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Keine Härtefallentschädigung bei Abschaltung für den Netzausbau

Mit Urteil vom 30. Juli 2019 hat das OLG Brandenburg entschieden, dass die Unterbrechung der Einspeisung von Solarstrom zum Zwecke des Netzausbaus keine Maßnahme des Einspeisemanagements im Sinne des § 12 EEG 2012 darstelle und mithin der Anspruch auf die Härtefallentschädigung nicht bestehe. Es komme nicht darauf an, ob die Unterbrechung der Einspeisung, bspw. bei notwendigen Reparatur, zu diesem konkreten Zeitpunkt unvermeidbar war oder einmalig bzw. wiederholt vorgenommen wird. Auch ein Schadenersatzanspruch komme nicht zum Tragen. Der bei Erweiterung der Netzkapazität notwendigem spannungslose Zustand kann bei zeitweiser Nichtabnahme des von dem Solarpark erzeugten Stromes als solche danach keine Pflichtverletzung darstellen. (OLG Brandenburg, Urt. v. 30.07.2019 - Az.: 6 U 28/18)
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Modultausch am selben Standort im EEG

Mit Hinweis vom 23. Juli 2019 (Az.: 2018/24) hat die Clearingstelle EEG/KWKG zur Auslegung und Anwendung des § 38b Abs. 2 Satz 1 EEG 2017, der eine Fiktion des Inbetriebnahmezeitpunkts von ersetzenden Solarmodulen an demselben Standort regelt, genommen. Unklar war bislang insbesondere die Auslegung des Standortbegriffs, dem jedoch beim Austausch von Solarmodulen eine entscheidende Rolle zukommt. Findet der Austausch eines Moduls nämlich am selben Standort statt und ist das Vorliegen der weiteren Voraussetzungen der Vorschrift zu bejahen, so gilt der ursprüngliche Inbetriebnahmezeitpunkt auch für das ersetzende Modul fort, sodass die Solaranlage weiterhin von den (höheren) Fördersätzen, die zum Inbetriebnahmezeitpunkt galten, profitiert. Schließlich lässt der Hinweis eng umgrenzte Ausnahmefälle bei der Auslegung zu und schafft somit Sicherheit und Klarheit bei der Auslegung und Anwendbarkeit des § 38b Abs. 2 Satz 1 EEG 2017.
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Umsetzungsbedarf hinsichtlichder novellierten Erneuerbare Energien-RL

Im Rahmen des Fachseminars des EWeRK "Der neue Rechtsrahmen für Erneuerbare Energien und den Europäischen Strommarkt – die Umsetzung des „Winterpakets“ der EU" in Berlin referierte Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Brahms am 19. Juni 2019 zum Thema "Umsetzungsbedarf hinsichtlichder novellierten Erneuerbare Energien-RL". Finden Sie hierzu unter dem nachstehenden Link die Vortragsfolien zum Vortrag. Bei Rückfragen kommen Sie gerne auf uns zu.
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Rückforderung der Marktprämie durch den Netzbetreiber

Das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 16.04.2019 entschieden, dass dem Netzbetreiber gegenüber dem Direktvermarktungsunternehmen ein Anspruch auf Rückzahlung der Marktprämie nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) bei fehlender Einhaltung der Voraussetzungen der Direktvermarktung zustehe, auch wenn das eigentliche gesetzliche Schuldverhältnis zwischen dem Netzbetreiber und dem Anlagenbetreiber bestehe. Die Abweichung von der ansonsten üblichen Rückabwicklung entlang der Leistungsbeziehungen ist durch den Umstand im konkreten Fall gerechtfertigt, dass der Anspruch auf die Marktprämie vom Anlagenbetreiber auf den Direktvermarkter abgetreten wurde. Es war nach der Auffassung des Gerichts der Direktvermarkter, der mit den aus dem Direktvermarktungsvertrag zwischen Anlagenbetreiber und Netzbetreiber resultierenden EEG-Vergütungen faktisch wirtschaftete. (OLG Brandenburg, Urt. v. 16.04.2019 - Az.: 6 U 89/17)
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Abrechnung nach Referenzerträgen vs. mittelspannungsseitig Untermessung

Das OLG Brandenburg hat am 16.04.2019 entschieden, dass die Abrechnungsvorschrift bei Nutzung einer gemeinsamen Messeinrichtung nach § 19 Abs. 3 EEG 2009 auch dann anwendbar sein kann, wenn mittelspannungsseitige Messeinrichtungen vorhanden sind. Sofern mehrere Anlagenbetreiber von Windenergieanlagen zunächst sich für eine Abrechnung nach Referenzerträgen entschieden haben, kann sich ein Anlagenbetreiber nicht einseitig auf eine Abrechnung gegenüber dem Netzbetreiber auf Grundlage der Untermessung berufen. (OLG Brandenburg, Urt. v. 16.04.2019 - Az.: 6 U 155/14)
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Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG) in Kraft getreten

Am 16. Mai 2019 wurde das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus vom 13. Mai 2019 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 706) verkündet. Neben der Novellierung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) finden sich auch in weiteren Gesetzen und Verordnungen Anpassungen wieder. Insbesondere sehen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017), das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG 2016) und das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Veränderungen vor.
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