// Wirtschaftsrecht

Steuerliche Förderung energetischer Maßnahmen bei Wohngebäuden nach § 35c EStG

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sich mit umfangreichem Schreiben vom 14. Januar 2021 zur steuerlichen Förderung energetischer Maßnahmen gemäß § 35c EStG an Gebäuden, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, geäußert und sich im Zuge dessen insbesondere zu folgenden Fragen positioniert: Begünstigtes Objekt, Begriff der Wohnung, Anspruchsberechtigte Person, Nutzung zu eigenen Wohnzwecken, Alter des Objekts, Beschränkung des Höchstbetrags der Steuerermäßigung, Objektförderung, Steuerliche Förderung mehrerer Objekte, Miteigentum am begünstigten Objekt, Förderderfähige Aufwendungen, Ausschluss der Förderung, Nachweis der energetischen Maßnahme, Verhältnis zu § 33 EStG, Verhältnis zu § 92a EStG, Antragstellung und Verfahren. Darüber hinaus enthält dieses Schreiben in der Anlage eine nicht abschließende Liste förderfähiger Maßnahmen. (BMF, Schreiben vom 14. Januar 2021, IV C 1 - S 2296-c/20/10004 :006)
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Finanzgericht Nürnberg zum Aufrechnungsverbot bei Masseunzulänglichkeit

Mit Gerichtsbescheid vom 15.09.2020 hat das FG Nürnberg über eine Aufrechnung des Finanzamts mit Altmasseverbindlichkeiten gegen Vorsteuer aus der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters für seine Tätigkeit vor Anzeige der Masseunzulänglichkeit zugunsten des Insolvenzverwalters entschieden. Das Gericht ist zu dem Ergebnis gekommen, dass sich die Unzulässigkeit der Aufrechnung im Streitfall in entsprechender Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO ergibt, wonach die Aufrechnung unzulässig ist, wenn ein Insolvenzgläubiger die Möglichkeit der Aufrechnung durch eine anfechtbare Rechtshandlung erlangt hat. Der 2. Senat hat die Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zugelassen, weil die Frage, wann eine anfechtbare Rechtshandlung im Sinne von § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO analog vorliegt und wie weit gegebenenfalls das Aufrechnungsverbot reicht, von grundsätzlicher Bedeutung ist. Revision wurde jedoch nicht eingelegt, so dass diese Entscheidung rechtskr…
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FG Baden-Württemberg entscheidet über den Umfang der Energiesteuerentlastung nach § 54 EnergieStG

Finanzgericht Baden-Württemberg entscheidet über den Umfang der Energiesteuerentlastung nach § 54 EnergieStG bei Wärmeeinspeisung aus verschiedenen Anlagen in ein gemeinsames Rohrleitungsnetz - Zuordnung von Übertragungsverlusten. Mit Urteil vom 19. Mai 2020 (11 K 1272/18) hat das Gericht die Klage eines kommunalen Energieversorgungsunternehmens, ihm eine Steuerentlastung nach § 54 EnergieStG zu gewähren, abgewiesen. Im Gegensatz zum vorliegenden Streitfall erfolgte die Einspeisung von Wärme in dem Fall, der vom BFH bereits mit Urteil 8. November 2016 (VII R 6/16) entschieden wurde, ausschließlich durch Kesselanlagen der dortigen Klägerin, die zugleich Netzbetreiberin war, wodurch der Übertragungsverlust insgesamt den Kesselanlagen der dortigen Klägerin zugeordnet werden konnte. Die hier streitentscheidende Frage, ob bei mehreren Anlagen(-betreibern) eine proportionale Aufteilung der Verlustmengen erfolgen muss, hatte sich dem BFH nicht gestell…
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Steuerliche Einordnung einer Zahlung im Zusammenhang mit dem Übergang der finanziellen Förderung nach EEG

Das FG Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 27. November 2019 über die steuerliche Einordnung einer Zahlung im Zusammenhang mit dem Übergang eines Einspeiserechts nach dem EEG entschieden. In diesem Fall erhielt der Kläger als Eigentümer eines Grundstücks, auf dem Windenergieanlagen standen, die von einer GmbH betrieben wurden, anlässlich der Übertragung der Windenergieanlagen an eine Bürgerwindpark KG einen Betrag in Höhe von 500.000 € für den von ihm erklärten Verzicht auf die Einspeiserechte. Das Gericht entschied, dass das Einspeiserecht aus dem Gesetz folgt und an die Person des Anlagenbetreibers gebunden, der Anlagenbetreiber somit der Inhaber des durch den Betrieb einer Windenergieanlage bedingten gesetzlichen Anspruchs auf Einspeisung des erzeugten Stroms aus erneuerbaren Energien in das Netz des Netzbetreibers (Einspeiserecht) ist. Der Kläger sei zu keinem Zeitpunkt Anlagenbetreiber gewesen. Das Gericht entschied zudem, dass der Bet…
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Finanzgericht Baden-Württemberg entscheidet erneut zur Steuerentlastung nach dem Energiesteuergesetz

Das EnergieStG sieht in § 55 eine Steuerentlastung für Unternehmen vor, deren wirtschaftliche Tätigkeit dem produzierenden Gewerbe und nicht dem Handel zuzuordnen ist. Im Streitfall entschied das FG Baden-Württemberg mit Urteil vom 7. April 2020, dass das die Steuerentlastung beantragende Unternehmen kein solches des produzierenden Gewerbes sei. Für die Einordnung eines Unternehmens als ein solches des produzierenden Gewerbes im Sinne des § 2 Nr. 3 StromStG ist in den Fällen, in denen Waren bearbeitet werden, maßgeblich, ob das Einwirken auf die Ware deren stoffliche Zusammensetzung nicht nur unerheblich verändert, so dass ein Produkt entsteht, das von den verwendeten Ausgangsstoffen verschieden ist. Werden lediglich die Abmessungen der Ware verändert, wie im Fall der Längs- und/oder Querteilung von Stahlerzeugnissen, liegt darin keine wirtschaftliche Tätigkeit, die dem Produzierenden Gewerbe zuzuordnen ist. (FG Baden-Württemberg, Urt. v. 7.04…
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BFH zur Bauabzugssteuer bei Freiland-Photovoltaikanlagen

Der BFH hat mit Urteil vom 7.11.2019, das am 9.07.2020 veröffentlicht worden ist, entschieden, dass Bauabzugsteuer im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG auch für die Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen anfallen kann, da die Begriffe Bauwerk und Bauleistung normspezifisch auszulegen sind. Im Rahmen der gebotenen Auslegung ist entscheidend, dass der in der Gesetzesbegründung zur Einführung der Bauabzugsteuer formulierte Zweck für ein weites Begriffsverständnis spricht. Aus diesem Verständnis folgt, dass ein Bauwerk im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 3 EStG weder auf Gebäude noch allgemein auf unbewegliche Wirtschaftsgüter beschränkt ist. Vielmehr können darunter auch Scheinbestandteile im Sinne des § 95 BGB und Betriebsvorrichtungen im Sinne des § 68 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BewG fallen. Technische Anlagen können ebenfalls ein Bauwerk im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 3 EStG darstellen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es wie bei Freiland-Photovolt…
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