
Publikationen
Veröffentlichungen unserer Rechtsanwälte
Das Energierecht ist eine interdisziplinäre Materie, die unter anderem Schnittmengen mit dem allgemeinen Wirtschaftsrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Verwaltungsrecht, dem Baurecht, dem Vergaberecht und dem Energiesteuerrecht hat.
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„Zu den Anforderungen an Preisänderungsklauseln in Fernwärmelieferungsverträgen; mit Anmerkungen“ von Nebel
Der BGH hatte in dem vorstehenden Urteil vom 1.6.2022 erneut darüber zu entscheiden, ob die Preisänderungsklauseln eines Wärmelieferungsvertrages den Anforderungen des § 24
Abs. 4 AVBFernw.rmeV entsprechen. Das Gericht hat in dem Urteil zum einen die Anforderungen an das Transparenzgebot nach § 24 Abs. 4 Satz 2 AVBFernw.rmeV klargestellt. […]Autor:
Heft 3/2022 S. 105 ff. CuR Contracting und Recht
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„CuR Rundruf zum Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz“ von Brahms
Das CO2KostAufG setzt durch die Aufteilung der
BEHG-Belastungen die richtigen Akzente, da der
Mieter auf die Modernisierung der Heizanlage
keinen Einfluss hat. Die Beteiligung an den
BEHG-Kosten des Vermieters steigt daher, desto
mehr Emissionen durch die Wärmeversorgung entstehen.
Hierbei wäre es vorzugswürdig, anstatt an der Energiebilanz
des Gebäudes anzuknüpfen, den Bezug zum Energiebedarfsausweis
herzustellen. Das würde dazu führen, dass sich der
Ermittlungsaufwand reduziert.[…]Autor:
Beilage zu Heft 2/2022 der Zeitschrift "CuR Contracting und Recht"
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„Urbane Gebiete und urbane Energiekonzepte: ein rechtliches Update“ von Nebel
Das neue Zusammenleben in der Stadt sowie die Eindämmung des Klimawandels sind nun auch Bestandteil des deutschen Rechts.
Nicht jedes #Bauvorhaben ist nach seiner Art und seinem Umfang in jeglichen Gebieten zulässig. Die Baunutzungsverordnung (#BauNVO) regelt, wie und auf welche Weise ein Grundstück bebaut und genutzt werden darf. […]
Autor:
polis Urban Development 02/2022, S. 58 f.
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„Wärmewende mit Wärmepumpen – Elektrifizierung der Wärmewende“ von Brahms / Oberpichler
Die Bundesrepublik Deutschland richtet ihre gesamte Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad aus, zu dem sich die Europäische Union im Rahmen des Übereinkommens von Paris verpflichtet hat. Daher soll die Treibhausneutralität bereits im Jahr 2035 erreicht werden. Die Bundesregierung hat dabei jüngst den Schwerpunkt auf die Elektrifizierung der Wärmewende im Rahmen des Osterpakets gelegt. Im Jahr 2020 wurde bereits die Marke von insgesamt einer Million installierter Wärmepumpen übersprungen und deutete bereits auf eine neue Dynamik im Heizungsmarkt hin. […]
Autor:
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„Komplett versorgt zur Wärmewende“ herausgegeben von Brahms & Nebel
Dieser neue Kommentar ermöglicht praxisnahes Arbeiten mit der neuen bzw. novellierten AVBFernwärmeV, FFVAV, WärmeLV und HeizKV. Für den schnellen Überblick zum anwendbaren Recht der Wärmelieferung sind die Schnittmengen der Verordnungen präzise und gut verständlich dargestellt. Alle Details für die faktische Umsetzung der Vorschriften liefern Ihnen die umfassenden Erläuterungen. Von der nachhaltigen Wärmeerzeugung bis zum Verbrauch – der handliche Band bündelt alles Wichtige. […]
Bearbeitet von Julian Arnold; Dr. Florian Brahms, Lic. en drt. fr.; Phillip Buchloh; Tobias Dworschak; Christian Frohberg; Janis Gersemann; Lars Jope, MBA; Dr. Michael Koch; Dr. Jost Hanno Meyer; Dr. Julian Asmus Nebel; Desirée Oberpichler; Catharina Post, LL.M.; Dr. Mirko Sauer; Dr. Heidrun Schalle; Dr. Carmen Schneider; Dr. Hanna Schroeder-Czaja; Helge Schulz; Annika Semper
Autor:
Erscheinungstermin: vor. August 2022, ca. 500 Seiten, aus der Reihe "Berliner Kommentare"
