in räumlicher Nähe zur #Erzeugungsanlage verbraucht wird, wird daher nur mit 40 % der EEG-Umlage belegt. Zu begrüßen ist, dass es eine Befreiung für die KWK-Anlage durch die Kommission genehmigt wurde, kritikwürdig ist die Befreiung lediglich für das Jahr 2018, da auf diese Weise keine Investitionssicherheit geschaffen wird und der erforderliche Zubau nicht erreicht wird.
Mehr erfahren
Grüne Heizungsrohre in Landschaft
// Kraft-Wärme-Kopplung

Anschluss- und Benutzungszwang

Mit Beschluss vom 13. März 2018 nahm das OVG Münster zu den Anforderungen an den Anschluss- und Benutzungszwang an ein Fernwärmenetz Stellung. Es ist nach der Entscheidung des OVG nicht notwendig, dass auch die Gemeinde selbst oder eines ihrer Unternehmen das Fernwärmenetz betreibt, sondern es kann auch ein privates Unternehmen Fernwärmelieferant sein. Es ist jedoch durch die Gemeinde zu gewährleisten, dass der "Charakter als öffentliche Einrichtung" gewahrt bleibt, d.h. insbesondere die Einrichtung den Einwohner der Gemeinde auch zur Verfügung gestellt wird und die Gemeinde selbst einen maßgeblichen Einfluss auf ein gleiches Benutzungsrecht der Bürger zu angemessenen Bedingungen durchsetzen kann. Die ist bei einem Eigenbetrieb der Gemeinde der Fall. (OVG Münster, Beschl. v. 13.03.2018 - 15 A 971/17)
Mehr erfahren
Kleiner Strommast alt
// Kraft-Wärme-Kopplung

Anforderung an vermiedene Netzentgelte

Wie ist der Begriff der dezentralen Erzeugungsanlage in § 18 StromNEV auszulegen? Dies kann entscheidend für die Frage sein, ob ein Anlagenbetreiber einen Anspruch auf die Zahlung von vermiedenen Netzentgelten hat. Der BGH hat einen Beschluss in einem energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungsverfahren zum Anlass genommen um klarzustellen: Für die Auslegung des Begriffs der „dezentralen Erzeugungsanlage“ in § 18 StromNEV ist die Definition des § 3 Nr. 11 EnWG heranzuziehen. Die StromNEV enthält insoweit keine abweichenden Bestimmungen. (BGH, Beschluss vom 27. Februar 2018 - Az.: EnVR 1/17)
Mehr erfahren
< >