// Energierecht

Das OLG Köln konkretisiert Anforderungen an die Mitteilung zur Preisänderung.

Nach § 41 Abs. 3 S. 1 EnWG sind Energieversorger ihren Kunden gegenüber verpflichtet, auf transparente und verständliche Weise über Vertragsänderungen und Preiserhöhungen zu unterrichten. Dem Kunden müsse ein vollständiges und wahres Bild vermittelt werde, sodass der Kunde in die Lage versetzt wird, zu prüfen, ob er sein Sonderkündigungsrecht ausüben wolle. Auch wenn nicht ausdrücklich vom Wortlaut erfasst müssen nach Ansicht des OLG Köln die einzelnen Preisbestandteile laut AGB wie z.B. die EEG-Umlage, Netzentgelte und die Stromsteuer aufgeführt und dargestellt werden, auf welcher Erhöhung welchen Bestandteils die Preisanpassung beruht. (OLG Köln, Urt. v. 26.06.2020 - Az.: 6 U 304/19)
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// Energierecht

Steuerliche Einordnung einer Zahlung im Zusammenhang mit dem Übergang der finanziellen Förderung nach EEG

Das FG Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 27. November 2019 über die steuerliche Einordnung einer Zahlung im Zusammenhang mit dem Übergang eines Einspeiserechts nach dem EEG entschieden. In diesem Fall erhielt der Kläger als Eigentümer eines Grundstücks, auf dem Windenergieanlagen standen, die von einer GmbH betrieben wurden, anlässlich der Übertragung der Windenergieanlagen an eine Bürgerwindpark KG einen Betrag in Höhe von 500.000 € für den von ihm erklärten Verzicht auf die Einspeiserechte. Das Gericht entschied, dass das Einspeiserecht aus dem Gesetz folgt und an die Person des Anlagenbetreibers gebunden, der Anlagenbetreiber somit der Inhaber des durch den Betrieb einer Windenergieanlage bedingten gesetzlichen Anspruchs auf Einspeisung des erzeugten Stroms aus erneuerbaren Energien in das Netz des Netzbetreibers (Einspeiserecht) ist. Der Kläger sei zu keinem Zeitpunkt Anlagenbetreiber gewesen. Das Gericht entschied zudem, dass der Bet…
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// Wirtschaftsrecht

Finanzgericht Baden-Württemberg entscheidet erneut zur Steuerentlastung nach dem Energiesteuergesetz

Das EnergieStG sieht in § 55 eine Steuerentlastung für Unternehmen vor, deren wirtschaftliche Tätigkeit dem produzierenden Gewerbe und nicht dem Handel zuzuordnen ist. Im Streitfall entschied das FG Baden-Württemberg mit Urteil vom 7. April 2020, dass das die Steuerentlastung beantragende Unternehmen kein solches des produzierenden Gewerbes sei. Für die Einordnung eines Unternehmens als ein solches des produzierenden Gewerbes im Sinne des § 2 Nr. 3 StromStG ist in den Fällen, in denen Waren bearbeitet werden, maßgeblich, ob das Einwirken auf die Ware deren stoffliche Zusammensetzung nicht nur unerheblich verändert, so dass ein Produkt entsteht, das von den verwendeten Ausgangsstoffen verschieden ist. Werden lediglich die Abmessungen der Ware verändert, wie im Fall der Längs- und/oder Querteilung von Stahlerzeugnissen, liegt darin keine wirtschaftliche Tätigkeit, die dem Produzierenden Gewerbe zuzuordnen ist. (FG Baden-Württemberg, Urt. v. 7.04…
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// Energierecht

OLG Düsseldorf zur Anforderungen eines gesonderten Gasnetznutzungsentgelts

Das OLG Düsseldorf hat mit Beschluss vom 14.05.2020 entschieden, dass auch für ein gesondertes Netzentgelt nach § 20 Abs. 2 Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) es einer Vereinbarung zwischen dem Netzbetreiber des Gasnetzes und dem Netznutzer, wie dies auch bei individuellen Netzentgelten bei der Nutzung des Stromnetzes nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) erforderlich ist. In Einzelfällen ist der Gasnetzbetreiber nach § 20 Abs. 2 GasNEV zur Vermeidung eines Direktleitungsbaus berechtigt, ein gesondertes Netzentgelt auf Grundlage der konkret erbrachten gaswirtschaftlichen Leistung berechnen. Jedoch sieht § 20 Abs. 2 GasNEV nach Auffassung des OLG Düsseldorf nicht ein im einseitiges Ermessen zugunsten des Netzbetreibers vor, sondern es bedarf einer entsprechenden Willensübereinstimmung. (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.05.2020 - Az.: 5 Kart 7/19 (V))
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// Energierecht

BFH zur Bauabzugssteuer bei Freiland-Photovoltaikanlagen

Der BFH hat mit Urteil vom 7.11.2019, das am 9.07.2020 veröffentlicht worden ist, entschieden, dass Bauabzugsteuer im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG auch für die Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen anfallen kann, da die Begriffe Bauwerk und Bauleistung normspezifisch auszulegen sind. Im Rahmen der gebotenen Auslegung ist entscheidend, dass der in der Gesetzesbegründung zur Einführung der Bauabzugsteuer formulierte Zweck für ein weites Begriffsverständnis spricht. Aus diesem Verständnis folgt, dass ein Bauwerk im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 3 EStG weder auf Gebäude noch allgemein auf unbewegliche Wirtschaftsgüter beschränkt ist. Vielmehr können darunter auch Scheinbestandteile im Sinne des § 95 BGB und Betriebsvorrichtungen im Sinne des § 68 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BewG fallen. Technische Anlagen können ebenfalls ein Bauwerk im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 3 EStG darstellen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es wie bei Freiland-Photovolt…
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// Energierecht

Anforderungen an die Umstellungsankündigung bei energetischer Sanierung

Mit der Entscheidung vom 20. Mai 2020 konkretisiert der BGH die Anforderung an eine Modernisierungsankündigung bei einer energetischen Sanierung nach § 555c Abs. 1 und § 555b Nr. 1 BGB. Es bedarf der Information des Mieters über diejenigen Tatsachen, die es ihm ermöglichen, in groben Zügen die voraussichtlichen Auswirkungen der Umsetzung der baulichen Maßnahme auf den Mietgebrauch abzuschätzen sowie, ggf. mit sachverständiger Hilfe, (überschlägig) vergleichend zu ermitteln, ob die geplanten baulichen Maßnahmen voraussichtlich zu einer nachhaltigen Energieeinsparung führen werden. Es muss hinreichend deutlich aus der Ankündigung hervorgehen, welche Arbeiten im Einzelnen beabsichtigt sind und inwieweit die baulichen Maßnahmen zu einer nachhaltigen Einsparung von Endenergie bezogen auf die Wohnung haben, wobei auch ein Berechnung bezogen auf den Gebäudekomplex ausreichen kann, wenn ein rechnerischer Rückschluss auf die konkrete Wohnung des Mi…
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