// Energierecht

OLG Düsseldorf Beschluss vom 10.08.2022

Der 3. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 10.08.2022, Az.: 3 Kart 117/21 entschieden, dass die Vertragskonformität des Verhaltens eines Netzbetreibers keiner umfassenden, den Zivilprozess ersetzenden, Überprüfung im Sinne des § 31 EnWG unterliegt, weil der Inhalt des Lieferantenrahmenvertrags durch Festlegungen der Bundesnetzagentur vorgegeben wird. Das besondere Missbrauchsverfahren dient nicht der umfassenden Klärung der schuldrechtlichen Auswirkungen von Verstößen gegen die von § 31 EnWG erfassten Bestimmungen. Hängt die Wirksamkeit einer Kündigung eines Lieferantenrahmenvertrags von wechselseitigen Zahlungsansprüchen und zivilrechtlich geprägten Vorfragen ab, ist eine Beurteilung solcher Punkte regelmäßig nicht tunlich, weil der Schwerpunkt des Streits gerade nicht die von § 31 EnWG erfassten Bestimmungen betrifft. Es ist maßgeblich, ob die Kündigung offensichtlich unwirksam bzw. in Schädigungsabsicht ausgespro…
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// Energieversorgung

LG Düsseldorf: Trotz höherer Beschaffungskosten bleiben Energieversorger an Preisgarantien gebunden

Die aktuellen Marktbedingungen führen dazu, dass Strom- und Gasversorger vermehrt die mit ihren Kunden vereinbarten Preise einseitig anpassen oder auch Vertragsverhältnisse vorzeitig beenden wollen – und zwar auch bei Verträgen mit Preisgarantie und fester Vertragslaufzeit. In der Regel berufen sie sich dabei auf eine schwerwiegende Veränderung der Umstände, welche eine Anpassung oder Beendigung des Vertrages erforderlich machen soll (§§ 313, 314 BGB). Das LG Düsseldorf entschied nun in einem Fall, dass ein Energieversorger seine Preise nicht deshalb einseitig anpassen dürfe, weil die Kosten für die Energiebeschaffung gestiegen seien. Die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen war per Eilverfahren gegen eine entsprechende Ankündigung dieses Unternehmens an seine Kunden vorgegangen, mit denen es einen Festpreis vereinbart hatte. Ob andere Gerichte in diesen Sachverhalten zu demselben Ergebnis kommen und das wirtschaftliche Risi…
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// Energierecht

Ortsverschieden belegene Photovoltaikanlagen als Teilbetriebe?

Mit Beschluss vom 13. Juni 2022, veröffentlicht am 1. September 2022, hat der X. Senat des BFH entschieden, dass die Beurteilung der Frage, ob Photovoltaikanlagen, die ein Steuerpflichtiger auf mehreren – nicht benachbarten – Grundstücken betreibt, ertragsteuerrechtlich als unselbständige Betriebsteile eines einheitlichen Gewerbebetriebs oder aber als begünstigt nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 und Abs. 4 EStG veräußerbare Teilbetriebe anzusehen sind, nach den hierfür geltenden herkömmlichen Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu beurteilen ist. Hierfür hat die höchstrichterliche Rechtsprechung folgende Kriterien entwickelt: Die Annahme jeweils selbständiger Gewerbebetriebe bei mehreren gewerblichen Tätigkeiten eines Steuerpflichtigen erfordert deren vollkommene Eigenständigkeit. Eine Verbindung darf im Wesentlichen nur in der Person des Steuerpflichtigen bestehen; dieser muss die Betriebe nebeneinander am Wirtscha…
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// Energierecht

FG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2022

Finanzgericht Düsseldorf entscheidet über Stromsteuerbefreiung beim Einsatz von Netzumwälzpumpen zu Kühlzwecken in einer KWK-Anlage Mit Urteil vom 29. Juni 2022, veröffentlicht am 30. Juli 2022, hat der 4. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf entschieden, dass der Stromverbrauch für die in einer KWK-Anlage eingesetzten elektrischen Netzumwälzpumpen, deren Betrieb einerseits, soweit sie zu Kühlzwecken verwendet werden, eine technisch unerlässliche Voraussetzung für die Stromerzeugung ist, darüber hinaus aber auch der Erzeugung des Wärmekreislaufs im Fernwärmenetz dient, mit einem dem durchschnittlichen Wirkungsgrad der Stromerzeugung entsprechenden Anteil an der nutzbaren Leistung der KWK-Anlage, der von dem auf die Wärmeerzeugung entfallenden Wirkungsgrad abzugrenzen ist, der Stromsteuerbefreiung unterfällt. Nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG ist Strom, der zur Stromerzeugung entnommen worden ist, von der Stromsteuer befreit. Zur Strome…
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// Energierecht

Kein Vorsteuerabzug aus der Anschaffung eines Stromspeichers im Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage

Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass kein Vorsteuerabzug aus der Anschaffung eines Stromspeichers im Zusammenhang mit einer Photovoltaikanlage zu gewähren ist. Der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung eines Stromspeichers ist eigenständig und unabhängig davon zu prüfen, ob ein Batteriespeichersystem zugleich oder nachträglich mit der Photovoltaikanlage angeschafft und in Betrieb genommen worden ist. Umsatzsteuerlich zählt ein Stromspeicher nicht zu den für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und berechtigt daher nicht zum Vorsteuerabzug. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Februar 2020, 12 K 418/18, veröffentlicht am 26. August 2022
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// Energierecht

BGH Beschluss vom 05. Juli 2022

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 5. Juli 2022, veröffentlicht am 31. August 2022, entschieden, dass der #Bundesnetzagentur bei der Festlegung einer Referenzpreismethode zur Berechnung der Netzentgelte für Fernleitungsdienstleistungen gemäß Art. 6, Art. 7 NC TAR ein Regulierungsermessen zusteht, wobei die gewählte Referenzpreismethode nicht von vornherein ungeeignet sein darf, die Funktion zu erfüllen, die ihr nach dem durch die Entscheidung der Regulierungsbehörde auszufüllenden gesetzlichen Rahmen zukommt, und auch keine andere Referenzpreismethode unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände so deutlich überlegen sein darf, dass die getroffene Auswahlentscheidung nicht mehr als mit den gesetzlichen Vorgaben vereinbar angesehen werden kann (Fortführung von BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2021 - EnVR 7/20, BGHZ 228, 286 Rn. 28 - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor und vom 26. Oktober 2021 - EnVR 17/20…
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