// Energierecht

Verankerung des Quartiersgedanken im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Am 18.06.2020 hat der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) über die energetischen Anforderungen an Gebäude verabschiedet (BT Drs. 19/16716 und BT Drs. 19/20148). Der Bundesrat soll am 3.07.2020 zustimmen. Das GEG führt das Energieeinsparungsgesetz mit der Energieeinsparverordnung sowie dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen und verknüpft Anforderungen an die Energieeffizienz und den Einsatz von erneuerbaren Energien. Für die zukünftigen Entwicklung von urbanen Energiekonzepten findet sich in der Innovationsklausel in § 103 GEG sowie in der in § 107 GEG enthaltene n Quartierslösung ein Quartiersansatz, den es für weitere energiewirtschaftliche Bereiche fruchtbar zu machen gilt. § 107 GEG stellt klar, dass eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung von Gebäuden auch im Wege von Quartierslösungen umgesetzt werden kann. Nach der Innovationsklausel muss nicht jedes einzelne Gebäude die energetischen Anforderungen erfüllen, wen…
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// Energierecht

52 GW Solardeckel im EEG endlich aufgehoben

Mit Art. 8 der Bundestagsdrucksache 19/20148 hat der Bundestag am Donnerstag, den 20. Juni 2020 die lange erwartete Streichung des Solardeckels beschlossen. Mit der einfachen Streichung des § 49 Abs. 5 und Abs. 6 EEG 2017 wird nunmehr die Förderung für Solaranlagen auch mit einer installierten Leistung von unter 750 kWp nach Erreichen einer installierten Gesamtleistung von 52 GW fortgesetzt. Der Beschluss kam ohne die Stimmen von FDP und AFD zustande. So wurde mit Beschluss über den Entwurf zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude die viel zu lang hinausgezögerte Änderung des EEG vollzogen und die Zusage aus dem Klimaschutzprogramm 2030 vom September 2019 umgesetzt. (BT-Drs. 19/20148 vom 17.06.2020)
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// Energierecht

BGH zum Änderungsrecht von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmeverträgen

Am 23. April fand beim BGH im Revisionsverfahren zu dem Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 21. März 2019 die Hauptverhandlung statt. Das OLG Frankfurt hatte einen Verstoß von Fernwärmeversorgungsunternehmen gegen das UWG bejaht, weil diese ihre Kunden in einem Kundenanschreiben über eine Änderung der Preisgleitklauseln informiert hatten. Nach Ansicht des OLG Frankfurt a.M. war eine einseitige Änderung der Preisgleitklauseln auf Grundlage der AVBFernwärmeV nicht zulässig und das Kundenanschreiben daher irreführend. Der BGH hob dieses Urteil des OLG Frankfurt auf und entschied, dass ein Verstoß gegen das UWG nicht gegeben sei. Der Fernwärmeversorger habe seine Kunden nämlich nicht durch die Angabe falscher Tatsachen in die Irre geführt, sondern lediglich seine Rechtsansicht geäußert, was zulässig sei. Die eigentliche Frage, ob Fernwärmeversorgungsunternehmen berechtigt sind, ihre Preisgleitklauseln einseitig durch öffentliche Bekanntgabe zu …
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// Energierecht

BNetzA zu Pflichten der Bilanzkreisbewirtschaftung

Mit Beschluss vom 30.04.2020 stellte die Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Pflichtverletzung der ordnungsgemäßen Bilanzkreisbewirtschaftung im Sinne des § 1a Abs. 2 EnWG, § 4 Abs. 2 Satz 2 StromNZV i.V.m. Ziff. 5 Standardbilanzkreisvertrag (Strom) aufgrund einer unausgeglichenen Viertelstunden-Leistungsbilanz zwischen den zugeordneten Einspeisungen und Entnahmen fest, wodurch ein signifikantes Bilanzungleichgewichte am 12.06.2019 entstand und sehr hohe Preisspitzen am börslichen Intraday-Markt verursacht wurden. Beanstandet wurde von der BNetzA u.a. dass eine standardmäßig angewendete automatisiert ablaufende Aufteilung der Fehlmengen, welche sich allein nach der Höhe der installierten Leistung der Erneuerbaren-Energien-Anlagen in den Bilanzkreisen richtet, die aktuelle Situation in den Bilanzkreisen unberücksichtigt lasse. Auf diese Weise sei ein energetischer Ausgleich der Fehlmengen aus dem Kraftwerksausfall nicht möglich und die Pflicht zum Aus…
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// Wirtschaftsrecht

Rückwirkende Rechnungsberichtigung und Berechtigung zum Vorsteuerabzug – Dauerbrenner im Umsatzsteuerrecht

Der BFH hat mit Urteil vom 22.01.2020 im Rahmen der Beurteilung von Leistungsbeziehungen im Zuge der Errichtung eines Bioenergieparks entschieden, dass die Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung beim Vorsteuerabzug unabhängig davon gilt, ob die Berichtigung zum Vorteil oder zum Nachteil des Leistungsempfängers wirkt. Geschuldet waren Planung, Lieferung und Montage der Eigenbedarfsversorgung sowie der Energieabführung. Auch der Stornierung einer Rechnung nebst Neuausstellung einer sie ersetzenden Rechnung kann eine solche Rückwirkung zukommen. Eine Rechnung ist auch dann “unzutreffend” im Sinne des § 31 Abs. 5 Satz 1 Buchst. b UStDV (Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), wenn sie im Einvernehmen aller Beteiligten vollständig rückabgewickelt und die gezahlte Umsatzsteuer zurückgezahlt wurde. (BFH, Urt. v. 22.01.2020 - Az.: XI R 10/17)
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// Energierecht

Gemeinsamer sachlicher Markt im Sinne des GWB bei Fernwärme und Contracting

Das OLG Rostock hat mit Urteil vom 5. März 2019 zur Nichtigkeit eines Fernwärmeliefervertrages auf Grundlage des § 1 GWB i.V.m. § 134 BGB, der bereits über mehrere Jahre zwischen dem Wärmelieferanten und dem Kunden gelebt wurde, Stellung bezogen. Das Gericht kommt zu der Überzeugung, dass es sich zwar bei einer Versorgung von Großkunden mit Fernwärme oder durch ein Wärmecontracting um einen gemeinsamen sachliche Markt handele. Da es jedoch im konkreten Fall an einer Beeinträchtigung des Marktes fehle, sei eine Nichtigkeit des Wärmeliefervertrages nicht anzunehmen. Zudem stelle eine 10jährige Vertragslaufzeit in Ansehung der möglichen Laufzeitvereinbarung nach § 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV auch in Kombination mit einer Mindestabnahmemenge kein Widerspruch zu § 1 GWB dar. (OLG Rostock, Urt. v. 5.3.2020 - Az.: 16 U 1/18)
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