// Wirtschaftsrecht

BFH entscheidet zur erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags bei Mitvermietung

Der BFH hat sich mit seinem am 30.04.2020 veröffentlichten Urteil vom 18.12.2019 zu der Frage, ob die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ausgeschlossen ist, wenn neben dem Grundbesitz Betriebsvorrichtungen mitvermietet wurden, wie folgt geäußert: Eine der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags entgegenstehende schädliche Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass diese einer von mehreren auf dem vermieteten Grundstück ausgeübten gewerblichen Tätigkeiten dienen. Für die Frage, ob ein Nebengeschäft im Hinblick auf die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags unschädlich ist, kommt es auf die Verhältnisse im jeweiligen Erhebungszeitraum an. Es reicht nicht aus, dass das Nebengeschäft in einem anderen Erhebungszeitraum als unschädlich zu beurteilen wäre. Eine schädliche Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Mit…
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Digitalisierungsschub bei Planungs- und Genehmigungsverfahren aufgrund der COVID-19-Pandemie

Wegen der im Zuge der COVID-19-Pandemie bestehenden Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen können Verwaltungsverfahren nur eingeschränkt durchgeführt werden. Unterlagen können nicht öffentlich ausgelegt, Erörterungstermine und Antragskonferenzen können nicht durchgeführt werden. Mit dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie soll gewährleistet werden, dass die Verfahren weiterhin ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Geändert werden hierzu alle Fachgesetze, die Planungs- und Genehmigungsverfahren für wesentliche Infrastrukturprojekte regeln, etwa das BauGB, das BImSchG, das EnWG oder das NABEG. Als Ersatz für zwingend durchzuführende Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen oder Antragskonferenzen wird das Instrument der Online-Konsultation eingeführt. Dieses dürfte über die Corona-Krise hinaus Bestand haben und die Verwaltungsverfahren in das digitale Zeital…
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BFH entscheidet zur Haftung des Geschäftsführers nach Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Der BFH hat mit Urteil vom 22.10.2019 zur Frage der Haftung des Geschäftsführers einer GmbH nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden. Wird danach ein vorläufiger Insolvenzverwalter unter Anordnung eines allgemeinen Zustimmungsvorbehalts bestellt, verbleibt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beim gesetzlichen Vertreter der GmbH. Der Geschäftsführer kann sich daher nicht allein mit der Behauptung entlasten, er habe angenommen, der vorläufige Insolvenzverwalter werde seine Zustimmung zur Abgabentilgung verweigern; hypothetische Kausalverläufe sind nicht zu berücksichtigen. Wegen der erhöhten Anforderungen an den Geschäftsführer in der Krise der GmbH ist im Regelfall eine solche Anfrage an den vorläufigen Insolvenzverwalter erforderlich, deren Nachweis dem Geschäftsführer obliegt. Nur bei konkreten und eindeutigen objektiven Anhaltspunkten für die Sinnlosigkeit dieser Anfrage kann auf diese verzichtet werden. (BFH Urteil v. 22.…
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Modernisierung des deutschen Personengesellschaftsrechts

Die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzte Expertenkommission hat am 20. 04.2020 einen Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vorgelegt. Der Entwurf sieht umfassende Reformen des deutschen Gesellschaftsrechts vor, welches teilweise noch aus dem 19. Jahrhundert stammt und an die gelebte gesellschaftsrechtliche Praxis und an die Bedürfnisse des modernen Wirtschaftslebens angepasst werden soll. Insbesondere betreffen die Reformen die Rechtsform der GbR. Für sie soll ein Register ähnlich des Handelsregisters eingeführt werden, in das sie sich – freiwillig – eintragen lassen können. Ferner soll nach dem Entwurf des MOPEG die Gestaltungsfreiheit von Gesellschaftsverträgen ausdrücklich im Gesetz verankert werden. Personenhandelsgesellschaften sollen auch für Freiberufler (also z.B. Architekten, Zahnärzte oder Rechtsanwälte) zugänglich sein, soweit das jeweilige #Berufsrecht dies z…
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Notwendiges Betriebsvermögen bei einem land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetrieb

Der BFH hat mit Urteil vom 19.12.2019 entschieden, dass ein vom Verpächter eines ruhenden land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs erworbenes verpachtetes landwirtschaftliches Grundstück nur dann dem notwendigen Betriebsvermögen des Verpachtungsbetriebs zuzuordnen ist, wenn es innerhalb eines überschaubaren Zeitraums (zwölf Monate) in das bestehende Pachtverhältnis des landwirtschaftlichen Betriebs bzw. bei parzellenweiser Verpachtung in eines der bestehenden Pachtverhältnisse einbezogen wird. Wenn eine Nutzung des hinzuerworbenen Grundstücks durch den Pächter weder beabsichtigt noch innerhalb eines überschaubaren Zeitraums möglich ist, kann er die hinzuerworbenen Grundstücke dem gewillkürten Betriebsvermögen bei einem klare und eindeutige Bekundung des Willens zuordnen. Der Gewinn aus der Veräußerung der Grundstücke war weder bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (§ 4a Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 EStG) noch bei Einkünfte…
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Insolvenzantragspflicht soll aufgrund des Corona-Virus ausgesetzt werden

In § 15a InsO ist normiert, dass Geschäftsführer einer GmbH und Vorstände einer AG einen Insolvenzantrag ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu stellen haben, wenn ihr Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet wird. Das BMJV hat am 20.03.2020 den Entwurf eines Gesetzes (CorInsAG) vorgelegt, wonach diese Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, bis zum 30.09.2020 ausgesetzt werden soll, es sei denn, die Insolvenz beruht nicht auf den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, oder es besteht keine Aussicht auf die Beseitigung einer eingetretenen Zahlungsunfähigkeit. Des Weiteren werden Anreize geschaffen, den betroffenen Unternehmen neue Liquidität zuzuführen und die Geschäftsbeziehungen zu diesen aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus wird für einen dreimonatigen Übergangszeitraum auch das Recht der Gläubiger suspendiert, die E…
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