// Elektromobilität

BNetzA gibt Hinweise für Stromspeicher

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. März 2019 einen Hinweis betreffend EE-Stromspeicher veröffentlicht. Darin wird insbesondere darauf hingewiesen, dass nicht nur Betreiber von EE-Anlagen zur Registrierung ihrer Anlage im Marktstammdatenregister verpflichtet seien, sondern auch Betreiber von ortfesten Stromspeichern. Weiterhin seien von dieser Pflicht nicht nur EE-Stromspeicher, in denen ausschließlich EE-Strom zur Einspeicherung verbraucht wird, erfasst, sondern auch alle sonstigen Speicher, die zumindest teilweise Strom, der nicht aus erneuerbaren Energien oder Grubengas stammt, zur Einspeicherung verbrauchen. Demzufolge appelliert die BNetzA an alle Betreiber von EE-Anlagen, die ihre Stromspeicher noch nicht registriert haben, die Registrierung bis zum 31.12.2019 vorzunehmen, da andernfalls Sanktionen in Form der Kürzung der EEG-Förderzahlungen drohen.
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// Biogas

Ankündigung zum Einbau moderner Messeinrichtungen im MSBG

Das Landgericht Dortmund hat in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 22.01.2019 festgestellt, dass eine Vorankündigung von zwei Wochen zum Einbau von modernen Messeinrichtungen seitens des grundzuständigen Messstellenbetreibers nicht mit den Anforderungen des § 37 Abs. 2 #Messstellenbetriebsgesetz (MSBG) im Einklang stehe. Dieser fordere, dass mindestens drei Monate vor Einbau der #Messeinrichtung der betroffenen Anschlussnutzer hierüber und über die Möglichkeit zur freien Wahl des Messstellenbetreibers informiert werden müsse. Nach Auffassung des Gerichts bestehe ansonsten die Gefahr einer Überrumpelung des Anschlussnutzers. (LG Dortmund, Urt. v. 22.01.2019 - Az.: 25 O 282/18)
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// Energierecht

Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus auf dem Weg

Die Bundesregierung leitet mit dem Entwurf für das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus vom 28.01.2019 (BT-Drs. 19/7375) das parlamentarische Verfahren ein. Das Gesetz sieht Korrekturen im "Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz“ (NABEG) vor sowie flankierende Änderungen in weiteren Gesetzen, insbesondere dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Das Gesetz soll zu einer Steigerung der Transportkapazitäten durch den Ausbau und die Ertüchtigung der Höchst- und Hochspannungsnetze führen. Hierfür sollen insbesondere die Plaungs- und Genehmigungsverfahren vereinfacht werden.
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// Energierecht

Zuordnung der Heizkosten in der Nebenkostenabrechnung

Der BGH hat mit Urteil vom 16. Januar 2019 festgestellt, dass der Mieter einer Wohnung unter den Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenV verlangen dürfe, dass in der Nebenkostenabrechnung die anteilig auf ihn entfallenden Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage zu 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer verteilt werden. Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV sind von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage mindestens 50 % und höchstens 70 % nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen, wenn nicht nach der Wärmeschutzverordnung das Wahlrecht des Vermieters eingeschränkt ist. Der Mieter ist zudem nicht darauf beschränkt, stattdessen von dem Kürzungsrecht des § 12 Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV Gebrauch zu machen. (BGH, Urt. v. 16.01.2019 - Az.: VIII ZR 113/17)
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// Energierecht

BGH: Stromlieferung vs. Nutzenergielieferung

Mit Beschluss vom 23. Oktober 2018 (Az.: VIII ZR 156/16) hat der BGH das Urteil des OLG Hamburg und klargestellt, dass die EEG-Umlage, die an die Lieferung von Strom an den Letztverbraucher geknüpft und vom Elektrizitätsversorgungsunternehmen an den Übertragungsnetzbetreiber zu entrichten ist, nicht dadurch umgangen werden kann, indem ein Energiedienstleister seinen Kunden die Lieferung von Nutzenergie vertraglich zusage, es sich aber dabei weder um einen Energiedienstleister in Form eines Energiecontractors und Facilitymanager, noch um Nutzenergie handele. Nutzenergie ist ein Umwandlungsprodukt, welches somit eines Umwandlungsprozesses, sowie der Erfassung und der Abrechnung des Umwandlungsproduktes bedarf. Allein die vertragliche Bezeichnung genügt somit nicht, um eine EEG-Umlagebefreiung zu erwirken.
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// Energierecht

Systemrelevantes Gaskraftwerk im EnWG

Das OLG Düsseldorf hat sich jüngst dazu geäußert, wann ein Gaskraftwerk systemrelevant ist und in der Folge der Betreiber, soweit technisch und rechtlich möglich sowie wirtschaftlich zumutbar, eine Absicherung der Leistung durch Inanspruchnahme von Möglichkeiten für einen Brennstoffwechsel vorzunehmen hat. Das Gericht entschied auf Grundes des § 13f EnWG, dass im Falle einer Einschränkung der Gasversorgung die infolge eines teilweisen Ausfalls des Übertragungsnetzes zu erwartenden Schäden in ein angemessenes Verhältnis zu dem Eingriff in die Rechte der Anlagenbetreiber gestellt werden müssen. Jedoch genüge aufgrund der hohen Bedeutung der #Versorgungssicherheit und der Schwere der durch einen Netzausfall eintretenden Schäden mit Gefahren auch für Leib und Leben von Menschen für die Gefahrenprognose ein niedriger Wahrscheinlichkeitsgrad. (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.12.2018 - Az.: 3 Kart 117/17 (V))
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