// Energierecht

Wichtiger Festlegungsentwurf der Bundesnetzagentur ⚡🔋

Am 15.05.2024 hat die BNetzA nach Maßgabe von § 29 Abs. 1 i.V.m. § 21 Abs. 3 Satz 4 Nr. 3 h) und i), Satz 5 EnWG den Entwurf zur sachgerechten Festlegung der Verteilung von Mehrkosten aus der Integration erneuerbarer Energien veröffentlicht (Az.: BK8-24/001-A). Dieser Schritt ist entscheidend, um die Kosten gleichmäßiger auf alle Stromverbraucher fairer zu verteilen und die Netzentgelte in Regionen mit starkem Ausbau erneuerbarer Energien zu senken. 💡 Hintergrund Die Stromverteilernetze werden ausgebaut und digitalisiert, um den lokal erzeugten erneuerbaren Strom effizienter zu transportieren. Dieser Netzausbau führt zu zusätzlichen Kosten, die regional unterschiedlich anfallen, da Windenergieanlagen hauptsächlich im Norden und große Freiflächen-Photovoltaikanlagen überwiegend in ländlichen Regionen errichtet und betrieben werden. 📊 Kernpunkte des Festlegungsentwurfs: 1️⃣ Ermittlung betroffener Netzbetreiber Zur Ident…
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// Energierecht

🌱 Wichtiger Beschluss zum Klimaschutz im Planungsrecht! 🌱

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am 7. Mai 2024 mittels Beschlusses (Az.: 7 MS 83/23) die Berücksichtigung von Klimaschutzbelangen in Planfeststellungsverfahren gestärkt. Eine anerkannte Naturschutzvereinigung hatte gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung einer Deponie geklagt. Das Gericht stellte fest, dass die Klimaschutzziele gemäß dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) nicht ausreichend im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens berücksichtigt wurden. 🚫 🔍 Kernpunkte des Beschlusses: ◾ Abwägungsfehler: Die Klimaschutzziele müssen in die Entscheidungsfindung einfließen. ◾ Ermittlungsaufwand: CO2-relevante Auswirkungen des Vorhabens müssen ermittelt werden. ◾ Klagbarkeit: Naturschutzvereinigungen können die ordnungsgemäße Einbeziehung der Klimaschutzbelange gerichtlich überprüfen lassen. Das Gericht hat die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt, was zeigt, wie wichtig die Berücksichtigun…
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// Energierecht

Stromsteuerentlastung für die Entnahme von Strom für die Elektrolyse

Der 4. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf hat mit Urteil vom 21. Februar 2024 entschieden, dass die Stromsteuerentlastung für die Entnahme von Strom für die Elektrolyse gemäß § 9a Abs. 1 Nr. 1 Stromsteuergesetz (StromStG) für den Stromverbrauch bei der chemischen Produktion im Wege des sogenannten Lichtbogenverfahrens nicht gewährt werden könne, weil bei dem von der Klägerin verwandten Prozess unstreitig keine Reduktions-Oxidations-Vorgänge an den Elektroden stattfinden. Entgegen der Auffassung der Klägerin komme es auch nicht darauf an, ob die Entnahme des Stroms zweierlei Verwendungszweck diene. Im Zuge dessen hat der 4. Senat des Finanzgerichts Düsseldorf diese Klage abgewiesen, jedoch die Revision gemäß § 115 Abs. 2 FGO zugelassen. Zwischenzeitlich wurde gegen dieses Urteil Revision eingelegt. Der BFH führt dieses Verfahren unter dem Aktenzeichen VII R 6/24. FG Düsseldorf, Urteil vom 21.02.2024, 4 K 483/23 VSt
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// Energierecht

Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Gestern hat das Europäische Parlament der Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie zugestimmt. Die „Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ (Englisch: EPBD, Energy Performance of Buildings) ist Teil des Green Deals und befindet sich seit Dezember 2021 im jahrelangen Abstimmungsprozess. Sie soll – neben vielen anderen Gesetzen des sog. Fit-for-55-Pakets – den rechtlichen Rahmen dafür bieten, dass alle ab 2030 in der EU errichteten Neubauten emissionsfrei sind. Nach Angaben der EU-Kommission entfallen rund 36 % der Treibhausgasemissionen in der EU auf den Gebäudesektor. Während der Verhandlungen wurden die ursprünglich angedachten strengen Sanierungspflichten für Wohngebäude wieder verworfen. Das Europäische Parlament hat nun über folgende Zeitspannen mit klaren Durchschnittswerten final abgestimmt: 🏛 Neubauten von Behörden sollen bereits ab 2028 emissionsfrei sein („Zero Emission Buildings“ – ZEB). 🏡 B…
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// Erneuerbare Energien

BGH: Härtefallausgleich im EEG auch bei Mischeinsatz

Der BGH hat mit einer begrüßenswerten Entscheidung vom 7.11.2023 festgelegt, dass auch solche Anlagen dem Härtefallausgleich nach § 12 EEG 2009/2012 unterfallen, die nicht ausschließlich erneuerbare Energien zur Stromproduktion einsetzen. im konkreten Sachverhalt hat der BGH daher einer Abfallverwertungsanlage, die auch andere Abfälle einsetzt, den Anspruch im Umfang des Einsatzes von Bioabfällen gegen den Netzbetreiber zugesprochen. Ferner hielt der BGH fest, dass jede Abregelung eine marktbezogene Maßnahme darstellt und dem Netzbetreiber kein Wahlrecht zustehe, wenn sie dem Grunde nach eine marktbezogene Maßnahme im Sinne des § 13 Abs. 1 Satz 1 EnWG darstellen könnte. (BGH, Urt. v. 7.11.2023 - Az.: EnZR 27/20)
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// Energierecht

Voraussetzungen einer Steuerbefreiung für in mehreren Blockheizkraftwerken erzeugten Strom

Mit Urteil vom 17. Oktober 2023, veröffentlicht am 11. Januar 2024, hat der VII. Senat des BFH entschieden, dass die Versagung der Steuerbefreiung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 des Stromsteuergesetzes (StromStG) für in mehreren Blockheizkraftwerken erzeugten Strom aufgrund fehlender Erlaubnis jedenfalls dann nicht unionsrechtswidrig und nicht unverhältnismäßig ist, wenn dem Betreiber der Anlage das Entlastungsverfahren gemäß § 12a der Stromsteuer-Durchführungsverordnung (#StromStV) offensteht. Für die Behandlung mehrerer an unterschiedlichen Standorten befindlichen Stromerzeugungseinheiten als virtuelles Kraftwerk gemäß § 12b Abs. 2 Satz 1 StromStV ist es nach den Ausführungen des BFH nicht erforderlich, dass die einzelnen Stromerzeugungseinheiten nur insgesamt oder kombiniert gesteuert werden können. Im Zuge dessen hat der BFH auf die Revision des Beklagten das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 8. Januar 2020, 4 K 3223/18 VSt, auf…
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