// Energierecht

LG Hamburg zur einseitigen Anpassung des Liefervertrages von Fernwärme

Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Ankündigung einer einseitigen Umstellung der Preisgleitklauseln in laufenden Lieferverträgen von Fernwärme nicht zulässig ist. Auf Rüge der Verbraucherzentrale befand das Gericht, dass die Formulierung im Anschreiben an die Kunden den Eindruck erweckt habe, dass diese Anpassung auch ohne Zustimmung des Letztverbrauchers möglich sei. Insoweit wurde zeitgleich und konsequenterweise auch dem Fernwärmeversorger auferlegt, nicht auf Grundlage der geänderten Preisgleitklauseln abzurechnen und die Kunden hierüber zu informieren. Die Enscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (LG Hamburg, Urt. v. 29.11.2019 - Az.: 312 O 577/15)
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// Wirtschaftsrecht

BAG entscheidet zum Nachteilsausgleich nach Air Berlin Insolvenz

In vier Streitfällen entschied heute das BAG über die Frage, ob die Mitglieder des Kabinenpersonals, die infolge der Einstellung der unternehmerischen Tätigkeit der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin entlassen wurden, einen Anspruch auf Nachteilsausgleich haben. Das BAG verneinte dies mit der Begründung, dass § 83 Abs. 3 Tarifvertrag Personalvertretung Kabine (TVPV) die Verletzung des personalvertretungsrechtlichen Verhandlungsanspruchs sanktioniere, der sich ausschließlich auf kabinenpersonalbezogene Maßnahmen beziehe, was aus einem gesetzeskonformen Verständnis des tariflich geregelten Beteiligungsrechts der Personalvertretung Kabine folge. Der TVPV gelte nach seinem persönlichen Geltungsbereich nur für das Kabinenpersonal. Wenn die Personalvertretung, die für diese Gruppe errichtet wurde, einen Sachverhalt gestalten könnte, der auch das Cockpitpersonal beträfe, widerspräche dies nach der Rechtsauffassung des Ersten Senats der in § 4 …
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// Elektromobilität

Der europäische Grüne Deal: Rechtliche Implikationen und Auswirkungen für erneuerbare Mobilität

Im Rahmen des 17. Internationaler Fachkongresses für erneuerbare Mobilität "Kraftstoffe der Zukunft 2020“ in Berlin referierte Herr Rechtsanwalt Dr. Julian Asmus Nebel am 21. Januar 2020 zum Thema "Der europäische Grüne Deal: Rechtliche Implikationen und Auswirkungen für erneuerbare Mobilität". Finden Sie hierzu unter dem nachstehenden Link die Vortragsfolien zum Vortrag. Bei Rückfragen kommen Sie gerne auf uns zu.
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// Energierecht

BGH konkretisiert die Realofferte bei Energielieferung

Der BGH hat jüngts zur Realofferte bei Energielieferungen entschieden und hierbei festgelegt, dass bei einem Stromverbrauch in einer in einem Mehrparteienhaus gelegenen und vermieteten Wohnung, der über einen eigenen dieser Wohnung zugeordneten Zähler erfasst, richtet sich die in der Bereitstellung von Strom liegende Realofferte des Versorgungsunternehmens regelmäßig nicht an den Hauseigentümer, sondern an den Mieter. Der Mieter nimmt durch seine Stromentnahme das Angebot konkludent an. (BGH, Urt. v. 27.11.2019 - Az.: VIII ZR 165/18)
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// Elektromobilität

BFH zur Personenbe-förderungsleistungen mit Pferdekutschen auf einer Insel

Der BFH hat am 13.11.2019 entschieden, dass im Gebiet einer Gemeinde, in der der Verkehr mit PKW allgemein unzulässig ist, ein umsatzsteuerrechtlich begünstigter Verkehr mit Taxen auch ohne Personenkraftfahrzeuge (zum Beispiel mit Pferdefuhrwerken) vorliegen kann, wenn die übrigen Merkmale des Taxiverkehrs in vergleichbarer Form gegeben sind. Die Klägerin begehrte für ihre Personenbeförderungs-leistungen mit Pferdekutschen auf der kraftverkehrsfreien Insel den ermäßigten Steuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG (Beförderungen von Personen im Verkehr mit Taxen). Der BFH hat dies bestätigt und insbesondere ausgeführt, dass die allgemeine Definition des Taxenverkehrs dort, wo es diesen nicht gibt, nicht maßgeblich ist, da sonst die Möglichkeit einer steuersatz-begünstigten Personenbeförderung ausgeschlossen wäre. (BFH, Urt. vom 13.11.2019 - Az.: V R 9/18)
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// Energierecht

Bundeskabinett beschließt bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen

In seiner ersten Sitzung des neuen Jahres hat das Bundeskabinett eine Novellierung der AVV zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen beschlossen. Das Energiesammelgesetz aus 2018 sah bereits die flächendeckende Einführung einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung vor. Die Umsetzung scheiterte bisher daran, dass man sich nicht auf die zulässigen Technologien einigen konnte. Dementsprechend hatte auch die BNetzA die Umsetzungsfrist für die Umrüstung der Windenergieanlagen auf bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung bis 30. Juni 2021 verlängert. Der Entwurf des Bundeskabinetts sieht nun vor, dass neben radarbasierten Systemen auch die kostengünstigeren transponderbasierten Systeme zugelassen werden sollen.
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