Publikationen
Veröffentlichungen unserer Rechtsanwälte
Das Energierecht ist eine interdisziplinäre Materie, die unter anderem Schnittmengen mit dem allgemeinen Wirtschaftsrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Verwaltungsrecht, dem Baurecht, dem Vergaberecht und dem Energiesteuerrecht hat.
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„Batteriespeicher und das „Dienen“ im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB – Das Märchen von der Netzdienlichkeit“ von Schulz
Autor:
Zeitschrift für deutsches und internationales Bau- und Vergaberecht (ZfBR), 2025, S. 429-433
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„Euphorie als Antrieb der urbanen Energiewende“ von Oberpichler
Rechtsbeitrag // Wie grüne Städte zur wirtschaftlichen Erfolgsgeschichte werden können.
Autor:
polis EUPHORIE 02/2025, S. 42
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„Adressaten des Energieeffizienzgesetzes“ von Nebel & Jope (extern)
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) enthält eine Vielzahl von Pflichten für Unternehmen, definiert aber selbst nicht, was unter einem Unternehmen zu verstehen ist; eine Legaldefinition dieses zentralen Begriffs fehlt im Gesetzt. Unklar ist daher, welche Unternehmen überhaupt durch das Energieeffizienzgesetz adressiert und verpflichtet werden. Der folgende Beitrag konkretisiert den Unternehmensbegriff des EnEfG über die Begrifflichkeit im Energie-Dienstleistungsgesetz (EDL-G), anhand des Unionsrechts sowie in Abgrenzung zu dem Komplementärbegriff der öffentlichen Stelle.
Autor:
ER Energierecht Mai 2025, S. 110 - 113
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„Flexible Netzanschlussvereinbarungen im EEG und im EnWG“ von Brahms und Schulze
Im Rahmen des Netzanschlusses von Stromerzeugungs- oder Speicheranlagen, wie Anlagen zur
Erzeugung oder Speicherung von Strom aus erneuerbaren Energien i. S. d. § 3 Nr. 1 EEG
2023 (EE-Anlagen) und Stromspeichern, kommt es aktuell zu Engpässen bei den Netzanschlüssen.
Insbesondere der Ausbau von EE-Anlagen geht schneller vonstatten als der erforderliche Netzausbau,
sodass erhebliche Wartezeiten für die Erlangung eines Netzanschlusses bestehen
und die verfügbaren Netzverknüpfungspunkte regelmäßig weiter vom Anlagenstandort entfernt
sind. Um dieser Herausforderung zu begegnen und den Netzanschluss zu beschleunigen, bedarf
es unter anderem gesetzlicher Neuerungen, um die Flexibilität zu erhöhen. In das EnWG sowie
in das EEG 2023 wurden neue Regelungen zur Vereinbarung von flexiblen Netzanschlussvereinbarungen
zwischen Netzbetreiber und Anlagenbetreiber eingefügt, die u. a. den Anschluss von
mehreren Anlagen an einem Netzverknüpfungspunkt mit über der Anschlusskapazität liegender
Leistung ermöglichen sollen. Die Ergänzung von § 17 Abs. 2b EnWG sowie § 8a EEG 2023 erfolgte
in Umsetzung von Art. 6a der novellierten Strombinnenmarktrichtlinie.Autor:
ER Energierecht Mai 2025, S. 97 - 103
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„Deep Dive zu OOP zur nachhaltigen Entwicklung von Energieprojekten“ von Brahms
Die Herausforderungen für Kommunen sind vielfach. Sie reichen von angespannten öffentlichen Haushalten, demografischer Entwicklung bis hin zu einer zunehmend älter werdenden Bevölkerung, dem Ruf nach Anpassung der Stadtentwicklung an den Klimawandel sowie dem Umgang mit der voranschreitenden Migration und der nur zögerlich voranschreitenden Digitalisierung. Diese Auswirkungen werden für die Bürger:innen unmittelbar, in ganz unterschiedlichen Formen sichtbar, wie bspw. maroden Straßen, Brücken oder Schienennetzen. Ob sich diese Situation für die Kommunen nachhaltig und positiv aufgrund der nun Schuldenpolitik entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Um die langfristige Handlungsfähigkeit der Kommunen zu steigern, bieten sich aber Öffentlich-Private-Partnerschaften (kurz: ÖPP) an, die Prozesse und Strukturen beschleunigen können.
