// Baurecht

„Kommission Nachhaltiges Bauen“ legt Handlungsempfehlung vor

„Kommission Nachhaltiges Bauen“ legt Handlungsempfehlungen für den nachhaltigen Wohnungs- und Städtebau vor: „Die Wohnraumoffensive der Bundesregierung muss ökologischer werden“. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sei grundsätzlich zwar ein sinnvoller Ansatz, indem es Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) miteinander verbinde, der aktuelle Referentenentwurf schreibe jedoch - so die Analyse - die "Standards von vorgestern fest" und setze keine angemessenen Impulse für die Energiewende.
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// Energierecht

Transparenz in der Konzessionsvergabe

Das Landgericht Leipzig hat am 18. Januar 2019 entschieden, dass die Konzessionsvergabe für das Strom- und Gasnetz an die Stadtwerke Stollberg nicht rechtmäßig war. Das Gericht erkannte insbesondere einen Verstoß gegen das Transparenzgebot, da keine ausreichende Akteneinsicht gewährt wurde, da Schwärzungen in den Akten nicht erläutert waren. Zudem wurden sachfremde Kriterien bei der Auswahl herangezogen, da unverbindliche Nebenangebote für die Eingehung einer Kooperation für den Betrieb der Netze angefragt wurden, sodass ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot vorliege. (LG Leipzig, Urt. v. 18.01.2019 - Az.: 5 O 2411/18)
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// Energierecht

Preisanpassung in der Grundversorgung von Haushaltskunden

Mit Urteil vom 19.12.2019 hat der BGH festgelegt, dass bei einer Grundversorgung von Haushaltskunden mit Erdgas ein Energieversorger, der den Arbeitspreis unter den zuvor geltenden Preis absenkt, eine Erhöhung dieses abgesenkten Preises auch nur unter Wahrung der engen Grenzen einer Preisanpassung zusteht. Der Grundversorger ist zwar berechtigt, Steigerungen seiner (Bezugs-)Kosten, soweit diese nicht durch Kostensenkungen in anderen Bereichen ausgeglichen werden, während der Vertragslaufzeit weiterzugeben, aber er verpflichtet sich ferner, bei einer Tarifanpassung Kostensenkungen ebenso zu berücksichtigen wie Kostenerhöhungen. Preiserhöhungen, die der Erzielung eines zusätzlichen Gewinns dienen, werden vom Preisänderungsrecht nicht erfasst. (BGH, Urt. v. 19.12.2018 - Az.: VIII ZR 336/18)
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// Energierecht

„Kein Zahlungsanspruch der BVVG bei Errichtung von Windenergieanlagen“

In der jüngst veröffentlichten Zeitschrift Recht der Erneuerbare Energien (kurz: REE) 4/2018, S. 198 ff. hat Frau Kollegin Catharina Post eine kritische Anmerkung zum Urteil des BGH vom 14.09.2018 (Az.: V ZR 12/17) verfasst. Nach dem Urteil ist eine Regelung in dem Kaufvertrag unwirksam, wonach die BVVG von dem Erwerber die Zahlungen abschöpfen kann, die er vom Betreiber von Windenergieanlagen für die Gestattung erhält. Die BVVG hatte diese Regelung damit gerechtfertigt, dass sie die Ausübung eines Wiederkaufsrechts der BVVG abwendet. Dieses Argument ließ der BGH jedoch nicht gelten, denn ein Wiederkaufsrecht werde durch die Nutzung der Flächen für Windenergieanlagen gar nicht ausgelöst. Die Anmerkung könnten Sie unter nachfolgendem Link nachlesen.
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// Biogas

Das Regionalnachweisregister für Ökostrom kommt!

Nach Inkrafttreten der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung (kurz: HkRNDV) am 21. November 2018 ist es ab dem 1. Januar 2019 nun soweit. Das Regionalnachweisregister (kurz: RNR) ermöglicht die Ausstellung von Regionalnachweisen für EEG-Strom. Im RNR werden Nachweise verwaltet, aus denen hervorgeht, in welcher EEG-Anlage eine bestimmte Menge Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde. Stromanbieter können dann ihren Kundinnen und Kunden Regionalstromprodukte aus EEG-Strom anbieten, der in einem Umkreis von 50 Kilometern um das Postleizahlgebiet des Standortes der Erneuerbaren-Energien-Anlage vom Letztverbraucher verbraucht wird.
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// Energierecht

Windhundprinzip bei der Anlagenaddition von Solaranlagen

Die Clearingstelle EEG KWKG hat in einem Votum vom 16. November 2018 festgelegt, dass auch bei einem zeitlichen Versatz des Zubaus von Solaranlagen an eine bestehende Solaranlage mit einer Leistung von 750 kWp das sogenannte Windhundprinzip gelte und diese Anlage für einen finanziellen Förderanspruch nach dem EEG nicht an der Ausschreibung teilnehmen müsse. Der Analgenbetreiber hat mithin gegen den Netzbetreiber einen Anspruch, da § 24 Abs. 1 EEG ausdrücklich darauf abstellt, dass die Anlagenaddition nur für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator gelte. Dabei empfiehlt die Clearingstelle EEG KWKG zumindest einen Tag an zeitlichen Versatz. (Clearingstelle EEG KWKG, Votum v. 16.11.2018 - Az.: 2018/30)
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