
Publikationen
Veröffentlichungen unserer Rechtsanwälte
Das Energierecht ist eine interdisziplinäre Materie, die unter anderem Schnittmengen mit dem allgemeinen Wirtschaftsrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Verwaltungsrecht, dem Baurecht, dem Vergaberecht und dem Energiesteuerrecht hat.
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„In die Verantwortung genommen – Was kommt mit dem »Redispatch 2.0« auf die Erneuerbaren zu?“ von Brahms
Das »Netzausbaubeschleunigungs–gesetz« bringt ab dem 1. Oktober etliche Neuerungen für Anlagen- und Netzbetreiber, die unter dem griffigen Kürzel »Redispatch 2.0« firmieren. Es geht dabei nicht einfach um geänderte Bestimmungen, das Ganze darf als eine Verschiebung energiewirtschaftlicher Paradigmen gelten – nicht zuletzt beim Einspei–sevorrang für erneuerbare Energien. Trotz einiger Fragezeichen hat dies, findet unser Autor Florian Brahms, durchaus seine Berechtigung. […]
Autor:
in: Photon - Das Solarstrom-Magazin 9/2021, S. 14 -17
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„Nicht ohne Härtefallregelung“ von Frohberg
Die Geschichte der sogenannten Solarpflicht ist nicht neu. Sie begann mit kommunalen Regelungen, die darauf angelegt waren, vor allem Eigentümer von Neu- und Bestandsbauten aus Gründen des Klimaschutzes zum Bau von Solaranlagen zu verpflichten. Die Stadt Waiblingen in Baden-Württemberg führte bereits 2006 eine Solarpflicht für Neubauten ein. Seither folgten noch weitere Städte dem Beispiel. […]
Autor:
in: Photon – Das Solarstrom-Magazin 07/2021, S. 33
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„Die geplanten Regelungen zum Wasserstoffnetz im Überblick“ von Frohberg
Wasserstoff ist ein Gas im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes. Das zu schaffende Verteilnetz soll aber von dem bereits bestehenden Erdgasnetz getrennt bleibenm und seine Betreiber dürfen nicht gleichzeitig bei Erzeugung, Speicherung und Vertrieb von Wasserstoff aktiv sein. Der Netzzugang soll diskriminierungsfrei erfolgen, wird aber nicht komplett reguliert, sondern – wie beim Stromnetz – im Rahmen gesetzlicher Vorgaben verhandelt. Dies sind die Grundzüge der geplanten regulierungsrechtlichen Inhalte für das deutsche Wasserstoffnetz.
Autor:
in: Photon – Das Solarstrom-Magazin 07/2021, S. 12 f.
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„Grüner Wasserstoff im EEG 2021 – Ein erster Schritt zur Integration von Wasserstoff in den Energiemarkt“ von Brahms/Arnold
Am 10. 6. 2020 hat die Bundesregierung die Nationale Wasserstoffstrategie (kurz: „NWS“) beschlossen.1 Für eine erfolgreiche Ausgestaltung der Energiewende unter Einbeziehung von grünen Wasserstoff bezog sich die NWS auf die bereits in § 1 Abs. 1 EnWG2 geregelte Zieltrias Versorgungssicherheit, Preisgünstigkeit und Umweltverträglichkeit, die nun mit innovativem und intelligentem Klimaschutz kombiniert werden soll. In diesem Kontext stellte die Bundesregierung in der NWS klar, dass nur Wasserstoff, der auf Basis erneuerbarer Energien hergestellt wird („grüner Wasserstoff), auf Dauer nachhaltig sei. Insoweit wurde auch angekündigt, dass Strom, der zur Herstellung von grünem Wasserstoff eingesetzt wird, von der EEG-Umlage befreit werden solle. […] REE 21-02 Beitrag Brahms_Arnold
Autor:
ree 2/2021, S. 74 - 80
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„Die Privilegierung der Wasserstofferzeugung im EEG 2021 – Begrenzung der EEG-Umlage für die Wasserstoffherstellung“ von Brahms
„Grüner Wasserstoff wird einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende und zur Flexibilität im Energiesystem leisten! Die geplante Befreiung von der EEG-Umlage nach § 69 b EEG 2021 muss zeitnah durch eine Verordnung auf Grundlage des § 93 EEG 2021 unterlegt werden. Bisher nimmt der Gesetzgeber keine ganzheitliche Betrachtung von Wasserstoff über alle Erzeugungs- und Verwertungspfade hinweg vor. Andere Erzeugungstechnologien neben der Elektrolyse – wie etwa die Dampfreformation – werden derzeit nicht betrachtet. […]“
Autor:
in: Beiblatt zur CuR Heft 1/2021
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„EEG 2021: Änderungen im Überblick – Das Erneuerbare-Energien-Gesetz im Gebäudesektor“ von Brahms
„Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021 ist am 01.01.2021 nach einem verhältnismäßig zügigen Gesetzgebungsprozess in Kraft getreten und gerade zum Ende hin, d. h. Mitte Dezember 2020, wurden noch wesentliche Änderungen und Anpassungen zum ursprünglichen Entwurf vorgenommen. Der erste Entwurf war wenig ambitioniert und griff grundlegende Entwicklungen in der Energiewirtschaft nicht auf. Die wesentlichen Schwerpunkte des EEG 2021 gegenüber dem EEG 2017, die den Gebäudesektor betreffen, sind insbesondere die getrennte Ausschreibung von Gebäude- und Freiflächenanlagen, die Digitalisierung des Messwesens und der Steuerung in Anlehnung an das Messstellenbetriebsgesetz (MSBG), die weitergehende Förderung von „ausgeförderten Anlagen“, die Erweiterung der Eigenversorgung und die Anpassung der Förderung von Mieterstrom. […]“
Autor:
GEG Baupraxis Fachmagazin für energieeffiziente und ressourcenschonende Neu- und Bestandsbauten Ausgabe März / April 2021
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„Ein Gesetz zur Änderung eines Gesetzes – Transparenz und bessere Lesbarkeit von Gesetzentwürfen – eine Beipflichtung“ von Frohberg
Die letzte EEG-Novelle hat wieder einmal alle zur Weißglut getrieben – und zwar unabhängig von der jeweiligen energiepolitischen Einstellung. Denn um sich ein Urteil zu den geplanten Änderungen zu bilden, musste man diese ja überhaupt erst einmal verstehen. Das aber war allein durch die Art und Weise der Gesetzesvorlage ganz erheblich erschwert. Zwei Bundestagsanträ-ge wollen derlei – für jede Art von Gesetz – in Zukunft verhindern. Der Energierechtsexperte Christian Frohberg pflichtet von ganzem Herzen bei. […]
Autor:
in: Photon – Das Solarstrom-Magazin 4/2021, S. 10 ff.
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„§ 51 und § 51 a EEG 2021 – Negative Strompreise aus rechtlicher Sicht: Wo geht die Reise hin?“ von Gand
Bei der Preisbildung an den Strombör-sen entstehen negative Preise immer dann, wenn die Stromerzeugung den Stromverbrauch übersteigt. Grundsätz-lich sind negative Preise am Strommarkt also eine Folge des marktwirtschaftlichen Grundsatzes von Angebot und Nachfrage, der auf allen Rohstoffmärkten wirkt. Auf den Strommarkt wirkt sich dies aber anders aus, denn Strom ist eine Handels-ware, die sich nur schwer speichern lässt. […]
in: Photon – Das Solarstrom-Magazin 03/2021, S. 8 f.
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„Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – EEG 2021“ von Nebel
Der Bundestag hat am 17. Dezember 2020 mit dem Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021) und weiterer energierechtlicher Vorschriften eine weitereReform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen (BT-Drs. 19/25302). Am 1. Januar 2021 ist das EEG 2021 in Kraft getreten.
Das EEG 2021 enthält materielle Änderungen an nahezu 400 Stellen. Neu sind etwa die Definition von Ausbaupfaden, der Förderanspruch für ausgeförderte Anlagen oder die Regelungen zur Herstellung von grünem Wasserstoff. Geändert wird beispielsweise die Anlagengröße für die Befreiung beim Eigenverbrauch, die Dauer von negativen Strompreisen für eine Vergütungskürzung oder etwa die Beteiligung von Standortkommunen an Windenergieprojekten. […]
Autor:
Die Heizkostenabrechnung, Nr. 1-2 2021, 35. Jahrgang
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„Anlagenzusammenfassung aufgrund „unmittelbarer räumlicher Nähe“ im Zusammenhang mit negativen Strompreisen – Zugleich Anmerkung zu BGH, Urteil vom 14. 7. 2020 – XIII ZR 12/19“ von Zorn
Der BGH befasste sich in seiner Entscheidung vom 14. 7. 2020 mit der Frage, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um eine „unmittelbare räumliche Nähe“ im Rahmen der Feststellung einer Anlagenzusammenfassung zwischen zwei Windenergieanlagen bejahen zu können. Zugleich hatte er darüber zu urteilen, ob § 24 Abs. 3 Nr. 2 EEG 2014 bzw. § 51 Abs. 3 Nr. 1 EEG 2017 auch auf Windenergieanlagen Anwendung finden kann, wenn die jeweils betroffene Anlage eine installierte Leistung von weniger als 3 MW aufweist. Der Beitrag analysiert diese Entscheidung und zeigt praktische Konsequenzen auf. […]
in REE: 4-2020, S. 189 bis 192
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