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⁉️Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich? Heute: Die „Dienlichkeit“

🔋 Batteriespeicher können o̲h̲n̲e̲ ̲B̲e̲b̲a̲u̲u̲n̲g̲s̲p̲l̲a̲n̲ ̲i̲m̲ ̲A̲u̲ß̲e̲n̲b̲e̲r̲e̲i̲c̲h̲ errichtet werden, wenn sie im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB „dienen“ - ein Begriff, der oft missverstanden wird. 📶 Die Energiewende stellt hohe Anforderungen an unsere Energieinfrastruktur. Viele Baubehörden fordern daher, dass Batteriespeicher ↯𝗻𝗲𝘁𝘇𝗱𝗶𝗲𝗻𝗹𝗶𝗰𝗵↯ sein müssen, um privilegiert genehmigt zu werden. Die dann meist durch die Baubehörde eingeforderte „Bescheinigung“ des Netzbetreibers wird jedoch kaum jemals ausgestellt, ist die Netzdienlichkeit doch kein statischer Zustand: Sie ändert sich laufend und stellt daher keine verlässliche Grundlage für die planungsrechtliche Privilegierung dar. Wenngleich Batteriespeicher u.a. in der Lage sind, Spitzenlasten zu glätten („Peak Shaving“) und insofern netzdienlich sein können, kommt es planungsrechtlich d…
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📢 Batteriespeicheranlagen und Genehmigungen⚡🔋

Batteriespeicheranlagen spielen eine immer größere Rolle in der Energiewende. Doch wie sieht es eigentlich mit den erforderlichen Genehmigungen aus? 🔍 Kein BlmSchG-Verfahren nötig: Anders als oft vermutet, benötigen Batteriespeicheranlagen keine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Stattdessen ist in der Regel nur eine Baugenehmigung erforderlich. 🌳 Planungsrechtlicher Außenbereich: Die Erteilung einer Baugenehmigung im Außenbereich hängt von der Privilegierung des Batteriespeichers ab, was aktuell nicht einheitlich in allen Gemeinden bewertet wird. Es bestehen unterschiedliche Ansichten zur Einstufung von Batteriespeicheranlagen, weshalb hier Argumentationsgeschick gefragt ist. 📜 Bebauungsplan: In einigen Fällen kann ein Bebauungsplan die Zulässigkeit von Batteriespeicheranlagen regeln. Daher lohnt es sich, den Plan genau zu prüfen! 🏗️ Großspeicheranlagen: Bei großen Anlagen, insbesondere wenn…
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Bürokratieentlastungsgesetz IV: Grundstücksnutzungs- und Gewerbemietverträge bald in Textform!

Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2024 das "Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie" zugestimmt. Bereits am 26. September 2024 hatte der Bundestag das Gesetz verabschiedet. Ab dem 1. Januar 2025 treten wichtige Änderungen in Kraft: Das Schriftformerfordernis des § 550 BGB im Gewerbemietrecht wird durch das Textformerfordernis (§ 126b BGB) ersetzt. Somit ist in Zukunft der digitale Abschluss sowie die digitale Änderung von langfristigen Grundstücksnutzungs- und Gewerberaummietverträgen per E-Mail, PDF oder Messenger möglich. ⏳ Auf bereits bestehende Bestandsmietverhältnisse ist eine Übergangsfrist von zwölf Monaten anzuwenden, d.h. bis zum 1. Januar 2026 können diese Verträge bei Vorliegen eines Schriftformmangels weiterhin nach § 550 BGB ordentlich gekündigt werden. ❗ Zwar erscheint der Vertragsschluss in Textform nach § 126b BGB einfacherer und schneller. All…
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Windenergie vs. Denkmalschutz – David gegen Goliath?

Aktuelle Urteile des OVG Bautzen und des OVG Koblenz stellen klar: Der Ausbau von Windenergie und Denkmalschutz (in dem Fall sogar als UNESCO-Weltkulturerbe) können miteinander vereinbar sein. Die wichtigsten L̲e̲a̲r̲n̲i̲n̲g̲s̲ aus den Entscheidungen: 👉 Denkmalschutz und Klimaschutz: Beide Aspekte müssen im Einklang stehen. Die Gerichte betonen, dass der Denkmalschutz nicht automatisch Vorrang vor Klimaschutz und dem Ausbau erneuerbarer Energien hat. 👉 Sichtbarkeit entscheidend: Windenergieanlagen, die aus größerera Entfernung kaum wahrnehmbar sind, stellen keine wesentliche Beeinträchtigung des Kulturerbes dar. Sichtbeziehungen allein rechtfertigen keine Ablehnung. 👉 Flexibilität bei Abweichungen: Kleine Abweichungen, etwa bei der Höhe der Windanlagen, werden von den Gerichten als nicht kritisch eingestuft und können korrigiert werden. 👉 Einzelfallprüfung statt Pauschalverbot: Die Gerichte betonen, dass nicht paus…
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Solaranlage und Windkraftwerk vor Bergen
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Vorsteuerabzug bei Lieferung von Mieterstrom

Mit Urteil vom 17. Juli 2024, veröffentlicht am 26. September 2024, hat der XI. Senat des BFH entschieden, dass es sich bei der Lieferung von Strom, den der Vermieter von Wohnraum über eine Photovoltaikanlage selbst erzeugt und an seine Mieter gegen Entgelt abgibt, nicht um eine unselbständige Nebenleistung der umsatzsteuerfreien (langfristigen) Vermietung von Wohnraum handelt, sondern um eine selbständige umsatzsteuerpflichtige Leistung, die zum Vorsteuerabzug aus den Eingangsleistungen berechtigt, da kraft Gesetzes für den Mieter die Möglichkeit besteht, den Stromanbieter frei zu wählen, und die Stromlieferung getrennt und nach individuellem Verbrauch abgerechnet wird (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 07.12.2023, V R 15/21, BStBl II 2024, 503, zum Vorsteuerabzug für die Lieferung einer Heizungsanlage). Im Zuge dessen hat der XI. Senat des BFH die Revision des Finanzamts gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 25.02.2021, 11 K …
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Referentenentwurf des BMWK vom 28.08.2024

Das BMWK hat am 28.08.2024 einen Referentenentwurf vorgelegt, der eine einheitliche Regelung zur Beteiligung von Bürgern und Kommunen an Erneuerbare-Energien-Anlagen anstrebt. Bisher konnten Betreiber nach § 6 EEG freiwillig Kommunen beteiligen und die Bundesländer hatten die Möglichkeit, weitergehende Bestimmungen zur Bürgerbeteiligung und zur Steigerung der Akzeptanz für den Bau von Anlagen zu erlassen. Einige Bundesländer wie Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Thüringen, und das Saarland haben davon Gebrauch gemacht und bereits Gesetze zur verpflichtenden Bürgerbeteiligung verabschiedet, was nun zu uneinheitlichen Landesgesetzgebungen geführt hat. Ein Versuch zur bundeseinheitlichen Regelung scheiterte bereits vor drei Jahren wegen verfassungsrechtlicher Zweifel. Jetzt unternimmt das BMWK einen neuen Anlauf, um zumindest den Gestaltungsspielraum der Länder einzuschränken. Demnach sieht der akt…
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