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„Anwendung des neuen Leistungsanpassungs- und Sonderkündigungsrechts auf öffentliche-rechtliche Fernwärmesatzungen“ von Nebel
Anwendung des neuen Leistungsanpassungs- und Sonderkündigungsrechts in § 3 AVBFernwärmeV auf öffentlich-rechtliche Fernwärmesatzungen
Handlungsbedarf für Fernwärmeunternehmen! Im Oktober 2021 wurden neue Regelungen für die Versorgung mit Fernwärme und -kälte in Kraft gesetzt. Neue Vorschriften gelten insbesondere für die Informationen, die den Fernwärmekunden über ihren tatsächlichen Energieverbrauch zur Verfügung gestellt werden müssen und für die Änderung von Preisanpassungsklauseln. Damit einher gehen Änderungen der Leistungsanpassungs- und Sonderkündigungsrechte der Kunden. […]Autor:
Dokumentennummer: 22006686 ebenso Heft 4/2022, Seite 105
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„Mit kommunalen Erbbaurechten eine sozial gerechte Bodenpolitik gestalten“ von Oberpichler
Das Erbbaurecht hat im Jahre 2019 sein 100-jähriges Jubiläum gefeiert. Damit besteht die Möglichkeit, das Grundstück und das auf ihm stehende Gebäude in zwei selbständige Eigentumsrechte aufzuteilen. Erbbaurechte können dazu beitragen, die in vielen Städten herrschende Wohnungsnot zu bekämpfen und Bodenspekulationen zu vermeiden. Viele Großstädte wie Hamburg und Frankfurt am Main verfügen bereits über eine große Anzahl an Erbbaugrundstücken. […]
Autor:
metro.polis 01/2022, S. 78 f.
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„Streifen auf Zeit – zur rechtlichen Zulässigkeit von „Pop-Up-Radwegen“ von Arnold
„Pop-up-Radwege“, verwaltungssprachlich korrekt „temporäre Radfahrstreifen“, sind ein naueartiges verkehrsrechtliches Phänomen, das im Zuge der Corona-Pandemie auch global Anklang gefunden hat. Die ursprünglich nur für die vorübergehende Nutzung angelegten Fahrstreifen werden in Deutschland perspektivisch das Bild und die Mobilitätsmöglichkeiten der Stadt mitprägen. Dafür sorgte wegbereitend die administrative Umsetzung in Berlin, die die Praktikabilität solcher Radwege aufzeigt und Zustimmung durch die Bevölkerung sowie Rückendeckung durch die Rechtsprechung gefunden hat. […]“
polisMOBILITY März 2022, S. 76 f.
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„BITTERE WAHRHEIT: VERSORGUNGSSICHERHEIT UND ENERGIEPREISE“ von Brahms
Ein Umdenken ist erforderlich und wird durch die Bundesregierung auch aufgrund der aktuellen geopolitischen Situation angegangen. Am 27. Februar 2022 äußerte sich Bundesminister der Finanzen, Herr Christian Linder (FDP) ,mit den Worten „Erneuerbare Energien leisten nämlich nicht nur einen Beitrag zur Energiesicherheit und -versorgung. Erneuerbare Energien lösen uns von Abhängigkeiten. Erneuerbare Energien sind dabei Freiheitsenergie. […]“
Autor:
polis WAHRHEITEN 1/2022, S. 58 f.
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„KG Berlin, Urteil vom 12.7.2021, Az. 2 U 48/18 EnWG: Stromdiebstahl bei allinclusive-Stromlieferungsvertrag – Netzentgeltpflicht des Stromlieferanten“ von Brahms/Oberpichler
Das Urteil des KG Berlin ist die erste Entscheidung zu der Frage, ob dem Netzbetreiber auch dann ein Anspruch auf Zahlung des Netzentgelts gegen den Stromlieferanten zusteht, wenn der Letztverbraucher elektrische Energie unter Umgehung von Messeinrichtungen („Stromdiebstahl“) entzieht. Gegenstand des Rechtsstreits war ein All-inclusiv-Stromliefervertrag, bei welchem der Stromlieferant den Zugang zum Stromnetz, die Netznutzung als auch die Messung und Abrechnung vertraglich für den Kunden übernimmt und die Rechnung für diese Leistungen insgesamt gegenüber dem Kunden in Rechnung stellt. Im Rahmen der Prüfung, ob die Netznutzung gegenüber dem Stromlieferanten in Rechnung gestellt werden kann, grenzt das Gericht zunächst ab, ob die Stromentnahme aus dem Netz der allgemeinen Versorgung oder erst innerhalb der Kundenanlage erfolgt ist. […]
Autor:
EWeRK 2022/1 S. 13 ff.
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