Flugzeug landet in der Nacht
// Energierecht

EEG-Umlage im geschlossenen Verteilernetz

Mit Urteil vom 16.07.2018 hat das OLG Hamm entschieden, dass auch der Strom, der, infolge physikalisch bedingter Netzverluste, zwischen der Lieferung in das geschlossene Verteilernetz und der Entnahme des angeschlossenen Letztverbrauchers verloren geht, mit der EEG-Umlage belegt sei. Ob und wie der Letztverbraucher den Strom nach der Lieferung in das geschlossene Verteilernetz - hier in das Netz eines Verteilernetzes eines Flughafens - verbraucht, ist nach dem EEG tatbestandlich für die Entstehung des Anspruches auf die EEG-Umlage nach Auffassung des Gerichts nicht relevant. Im Rahmen des Umlagesystems stelle gerade die Lieferung in das Verteilernetz die letzte Stufe dar. (OLG Hamm, Urt. v. 16.07.2018 - Az.: 8 U 119/17)
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Solarenergiepanel
// Energierecht

OLG Saarbrücken bestätigt modularen Anlagenbegriff im EEG

Nach einer Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 04.07.2018 gerät ab dem #EEG 2012 wieder der modulscharfe #Anlagenbegriff für #Solaranlagen zur Anwendung. Nachdem der BGH zum Anlagenbegriff im EEG 2009 noch davon ausging, dass das "Solarkraftwerke" die Anlage darstelle, konnte das OLG Saarbrücken insbesondere aufgrund der Regelungen zum Ersetzen von #Modulen und zur #Anlagenzusammenfassung nicht mehr davon ausgehen, dass die kritikwürdige Rechtsprechung des BGH auf die neueren Fassungen des EEG zu übertragen ist. Zusammen mit den Regelungen des EEG 2017, in welchen der Gesetzgeber der Entscheidung des BGH entgegenwirkte, dürften die nicht gewollten Folgen weitestgehend, zumindest rechtlich, geklärt bzw. abgewendet sein. (OLG Saarbrücken, Urt. v. 04.07.2018 - Az.: 1 U 5/17)
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Stahlplatte für Gas
// Energierecht

EU-Kommission genehmigt EEG-Umlagebefreiung für KWK

Die #EU-Kommission hat für das Jahr 2018 die teilweise Befreiung von der #EEG-Umlage für die #Eigenversorgung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (kurz: KWK) genehmigt. Strom, der in einer #KWK-Anlage erzeugt und durch den Betreiber selbst in räumlicher Nähe zur #Erzeugungsanlage verbraucht wird, wird daher nur mit 40 % der EEG-Umlage belegt. Zu begrüßen ist, dass es eine Befreiung für die KWK-Anlage durch die Kommission genehmigt wurde, kritikwürdig ist die Befreiung lediglich für das Jahr 2018, da auf diese Weise keine Investitionssicherheit geschaffen wird und der erforderliche Zubau nicht erreicht wird.
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Grüne Heizungsrohre in Landschaft
// Energierecht

Anschluss- und Benutzungszwang

Mit Beschluss vom 13. März 2018 nahm das OVG Münster zu den Anforderungen an den Anschluss- und Benutzungszwang an ein Fernwärmenetz Stellung. Es ist nach der Entscheidung des OVG nicht notwendig, dass auch die Gemeinde selbst oder eines ihrer Unternehmen das Fernwärmenetz betreibt, sondern es kann auch ein privates Unternehmen Fernwärmelieferant sein. Es ist jedoch durch die Gemeinde zu gewährleisten, dass der "Charakter als öffentliche Einrichtung" gewahrt bleibt, d.h. insbesondere die Einrichtung den Einwohner der Gemeinde auch zur Verfügung gestellt wird und die Gemeinde selbst einen maßgeblichen Einfluss auf ein gleiches Benutzungsrecht der Bürger zu angemessenen Bedingungen durchsetzen kann. Die ist bei einem Eigenbetrieb der Gemeinde der Fall. (OVG Münster, Beschl. v. 13.03.2018 - 15 A 971/17)
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Kleiner Strommast alt
// Energierecht

Anforderung an vermiedene Netzentgelte

Wie ist der Begriff der dezentralen Erzeugungsanlage in § 18 StromNEV auszulegen? Dies kann entscheidend für die Frage sein, ob ein Anlagenbetreiber einen Anspruch auf die Zahlung von vermiedenen Netzentgelten hat. Der BGH hat einen Beschluss in einem energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungsverfahren zum Anlass genommen um klarzustellen: Für die Auslegung des Begriffs der „dezentralen Erzeugungsanlage“ in § 18 StromNEV ist die Definition des § 3 Nr. 11 EnWG heranzuziehen. Die StromNEV enthält insoweit keine abweichenden Bestimmungen. (BGH, Beschluss vom 27. Februar 2018 - Az.: EnVR 1/17)
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Solarpark mit Windrädern im Hintergrund
// Biogas

BMWi Erfahrungsbericht zum EEG 2017

Das BMWi hat den ersten Erfahrungsbericht zum novellierten EEG 2017 Anfang Juni 2018 herausgegeben. Der Erfahrungsbericht dient dem Zweck, Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung des EEG und darüber hinaus auch Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung des WindSeeG für den Deutschen Bundestag zu erarbeiten, wobei erstmals die Berechtigung dazu bestand, wissenschaftliche Gutachten einzuholen. Im Hinblick auf die Systemintegration der Erneuerbaren Energie hebt der Bericht hervor, dass die Absenkung der Schwelle zur verpflichtende Direktvermarktung von 500 kW auf 100 kW eine Herausforderung war. Gleichwohl stieg der Anteil der Erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch stieg im Jahr 2017 nach Angaben des Erfahrungsberichts auf 36,2 Prozent.
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