Autor:
polis 01/2025, S. 44 ff.
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„KWKG-Novelle 2025 – Übergangslösung durch neue Förderzeiträume“ von Meltendorf & Schulze
Aufsatz zum Thema: KWKG-Novelle 2025 – Übergangslösung durch neue Förderzeiträume
Autor:
EWeRK Heft 6/2024, S. 199 ff.
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„Genehmigungsverfahren für Batteriespeicheranlagen und Umspannwerke: Rechtsrahmen und Abgrenzungsfragen“ von Schulz
Die Bedeutung von Batterieenergiespeichersystemen (BESS) für die Energiewende wächst – doch ihr Genehmigungsprozess wirft viele Fragen auf. 🏗️⚡
Wann ist vielleicht mal keine 𝗕𝗮𝘂𝗴𝗲𝗻𝗲𝗵𝗺𝗶𝗴𝘂𝗻𝗴 erforderlich? Greift das Bundes-Immissionsschutzgesetz (𝗕𝗜𝗺𝗦𝗰𝗵𝗚)? Ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (𝗨𝗩𝗣) durchzuführen? Und wie ist die Fachplanung des Energiewirtschaftsrechts (𝗘𝗻𝗪𝗚) zu berücksichtigen – insbesondere, wenn zusätzlich zum BESS ein Umspannwerk und dazu Hochspannungsleitungen geplant werden?
Autor:
ER EnergieRecht März 2025, S. 62 – 67
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„Das EuGH-Urteil zur netzregulatorischen Einstufung von Kundenanlagen“ von Nebel
Der zukünftige Spielraum für die Umsetzung von
dezentralen Versorgungs- und QuartierskonzeptenAuf den ersten Blick hat der EuGH in seinem Urteil vom 28.11.2024 – Rs. C-293/23 entschieden, dass die Begriffsbestimmung der Kundenanlage in § 3 Nr. 24a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) nicht mit dem Unionsrecht im Einklang steht. Fest steht, dass das Urteil grundlegend für die Umsetzung von dezentralen Versorgungs- und Quartierskonzepten ist und sich das deutsche Regulierungsrecht zum Umgang mit nicht regulierten kleinen Netzen nun erst einmal neu sortieren muss.
Autor:
Heft 02/2025 der Versorgungswirtschaft, S. 33 – 37
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„Rechtsfragen zur Entwicklung der Regulierung des H2-Sektors in Deutschland und Frankreich“ Interview mit Brahms
👉 Die Rechtsfrage, die Entwicklungen der Vorschriften über die H2-Kette in Deutschland und Frankreich: ein langes Interview mit Dr. Florian Brahms, Leiter der Anwaltskanzlei BRAHMS NEBEL & KOLLEGEN, einer auf Energierecht spezialisierten Kanzlei mit Sitz in Berlin und Hamburg. Rückblick auch auf den Bedarf an Unterstützung für Unternehmen bei Partnerschaften auf verschiedenen Ebenen der Wertschöpfungskette.
Autor:
HYDROGENIUM Nr. 21 / 2025, S. 12-13
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„Klugheit in der Energiewende“ von Schulz
DIE MUTIGE GESETZTESANWENDUNG ALS SCHLÜSSELFAKTOR FÜR NACHHALTIGE ENTWICKLUNG
Die Energiewende ist eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Sie verlangt nicht nur die Umstellung auf erneuerbare Energien, sondern auch den Ausbau einer Infrastruktur, die ihre Effizienz maximiert. Batteriespeicheranlagen spielen dabei eine Schlüsselrolle. Zulassungsbehörden stehen dieser Technologie oft skeptisch gegenüber. Dies verlangsamt den Fortschritt und behindert das Ziel eines klimaneutralen Energiesystems.Autor:
polisKLUGHEIT 04/2024, S. 54
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