// Wirtschaftsrecht

Eilantrag gegen den Berliner Mietendeckel ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.

Mit Beschluss vom 10.03.2020 - 1 BvQ 15/20, hat das Bundesverfassungsgericht den Antrag von Vermietern auf vorläufige Außerkraftsetzung der Bußgeldvorschriften des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) abgelehnt. Die klagenden Vermieter wollten erreichen, dass die Verletzung von Auskunftspflichten und Verboten zur gesetzlichen Höchstmiete vorläufig nicht als bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit geahndet werden. In seiner Begründung verweist das Bundesverfassungsgericht darauf, dass die Nachteile aus der aus der vorläufigen Anwendung der Bußgeldvorschriften zwar von besonderem Gewicht seien, sollte sich das Gesetz als verfassungswidrig erweisen. Die Frage nach der Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin zur Regelung der Mietobergrenzen, ließ das Gericht in seiner Entscheidung offen.
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// Wirtschaftsrecht

BAG äußert sich zum Betriebsübergang im Zuge der Air Berlin-Insolvenz

Das BAG hat am 27.02.2020 entscheiden zum Betriebsübergang im Rahmen der Air Berlin-Insolvenz entschieden. Zwar blieb die Beantwortung der brisanten Frage eines Betriebs(teil-)übergangs offen, da die Kündigungen der Piloten der Air Berlin gemäß § 17 Abs. 1 KSchG, § 134 BGB wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige unwirksam sind. Die Frage eines etwaigen Betriebs(teil-)übergangs gemäß § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB wurde deshalb nicht geklärt. Der 8. Senat macht jedoch deutlich, dass nach den bisher vom Landesarbeitsgericht getroffenen Feststellungen und dem unstreitigen Parteivorbringen im Übrigen nicht auszuschließen ist, dass die Kündigung auch mangels sozialer Rechtfertigung unwirksam ist. (BAG, Urteil vom 27. Februar 2020 - Az.: 8 AZR 215/19)
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Berliner Mietendeckel beschlossen

Der Berliner Senat hat am 30.01.2020 das "Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung" (sog. Mietendeckel-Gesetz) mit einigen wichtigen Modifizierungen im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzesentwurf verabschiedet; die Verkündung und das Inkrafttreten des Gesetzes (voraussichtlich Mitte Februar 2020) stehen noch aus. Die Opposition hat bereits ein Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht angekündigt. Das Gesetz sieht u.a. vor, dass für Mietverhältnisse die Nettokaltmieten einschließlich etwaiger Zuschläge innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nicht erhöht werden dürfen. Das gilt entsprechend für vereinbarte Staffel- und Indexmieten.
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BAG entscheidet zum Nachteilsausgleich nach Air Berlin Insolvenz

In vier Streitfällen entschied heute das BAG über die Frage, ob die Mitglieder des Kabinenpersonals, die infolge der Einstellung der unternehmerischen Tätigkeit der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin entlassen wurden, einen Anspruch auf Nachteilsausgleich haben. Das BAG verneinte dies mit der Begründung, dass § 83 Abs. 3 Tarifvertrag Personalvertretung Kabine (TVPV) die Verletzung des personalvertretungsrechtlichen Verhandlungsanspruchs sanktioniere, der sich ausschließlich auf kabinenpersonalbezogene Maßnahmen beziehe, was aus einem gesetzeskonformen Verständnis des tariflich geregelten Beteiligungsrechts der Personalvertretung Kabine folge. Der TVPV gelte nach seinem persönlichen Geltungsbereich nur für das Kabinenpersonal. Wenn die Personalvertretung, die für diese Gruppe errichtet wurde, einen Sachverhalt gestalten könnte, der auch das Cockpitpersonal beträfe, widerspräche dies nach der Rechtsauffassung des Ersten Senats der in § 4 …
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BFH zur Personenbe-förderungsleistungen mit Pferdekutschen auf einer Insel

Der BFH hat am 13.11.2019 entschieden, dass im Gebiet einer Gemeinde, in der der Verkehr mit PKW allgemein unzulässig ist, ein umsatzsteuerrechtlich begünstigter Verkehr mit Taxen auch ohne Personenkraftfahrzeuge (zum Beispiel mit Pferdefuhrwerken) vorliegen kann, wenn die übrigen Merkmale des Taxiverkehrs in vergleichbarer Form gegeben sind. Die Klägerin begehrte für ihre Personenbeförderungs-leistungen mit Pferdekutschen auf der kraftverkehrsfreien Insel den ermäßigten Steuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG (Beförderungen von Personen im Verkehr mit Taxen). Der BFH hat dies bestätigt und insbesondere ausgeführt, dass die allgemeine Definition des Taxenverkehrs dort, wo es diesen nicht gibt, nicht maßgeblich ist, da sonst die Möglichkeit einer steuersatz-begünstigten Personenbeförderung ausgeschlossen wäre. (BFH, Urt. vom 13.11.2019 - Az.: V R 9/18)
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Steuerbefreiung gemäß § 9 StromStG – Deadline am 31. Dezember 2019

Erlaubnisse, die für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StromStG in der am 1. Juli 2019 geltenden Fassung des Stromsteuergesetzes erforderlich werden, gelten nach der in § 15 Abs. 3 StromStG neu geregelten Übergangsfrist bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StromStG ab dem 1. Juli 2019 auch ohne Antrag als widerruflich erteilt. Dies gilt jedoch nur dann, wenn bis zum 31. Dezember 2019 die nach § 9 Abs. 4 StromStG in Verbindung mit § 9 StromStV erforderlichen Anträge nachgereicht werden.
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