// Energierecht

BGH Urteil vom 11. November 2021 (Az. IX ZR 237/20)

Der BGH hat mit Urteil vom 11. November 2021 (Az. IX ZR 237/20) festgestellt, dass eine formularmäßige Bestimmung, mit der die Fälligkeit der vom Verwender geschuldeten Mietzahlungen von der Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage abhängig gemacht wird, nach § 308 Nr. 1 Alt. 2 BGB AGB-rechtlich unwirksam sei. Demnach benachteilige die Klausel den Verbraucher, wenn nach dem Grundsatz der kundenfeindlichsten Auslegung die Inbetriebnahme ausschließlich oder teilweise von der freien Entscheidung des Verwenders abhänge. So gehe der Verbraucher mit seiner für die Zahlung der Miete geschuldeten Gegenleistungen bereits bei Vertragsschluss in Vorleistung (z.B. Überlassung der Photovoltaikanlage, Übertragung des Nutzungsvertrages sowie Abtretung des Anspruchs auf Einspeisevergütung). Da in dem der Entscheidung zugrunde liegenden Mietvertrag aber nicht geregelt worden, was unter dem Begriff der Inbetriebnahme zu verstehen sei, gehe diese aus Sicht eine…
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Strommast vor blauem Himmel
// Energierecht

Zur Umsatzbesteuerung der Wärmeabgabe aus einem Blockheizkraftwerk

Mit Urteil vom 15. März 2022, veröffentlicht am 21. Juli 2022, hat der V. Senat des BFH das Urteil des FG München vom 14. März 2019, 14 K 860/16, aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht München zurückverwiesen (§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 #FGO). Hiernach hat das Finanzgericht München gegen § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG verstoßen, indem es zu Unrecht den durchschnittlichen Fernwärmepreis anstelle anteiliger Selbstkosten als Bemessungsgrundlage für die unentgeltlichen Wertabgaben angesetzt und die Aufteilung der Selbstkosten nach der "energetischen Methode" vorgenommen hat. Entstehen Selbstkosten im Sinne von § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG für entgeltliche Lieferungen wie auch für unentgeltliche Wertgaben nach § 3 Abs. 1b UStG, sind diese entsprechend § 15 Abs. 4 UStG aufzuteilen. Die Aufteilung ist dem Grunde nach erforderlich, da sonst der auf die unentgeltliche Wertabgabe entfallende Anteil der Selbstkosten nicht bestimmt werden …
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// Energierecht

BGH Urteil: Entschädigungsanspruch aus § 15 Abs. 1 Satz 1 EEG

Der XIII. Zivilsenat des BGH hat mit Urteil vom 28. Juni 2022, veröffentlicht am 19. Juli 2022, entschieden, dass sich der Entschädigungsanspruch aus § 15 Abs. 1 Satz 1 EEG 2017 bei einem direkt vermarktenden Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage nicht allein nach der entgangenen Marktprämie gemäß §§ 19 und 20 EEG 2017 bemisst. Vielmehr ist auch die Vergütung zu ersetzen, die der Anlagenbetreiber ohne die vom Netzbetreiber wegen eines Netzengpasses veranlasste Einspeisereduzierung aufgrund eines #Direktvermarktungsvertrags von seinem Vertragspartner erhalten hätte. Die in § 51 Abs. 1 EEG 2017 angeordnete Reduktion des anzulegenden Werts auf null in langanhaltenden Phasen negativer Börsenstrompreise gilt nur für die von den Netzbetreibern nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz für eingespeisten Strom zu zahlenden Vergütungen. Die in einem privatrechtlichen Vermarktungsvertrag vereinbarte Vergütung wird durch § 51 Abs. 1 EEG 2017 nic…
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// Energierecht

BGH Urteil: Grund- und Ersatzversorger

Der Kartellsenat des BGH hat mit Urteil vom 10. Mai 2022 die Klage eines Netzbetreibers auf Vergütung von Strom, der ohne vertragliches Verhältnis und außerhalb der Grund- bzw. Ersatzversorgung bezogen wurde, abgewiesen. Zentral stellt der BGH darauf ab, dass der Strom bilanziell, wirtschaftlich und zivilrechtlich nicht dem Verteilernetzbetreiber, sondern dem Grund- und Ersatzversorger zuzuordnen ist. Dies gilt selbst dann, wenn der Strom bilanziell fehlerhaft dem Stromnetzbetreiber zugeordnet wurden. Denn der Ersatzversorger bleibt bis zum Eintritt eines anderen Stromlieferanten bilanziell für die Lieferstelle und den dort entnommenen Strom zuständig; dieser stammt weiterhin aus seinem Vermögen. Die Stromentnahme erfolgt dabei unberechtigt, wenn ein Letztverbraucher, der kein Haushaltskunde ist, nach Beendigung der #Ersatzversorgung durch Zeitablauf ohne Abschluss eines neuen Stromlieferungsvertrags weiter Strom bezieht. BGH, Urteil vom …
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Batterien Nahaufnahme
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OLG Düsseldorf: Stromspeicher und Netzentgelte

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es sich zwar bei Stromspeichern nicht um dezentrale Stromerzeugungsanlagen im Sinne des § 18 Abs. 1 Satz 1 StromNEV handelt. Jedoch findet die Regelung zur Inanspruchnahme von vermiedenen Netzentgelten nach Auffassung des Gerichts analog auf Stromspeicher Anwendung, da diese in tatsächlicher Hinsicht zur Vermeidung von Bezug elektrischer Energie aus vorgelagerten Netzebenen beitragen. Auch der Entfall der Netzentgelte für den notwendigen Strombzug aus dem Netz durch den Stromspeicher nach § 118 Abs. 6 EnWG steht der Geltendmachung der vermiedenen Netzentgelten durch den Speicherbetreiber nicht entgegen. (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 2.2.2022 - Az.: 3 Kart 37/21)
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// Energierecht

Änderung des Planungsrechts für Windenergieanlagen

Das Sommerpaket der Bundesregierung enthält eine grundlegende Änderung des Planungsrechts für Windenergieanlagen (WEA) und der kommunalen Landschaftsplanung. Bisher können die Gemeinden durch eine Flächennutzungsplanung die Aufstellung von WEA planungsrechtlich regeln, d.h. in Teilbereichen zulassen, aber auch verhindern (Planungsvorbehalt). Das Gesetz zur Erhöhung der Beschleunigung des Ausbaus von WEA an Land (WindBG) ändert dies (BT Drs 20/2355). Nur bei Erfüllung der von dem Bund zugewiesenen Planungszielen (2 % des Bundesgebietes) gilt der Planungsvorbehalt. Nur dann können die Gemeinden den Ausbau der Windenergie steuern, aber auch nur dann beschränken. Ansonsten sind WEA nunmehr (zunächst einmal) an allen Stellen im Außenbereich zulässig. Ein mutiger Ansatz, um die seit Jahren bestehenden Hemmnisse zu beseitigen. Aber auch ein ungewöhnlich kompromissloser Schritt, der ohne die aktuelle Energiekrise nicht denkbar wäre.
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