Publikationen
Veröffentlichungen unserer Rechtsanwälte
Das Energierecht ist eine interdisziplinäre Materie, die unter anderem Schnittmengen mit dem allgemeinen Wirtschaftsrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Verwaltungsrecht, dem Baurecht, dem Vergaberecht und dem Energiesteuerrecht hat.
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„Agri-Photovoltaikanlagen: Rechtsvorgaben für Errichtung und Betrieb im EEG und BauGB“ von Schulze
Autor:
ree 2/2024, S. 88 ff.
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„Schlussfolgerungen aus dem BGH-Urteil „Fernwärmenetz Stuttgart““ von Sauer
Die Einräumung von Wegenutzungsrechten für Fernwärmeleitungen – Schlussfolgerungen aus dem BGH-Urteil „Fernwärmenetz Stuttgart“
Autor:
EWeRK Heft 2/2024, S. 66
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„EnEfG Energieeffizienzgesetz Kommentar“ von Nebel
Mit Effizienz zur Energiewende
Energieeffizienz ist die wichtigste Quelle, um in Zukunft den wachsenden Energiebedarf zu decken, sichere Energieversorgung zu gewährleisten, Ressourcen zu schonen und das Klima zu schützen. Erstmalig in einem Gesetz zusammengefasst, formuliert das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) für dieses energiepolitisch hoch priorisierte Vorhaben nun konkrete Ziele, Maßnahmen und Instrumente.
Autor:
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„Energierecht Kommentar“ von Sauer
- § 70 bis 77 EEG (109. EL 2022)
- § 54b EnWG (125. EL 2024)
- § 57b EnWG (125. EL 2024)
- § 118 Abs. 35 – 46, 46b, 46c EnWG (125. EL 2024)
- § 79 bis 80a EEG (im Erscheinen)
Autor:
Theobald/Kühling (Hrsg.), Energierecht
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„Grundsätzliche Verbindlichkeit einer Netzanschlussreservierung“ von Peresetskaya
BGH , Urteil vom 21.03.2023 – Az. XIII ZR 2/20 : Olga Peresetskaya: BGH, Urteil vom 21.03.2023 – Az. XIII ZR 2/20: Grundsätzliche Verbindlichkeit einer Netzanschlussreservierung
Autor:
EWeRK Heft 6/2023, S. 270 ff.
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„Die Macht der Veränderung“ von Brahms
Im Kontext des Energiewandels sind diverse Herausforderungen durch die Städte und Kommunen zu meistern. Es geht im Kern darum, welche Einflussfaktoren im Bereich der Energie durch die Städte und Kommunen bestehen, um eine nachhaltige Entwicklung in der Stadt voranzutreiben und bestenfalls auch hiervon noch zu profitieren. Anknüpfungspunkte können bspw. Konzessionsverträge mit Netzbetreibern sein, die Ausweisung kommunaler Flächen für Energieprojekte oder die Schaffung von Akzeptanz für entsprechende Energieprojekte innerhalb der Kommune. Hierbei kann Macht auch ein wirksames Instrument sein, wichtige Veränderungen voranzutreiben.
Autor:
polis 01/2024 MACHT, S. 52
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„Chaos als Herausforderung der Energiewelt“ von Brahms
Chaos bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch Unordnung, Gewirr oder auch Durcheinander und steht sinnbildlich für das Fehlen einer Struktur oder Ordnung. Albert Einstein umschrieb dazu passend „Nur das Genie beherrscht das Chaos.“ Nun werden gerade Gesetze beschlossen, um eine gewisse Ordnung zu schaffen, jedoch wird – auch medial hervorgehoben – in der Vielzahl der neu schaffenden Gesetze ebenfalls ein Chaos gesehen, da zum Teil tiefgreifende Änderungen vorgenommen werden. Nun kann hinterfragt werden, was die Ursachen für ein Chaos sind, wie diese juristisch beherrscht werden können und ob nicht das Chaos selbst einen Grund hat. Diesem wird im nachfolgenden Beitrag im Kontext der Energiewelt nachgegangen. […]
Autor:
polis CHAOS, S. 52-53
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„Steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG im Lichte der Festlegungskompetenzen der BNetzA“ von Oberpichler & Brahms
Die Digitalisierung und Flexibilisierung der Netze ist bei
zunehmendem Zubau von dezentralen Erzeugungs- und Verbrauchseinrichtungen
ein wesentlicher Eckpfeiler für das Gelingen der Energiewende.
Die Regelung des § 14 a EnWG zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen findet sich in Abschnitt 1
„Aufgaben der Netzbetreiber“ im dritten Teil „Regulierung des Netzbetriebes“ des Energiewirtschaftsgesetzes.
Sie soll durch eine Reduktion der Netzentgelte gegen Einräumung der Steuerung Flexibilitätsoptionen
zugunsten des Netzbetreibers ermöglichen und einen ineffizienten Netzausbau vermeiden.1
Die bundeseinheitliche Umsetzung der Regelung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen soll zum 1. 1. 2024 beginnen.2
Der nachfolgende Beitrag beleuchtet zunächst den rechtlichen Regelungsrahmen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (II.),
bevor die beiden Festlegungsverfahren der Bundesnetzagentur
(BNetzA) erläutert werden (III.).
[…]Autor:
CuR Contracting und Recht 3/2023 S. 95 f.
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„CuR Rundruf zur Anpassung des Wärmearbeitspreises im Falle eines Brennstoffwechsel“ von Nebel
Das GEG verpflichtet zur Nutzung von Strom bei der Wärmeerzeugung.
Eine Regelung zur Anpassung von Wärmelieferverträgen beim Wechsel von Gas
zu Strom fehlt indes im GEG; auch die AVBFerwärmeV schweigt zu
dieser Frage. Für Preisanpassungsklauseln hat der BGH
entschieden, dass Versorger eine aufgrund des Brennstoffwechsels unwirksam gewordene
Klausel einseitig anpassen dürfen. Dies gilt aber nicht für die erforderliche Neufestlegung
der Preise bei einem Brennstoffwechsel. Die Rechtsprechung kann hier
mit einer ergänzenden Vertragsauslegung nicht helfen. Eine Vertragsanpassung ist nötig.
§ 313 BGB ist nicht das richtige Instrument, um rechtssicher und flächendeckend
Preise neu festzulegen.[…]
Autor:
Beilage zu Heft 3/2023 der Zeitschrift „CuR Contracting und Recht“
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„Das neue Energieeffizienzgesetz“ von Nebel
Das am 21.09.2023 im Bundestag beschlossene Energieeffizienzgesetz (EnEfG) schafft – so wird es immer wieder politisch beworben – erstmals einen sektorübergreifenden Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich Ende Oktober mit dem Gesetz befassen, im Anschluss soll es möglichst zeitnah in Kraft treten.
Wie im Bereich der Energieeffizienz üblich, ist das EnEfG ein Gesetz mit Kompromisscharakter. Es enthält Regelungen mit ganz unterschiedlicher Bindungswirkung und Zielrichtung. Zum einen enthält es politische Willensbekundungen ohne rechtliche Bindungswirkung, dies sind die Energieeffizienzziele für 2030, 2040 und 2045 für Primär- und Endenergie. Dem stehen aber auf der anderen Seite konkrete Anforderungen an die Energienutzung und den Energieverbrauch bei Rechenzentren gegenüber.
[…]Autor:
Versorgungs Wirtschaft 11/2023 S. 313 f.
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