// Biogas

FG Niedersachsen zur umsatzsteuerlichen Einordnung der Marktprämie

Die Beantwortung der Frage, ob die Marktprämie nach § 33g Abs. 1 EEG 2012 bzw. § 34 Abs. 1 EEG 2014 als echter Zuschuss oder Entgelt von dritter Seite einzuordnen ist, ist umstritten. Die OFD Niedersachsen vertrat in der Verfügung vom 13.03.2012 die Auffassung, es handele sich bei der Marktprämie um Entgelt von dritter Seite. Die Gegenauffassung, wonach es sich bei der Marktprämie um einen nicht steuerbaren Zuschuss handele, wird insbesondere vom BMF seit dem Schreiben vom 6.11.2012 vertreten. Das FG Niedersachsen hat sich mit Beschluss vom 17.02.2020 der Bewertung des BMF angeschlossen mit der Begründung, es handele sich um einen Zuschuss zur Förderung der Stromerzeuger aus volkswirtschaftlichen Gründen, für überzeugend. Eine Förderung der Stromkäufer stehe ersichtlich nicht im Vordergrund. Die Subvention der Marktprämie komme nicht den Stromkunden zugute, sondern solle helfen, die Nachteile des Stromproduzenten bei einer Direktvermarktung a…
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// Energierecht

BSH legt Entwurf des Flächenentwicklungsplans 2020 vor – Start der Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Nationale Wasserstoffstrategie (NWS) hat als Maßnahme zur Förderung der Erzeugung von grünem Wasserstoff insbesondere die verstärkte Ausweisung von Flächen, die für die Offshore-Produktion von Wasserstoff bzw. PtX genutzt werden können, die dafür notwendige Infrastruktur und Möglichkeiten für zusätzliche Ausschreibungen für die Erzeugung von erneuerbaren Energien definiert. Am 4. September 2020 hat das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) die Auslegung des Entwurfs des Flächenentwicklungsplans 2020 und der Entwürfe der Umweltberichte (Nord- und Ostsee) im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung bekanntgemacht. Diese Fortschreibung beinhaltet „sonstige Energiegewinnungsbereiche“ im Sinne von § 5 Abs. 2a WindSeeG.
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// Energierecht

Verletzung des Vertrauensschutzgebot durch das WindSeeG

Das BVerfG entschied, das Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (WindSeeG) eine teilweise mit dem allgemeinen Vertrauensschutzgebot des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG nicht vollständig vereinbare unechte Rückwirkung entfalte. Durch die mit dem Gesetz getroffenen Neuregelungen würden Verfahrenspositionen in unzulässiger entwertet. Zwar liege keine Verletzung des Eigentumsrechts aus Art. 14 GG, da die Verfahrenspositionen keine eigentumsrechtliche Position gewährten. Auch der Eingriff in die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG sei gerechtfertigt. Die unechte Rückwirkung des Gesetzes verletze jedoch nach Ansicht des BVerfG das allgemeine Vertrauensschutzgebot des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG unverhältnismäßig, da den Beschwerdeführerinnen kein finanzieller Ausgleich für ihre bereits getätigten Investitionen gewährt werde (BVerfG, Beschl. v. 30.06.2020 - Az.: 1 BvR 1679/17).
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// Energierecht

GZD zur Stromsteuerbefreiung für Strom zur Stromerzeugung

Mit Schreiben vom 21. Juli 2020 informiert die Generalzolldirektion (GZD) u.a. über die Verwaltungspraxis des Zolls im Zusammenhang mit der Stromsteuerbegünstigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG. Die GZD befasst sich insbesondere mit dem Urteil des BFH vom 30. April 2019 (VII R 10/18) und führt aus, dass die Vermeidung der Doppelbesteuerung im engen Zusammenhang mit der technischen Stromerzeugung gesehen werden müsse, die Steuerbefreiung demnach nur für solchen Strom zu gewähren sei, der zur eigentlichen Stromerzeugung entnommen werde. Nicht zur Stromerzeugung dienten Anlagen, die bei isolierter Betrachtung des Anlagenbetriebs nicht erforderlich seien, um die Stromerzeugung aufrechtzuerhalten, denen also im Hinblick auf die Stromerzeugung keine betriebsnotwendige Bedeutung zukomme. Im Zuge dessen äußert sich die GZD zu Stromentnahmen zur Brennstoffherstellung und -versorgung, im Zusammenhang mit Transformatoren, mit dem Netzbetrieb sowie zu Strome…
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// Energierecht

LG Wuppertal nimmt zum Scheibenpachtmodell in der Eigenversorgung Stellung

Das LG Wuppertal hat mit Urteil vom 23. Juni 2020 die Klage eines Übertragungsnetzbetreibers auf Zahlung der EEG-Umlage abgewiesen und damit erstmals über die Übergangsregelung der Scheibenpacht nach § 104 Abs. 4 EEG - hier insbesondere zur räumlichen Nähe und zur Betreibereigenschaft - entschieden. Die Voarussetzungen einer Scheibenpacht seien erfüllt, da das Kriterium der tatsächlichen Herrschaft und der eigenverantwortlichen Bestimmung der Arbeitsweise nicht uneingeschränkt übertragen werden könne. Zudem sei der Entscheidung des BFH vom 20.04.2004 zur räumlichen Nähe bei einer Entfernung von 4,5 Kilometern zwischen der Stromerzeugungsanlage und der Verbrauchseinrichtung nicht entgegen. Der BFH habe diese Entfernung von 4,5 Kilometern nicht als Maximalradius erklärt. § 12b Abs. 5 StromStV sei vorliegend nicht bindend. (LG Wuppertal, Urteil vom 23.06.2020 - Az.: 5 O 490/19)
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// Energierecht

Das OLG Köln konkretisiert Anforderungen an die Mitteilung zur Preisänderung.

Nach § 41 Abs. 3 S. 1 EnWG sind Energieversorger ihren Kunden gegenüber verpflichtet, auf transparente und verständliche Weise über Vertragsänderungen und Preiserhöhungen zu unterrichten. Dem Kunden müsse ein vollständiges und wahres Bild vermittelt werde, sodass der Kunde in die Lage versetzt wird, zu prüfen, ob er sein Sonderkündigungsrecht ausüben wolle. Auch wenn nicht ausdrücklich vom Wortlaut erfasst müssen nach Ansicht des OLG Köln die einzelnen Preisbestandteile laut AGB wie z.B. die EEG-Umlage, Netzentgelte und die Stromsteuer aufgeführt und dargestellt werden, auf welcher Erhöhung welchen Bestandteils die Preisanpassung beruht. (OLG Köln, Urt. v. 26.06.2020 - Az.: 6 U 304/19)
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