// Energierecht

BGH entscheidet zu Formerfordernissen bei Ausschreibungen im EEG

Der BGH hat jüngst zu den Formerfordernissen im Rahmen der Ausschreibung nach dem EEG für Windenergieanlagen mit einer Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2019 Stellung bezogen. Eine Bestandsanlage, deren Genehmigung bereits vor dem 1. Januar 2017 erteilt wurde, muss zur Teilnahme an der Ausschreibung gemäß § 22 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EEG 2017 die Schriftform im Sinne des § 126 Abs. 1 BGB beim Verzicht auf die gesetzlich bestimmte Förderung einhalten. Anlagenbetreiber, die erst im Nachgang zur Teilnahme an einer entsprechenden Ausschreibung auf die Formunwirksamkeit einer allein mittels Fax übermittelten Verzichtserklärung berufen, um doch noch die gesetzlich bestimmte Förderung in Anspruch nehmen zu können, verstoßen gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. (BGH, Beschl. v. 12.11.2019 - Az.: EnVR 108/18)
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// Energierecht

Zuordnung von Entnahmestellen zum Grundversorger

Das OLG Düsseldorf hat am 13.11.2019 entschieden, dass die Vorschriften der § 24 Abs. 1, Abs. 2 NAV nur gelte, wenn das Rechtsverhältnis zwischen Netzbetreiber und Anschlussnehmer bzw. -nutzer von einer Zuwiderhandlung betroffen ist. Im Falle des Zahlungsverzuges von Haushaltskunden gegenüber Lieferanten ist der Netzbetreiber daher nicht berechtigt, solche Entnahmestellen aus eigenem Recht zu sperren. Dies folgt aus der besonderen Rolle des Grundversorgers. Entnahmestellen von Haushaltskunden, für die kein Vertragsverhältnis besteht, sind mihtin losgelöst von einer Kündigung wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit i.S.d. § 36 Abs. 1 S. 2 EnWG bis zur aktiven Unterbrechung der Entnahmestelle bzw. bis zum Zustandekommen einer vertraglichen Lieferbeziehung mit einem Drittanbieter bilanziell dem Grundversorger zuzuordnen. (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.11.2019 - Az.: 3 Kart 801/18 (V))
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// Energierecht

Das Team von BRAHMS NEBEL & KOLLEGEN wünscht Ihnen ein frohes Weihnachtsfest!

Nach einem spannenden und erfolgreichem Jahr, in welchem sich die Kanzlei um gleich mehrere Rechtsanwälte verstärkt hat, freuen wir uns darauf, im kommenden Jahr mit Ihnen und Ihren Kunden die Energiewende im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor weiterhin konsequent und rechtssicher fortzusetzen. Wir bedanken uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, unseren Kooperationspartnern und unseren Verbänden im Jahr 2019! Wir wünschen Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Ihr Team von BRAHMS NEBEL & KOLLEGEN
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// Energierecht

Bundesnetzagentur legt drei neue Maßnahmen für Bilanzkreisverantwortliche fest.

Die Bundesnetzagentur hat drei Feststellungen für Bilanzkreisverantwortliche beschlossen. Mit den Festlegungen reagiert die Beschlusskammer auf die im Juni 2019 im deutschen Stromnetz aufgetretenen Systemungleichgewichte. Die Verpflichtung für Bilanzkreisverantwortliche, die Energiemengen in ihren Bilanzkreisen im potentiell systemkritischen Zeitraum der letzten 15 Minuten vor dem Erfüllungszeitpunkt nur noch ausgeglichen bewirtschaften, war bisher für Mai 2020 vorgesehen, tritt nun jedoch bereits am 15. Januar 2020 vorgezogen; ab dem Liefermonat Februar 2020 wird das sogenannte „80%-Kriterium“ in der Berechnungsmethode zur Bildung des #Ausgleichsenergiepreises angepasst, so dass ein Zu- bzw. Abschlag auf den reBAP bereits früher fällig wird; außerdem müssen ab dem 1. April 2020 umfangreichere Daten übermittelt werden, um ein kurzfristiges Monitoring der Übertragungsnetzbetreiber über die Bewirtschaftungsgüte der in der jeweiligen #Regelzon…
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// Energierecht

Steuerbefreiung gemäß § 9 StromStG – Deadline am 31. Dezember 2019

Erlaubnisse, die für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StromStG in der am 1. Juli 2019 geltenden Fassung des Stromsteuergesetzes erforderlich werden, gelten nach der in § 15 Abs. 3 StromStG neu geregelten Übergangsfrist bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und 3 StromStG ab dem 1. Juli 2019 auch ohne Antrag als widerruflich erteilt. Dies gilt jedoch nur dann, wenn bis zum 31. Dezember 2019 die nach § 9 Abs. 4 StromStG in Verbindung mit § 9 StromStV erforderlichen Anträge nachgereicht werden.
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// Biogas

Stromweitergabe im Rahmen der Besonderen Auslgeichsregelung: Messen und Schätzen

Im Rahmen des "2. Energiegipfels der Säge- und Holzindustrie" in Würzburg referierte Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Brahms am 14. November 2019 zum Thema "Stromweitergabe im Rahmen der Besonderen Auslgeichsregelung: Messen und Schätzen". Finden Sie hierzu unter dem nachstehenden Link die Vortragsfolien zum Vortrag. Bei Rückfragen kommen Sie gerne auf uns zu.
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