// Energierecht

Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 23.03.2022

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 23.03.2022 (Az.: 1 BvR 1187/17) entschieden, dass das Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern (BüGembeteilG) überwiegend mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Gesetz verpflichtet die Betreiber von Windenergieanlagen Windparks durch eine projektbezogene Gesellschaft zu betreiben und Anwohnerinnen und Anwohner sowie standortnahen Gemeinden mit dem Erwerb von Anteilen von mindestens 20 % dieser Gesellschaft oder von Sparprodukten eine Beteiligung anzubieten, um die Akzeptanz von neuen Windenergieanlagen zu verbessern und den Ausbau der Windenergie an Land zu fördern. Das BüGembeteilG unterfällt der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG (Teilbereich „Energiewirtschaft“) und Bundesgesetze entfalten keine Sperrwirkung nach Art. 72 Abs. 1 GG, insbesondere nicht das EEG infolge der…
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// Energierecht

BGH Entscheidung zu Preisanpassungsklauseln

Der BGH hat in einer umfangreichen Entscheidung vom 6. Juli 2022 zu Preisanpassungsklauseln in Wärmelieferungsverträgen seine bisher Rechtsprechung bestätigt und konkretisiert. Danach ist es für die Einhaltung des an Preisanpassungsklauseln gestellte Transparenzgebot nach § 24 Abs. 4 S. 2 AVBFernwärmeV nicht erforderlich, eine Erläuterung der Zusammensetzung der Bezugspreise des Wärmelieferanten, ins- besondere der diesen zugrundeliegenden vertraglichen und preislichen Bestimmungen, oder auch die namentliche Bezeichnung des Bezugslieferanten im Vertrag aufzunehmen. Zwingend ist jedoch, dass die Preisänderungsklausel den Wärmemarkt angemessen berücksichtigt. Ein Fernwärmeversorgungsunternehmen ist zudem berechtigt und - soweit es das Kundeninteresse erfordert - verpflichtet, eine von Vertragsbeginn an unwirksame oder ab einem bestimmten Zeitpunkt danach unwirksam gewordene Preisänderungsklausel mit Wirkung für die Zukunft einseitig anzupassen,…
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// Energierecht

OLG Düsseldorf Beschluss vom 27.04.2022

Der 3. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 27.04.2022 – 3 Kart 87/21 entschieden, dass die Entwertung eines Zuschlags gem. § 35a Abs.1 Nr.1 EEG 2017 wegen Fristablauf nach § 36e Abs.1 EEG 2017 sowie die Ponäle gem. § 55 Abs.1 S.1 Nr.1 EEG 2017 kein Verschulden des Bieters voraussetzen. Bei der Frist des § 36e Abs. 1 S.1 EEG 2017 handelt es sich um eine materiell-rechtliche, von einem Verschulden des Bieters unabhängige Frist. Für den Bieter unabsehbare und unbeeinflussbare Risiken soll in generalisierender Weise durch die Länge der Frist Rechnung getragen werden. Mithilfe des Antragsrechts auf eine Fristverlängerung gem. § 36e Abs. 2 EEG 2017 kann dem Risiko eines Rechtsbehelfs gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung begegnet werden. Die anknüpfende Pönale gem. § 55 Abs.1 S.1 Nr.1 EEG 2017, die die Ernsthaftigkeit und Verbindlichkeit des Bieters gewährleisten soll, hängt ebenfalls nicht von einem Verschulden ab…
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// Energierecht

BGH Urteil vom 11. November 2021 (Az. IX ZR 237/20)

Der BGH hat mit Urteil vom 11. November 2021 (Az. IX ZR 237/20) festgestellt, dass eine formularmäßige Bestimmung, mit der die Fälligkeit der vom Verwender geschuldeten Mietzahlungen von der Inbetriebnahme einer Photovoltaikanlage abhängig gemacht wird, nach § 308 Nr. 1 Alt. 2 BGB AGB-rechtlich unwirksam sei. Demnach benachteilige die Klausel den Verbraucher, wenn nach dem Grundsatz der kundenfeindlichsten Auslegung die Inbetriebnahme ausschließlich oder teilweise von der freien Entscheidung des Verwenders abhänge. So gehe der Verbraucher mit seiner für die Zahlung der Miete geschuldeten Gegenleistungen bereits bei Vertragsschluss in Vorleistung (z.B. Überlassung der Photovoltaikanlage, Übertragung des Nutzungsvertrages sowie Abtretung des Anspruchs auf Einspeisevergütung). Da in dem der Entscheidung zugrunde liegenden Mietvertrag aber nicht geregelt worden, was unter dem Begriff der Inbetriebnahme zu verstehen sei, gehe diese aus Sicht eine…
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Strommast vor blauem Himmel
// Energierecht

Zur Umsatzbesteuerung der Wärmeabgabe aus einem Blockheizkraftwerk

Mit Urteil vom 15. März 2022, veröffentlicht am 21. Juli 2022, hat der V. Senat des BFH das Urteil des FG München vom 14. März 2019, 14 K 860/16, aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht München zurückverwiesen (§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 #FGO). Hiernach hat das Finanzgericht München gegen § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG verstoßen, indem es zu Unrecht den durchschnittlichen Fernwärmepreis anstelle anteiliger Selbstkosten als Bemessungsgrundlage für die unentgeltlichen Wertabgaben angesetzt und die Aufteilung der Selbstkosten nach der "energetischen Methode" vorgenommen hat. Entstehen Selbstkosten im Sinne von § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG für entgeltliche Lieferungen wie auch für unentgeltliche Wertgaben nach § 3 Abs. 1b UStG, sind diese entsprechend § 15 Abs. 4 UStG aufzuteilen. Die Aufteilung ist dem Grunde nach erforderlich, da sonst der auf die unentgeltliche Wertabgabe entfallende Anteil der Selbstkosten nicht bestimmt werden …
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// Energierecht

BGH Urteil: Entschädigungsanspruch aus § 15 Abs. 1 Satz 1 EEG

Der XIII. Zivilsenat des BGH hat mit Urteil vom 28. Juni 2022, veröffentlicht am 19. Juli 2022, entschieden, dass sich der Entschädigungsanspruch aus § 15 Abs. 1 Satz 1 EEG 2017 bei einem direkt vermarktenden Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage nicht allein nach der entgangenen Marktprämie gemäß §§ 19 und 20 EEG 2017 bemisst. Vielmehr ist auch die Vergütung zu ersetzen, die der Anlagenbetreiber ohne die vom Netzbetreiber wegen eines Netzengpasses veranlasste Einspeisereduzierung aufgrund eines #Direktvermarktungsvertrags von seinem Vertragspartner erhalten hätte. Die in § 51 Abs. 1 EEG 2017 angeordnete Reduktion des anzulegenden Werts auf null in langanhaltenden Phasen negativer Börsenstrompreise gilt nur für die von den Netzbetreibern nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz für eingespeisten Strom zu zahlenden Vergütungen. Die in einem privatrechtlichen Vermarktungsvertrag vereinbarte Vergütung wird durch § 51 Abs. 1 EEG 2017 nic…
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