• „Adressaten des Energieeffizienzgesetzes“ von Nebel & Jope (extern)

    Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) enthält eine Vielzahl von Pflichten für Unternehmen, definiert aber selbst nicht, was unter einem Unternehmen zu verstehen ist; eine Legaldefinition dieses zentralen Begriffs fehlt im Gesetzt. Unklar ist daher, welche Unternehmen überhaupt durch das Energieeffizienzgesetz adressiert und verpflichtet werden. Der folgende Beitrag konkretisiert den Unternehmensbegriff des EnEfG über die Begrifflichkeit im Energie-Dienstleistungsgesetz (EDL-G), anhand des Unionsrechts sowie in Abgrenzung zu dem Komplementärbegriff der öffentlichen Stelle.

    Autor: Dr. Julian Asmus Nebel

    ER Energierecht Mai 2025, S. 110 - 113

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  • „Flexible Netzanschlussvereinbarungen im EEG und im EnWG“ von Brahms und Schulze

    Im Rahmen des Netzanschlusses von Stromerzeugungs- oder Speicheranlagen, wie Anlagen zur
    Erzeugung oder Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energien i. S. d. § 3 Nr. 1 EEG
    2023 (EE-Anlagen) und Stromspeichern, kommt es aktuell zu Engpässen bei den Netzanschlüssen.
    Insbesondere der Ausbau von EE-Anlagen geht schneller vonstatten als der erforderliche Netzausbau,
    sodass erhebliche Wartezeiten für die Erlangung eines Netzanschlusses bestehen
    und die verfügbaren Netzverknüpfungspunkte regelmäßig weiter vom Anlagenstandort entfernt
    sind. Um dieser Herausforderung zu begegnen und den Netzanschluss zu beschleunigen, bedarf
    es unter anderem gesetzlicher Neuerungen, um die Flexibilität zu erhöhen. In das EnWG sowie
    in das EEG 2023 wurden neue Regelungen zur Vereinbarung von flexiblen Netzanschlussvereinbarungen
    zwischen Netzbetreiber und Anlagenbetreiber eingefügt, die u. a. den Anschluss von
    mehreren Anlagen an einem Netzverknüpfungspunkt mit über der Anschlusskapazität liegender
    Leistung ermöglichen sollen. Die Ergänzung von § 17 Abs. 2b EnWG sowie § 8a EEG 2023 erfolgte
    in Umsetzung von Art. 6a der novellierten Strombinnenmarktrichtlinie.

    Autor: Dr. Florian Brahms // Madita Franke LL.M. (geb. Schulze)

    ER Energierecht Mai 2025, S. 97 - 103

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  • „KWKG-Novelle 2025 – Übergangslösung durch neue Förderzeiträume“ von Meltendorf & Schulze

    Aufsatz zum Thema: KWKG-Novelle 2025 – Übergangslösung durch neue Förderzeiträume

    Autor: Leonie Meltendorf LL.M. // Madita Franke LL.M. (geb. Schulze)

    EWeRK Heft 6/2024, S. 199 ff.

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  • „Genehmigungsverfahren für Batteriespeicheranlagen und Umspannwerke: Rechtsrahmen und Abgrenzungsfragen“ von Schulz

    Die Bedeutung von Batterieenergiespeichersystemen (BESS) für die Energiewende wächst – doch ihr Genehmigungsprozess wirft viele Fragen auf. 🏗️⚡

    Wann ist vielleicht mal keine 𝗕𝗮𝘂𝗴𝗲𝗻𝗲𝗵𝗺𝗶𝗴𝘂𝗻𝗴 erforderlich? Greift das Bundes-Immissionsschutzgesetz (𝗕𝗜𝗺𝗦𝗰𝗵𝗚)? Ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (𝗨𝗩𝗣) durchzuführen? Und wie ist die Fachplanung des Energiewirtschaftsrechts (𝗘𝗻𝗪𝗚) zu berücksichtigen – insbesondere, wenn zusätzlich zum BESS ein Umspannwerk und dazu Hochspannungsleitungen geplant werden?

    Autor: Dr. Patrick Schulz

    ER EnergieRecht März 2025, S. 62 – 67

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  • „Das EuGH-Urteil zur netzregulatorischen Einstufung von Kundenanlagen“ von Nebel

    Der zukünftige Spielraum für die Umsetzung von
    dezentralen Versorgungs- und Quartierskonzepten

    Auf den ersten Blick hat der EuGH in seinem Urteil vom 28.11.2024 – Rs. C-293/23 entschieden, dass die Begriffsbestimmung der Kundenanlage in § 3 Nr. 24a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) nicht mit dem Unionsrecht im Einklang steht. Fest steht, dass das Urteil grundlegend für die Umsetzung von dezentralen Versorgungs- und Quartierskonzepten ist und sich das deutsche Regulierungsrecht zum Umgang mit nicht regulierten kleinen Netzen nun erst einmal neu sortieren muss.

    Autor: Dr. Julian Asmus Nebel

    Heft 02/2025 der Versorgungswirtschaft, S. 33 – 37

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  • „Die bauplanungsrechtliche Privilegierung von Batteriespeicheranlagen im Außenbereich“ von Nebel & Schulz

    In dem Beitrag setzen wir uns mit der zentralen Frage auseinander, wie Batteriespeicheranlagen als Schlüsseltechnologie für die Energiewende rechtlich im Außenbereich privilegiert werden können. 🌱⚡

    Der Artikel beleuchtet dabei:

    👉 Die rechtlichen Herausforderungen im Außenbereich.

    👉 Die Rolle von Batteriespeichern für eine nachhaltige Energieversorgung.

    👉 Lösungsansätze, wie das Bauplanungsrecht zukunftsfähig angewendet werden kann.

    Batteriespeicher sind ein unverzichtbarer Baustein der Energiewende. Ihre planungsrechtliche Privilegierung kann den Ausbau erneuerbarer Energien entscheidend voranbringen. 🚀

    Autor: Dr. Julian Asmus Nebel // Dr. Patrick Schulz

    ER 2024, 238-241

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