Publikationen
Veröffentlichungen unserer Rechtsanwälte
Das Energierecht ist eine interdisziplinäre Materie, die unter anderem Schnittmengen mit dem allgemeinen Wirtschaftsrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Verwaltungsrecht, dem Baurecht, dem Vergaberecht und dem Energiesteuerrecht hat.
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„Die Verlängerung und Kündigung von Dauerschuldverhältnissen“ von Post
Für Energiedienstleister bedeutet das Gesetz über faire Verbraucherverträge vor allem eines: weniger Investitionssicherheit. Der klimafreundliche Umbau des Energieversorgungssystems wird verteuert und dessen Finanzierung erschwert. Mittelbar sind es im Übrigen die Verbraucher, die diese Kosten zu tragen haben. Unabhängig davon ist Energiedienstleistern zu empfehlen, möglichst zeitnah ihre Vertragsmuster und AGB an die neue Gesetzeslage anzupassen. […]
Autor:
in: Beiblatt zu CuR Heft 3/2021
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„Die Privilegierung der Wasserstofferzeugung im EEG 2021 – Begrenzung der EEG-Umlage für die Wasserstoffherstellung“ von Brahms
„Grüner Wasserstoff wird einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende und zur Flexibilität im Energiesystem leisten! Die geplante Befreiung von der EEG-Umlage nach § 69 b EEG 2021 muss zeitnah durch eine Verordnung auf Grundlage des § 93 EEG 2021 unterlegt werden. Bisher nimmt der Gesetzgeber keine ganzheitliche Betrachtung von Wasserstoff über alle Erzeugungs- und Verwertungspfade hinweg vor. Andere Erzeugungstechnologien neben der Elektrolyse – wie etwa die Dampfreformation – werden derzeit nicht betrachtet. […]“
Autor:
in: Beiblatt zur CuR Heft 1/2021
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Rezension: Jan-Philipp Sahle, Kundenanlagen (Strom) unter besonderer Betrachtung wohnungswirtschaftlicher Aspekte
[…] Kundenanlagen sind netzähnliche Stromleitungen, die kein Bestandteil des energiewirtschaftsrechtlich regulierten Netzbetriebs sind. Kundenanlagen bilden das Rückgrat von urbanen und dezentralen Energieversorgungskonzepten. Wohnungsunternehmen sind – so heißt es in der Einführung der Arbeit – für die Umsetzung von Mieterstrommodellen darauf angewiesen, ihre örtliche Infrastruktur als Kundenanlagen zu betreiben. Nur durch den Betrieb von unregulierten Kundenanlagen und die damit eingesparten Kosten ist es den Wohnungsunternehmen möglich, eine Stromversorgung wirtschaftlich anzubieten. Hinzu kommt natürlich auch noch der Beitrag von urbanen und dezentralen Energieversorgungskonzepten für Energiewende und Klimaschutz. Diese abstrakten Themen streift der Autor nur. Der Fokus der Arbeit liegt auf der Suche nach praktikablen Lösungen für Mieterstromkonzepte durch Wohnungsunternehmen, die sowohl im öffentlich geförderten wie auch im freifinanzierten Wohnungsbau tätig sind. […]
Autor:
in: CuR Heft 4/2019
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„Zur Gestaltung von Preisregelungen in Wärmelieferungsverträgen“ von Brahms
„Bei der Gestaltung einer Preisanpassungsklausel ist zunächst zu prüfen, ob die Parteien mittels einer Individualvereinbarung von den Vorgaben des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV abweichen können oder diese gemäß § 3 WärmeLV bei der erstmaligen Umsetzung einer gewerblichen Wärmelieferung zwingend zu beachten sind. Sodann sind die eingesetzten Energieträger und Erzeugungsformen entsprechend ihrer anteiligen Kosten bei der Gewichtung des Kostenelements und der Auswahl der Indizes zugrunde zu legen, wobei eine Kostenechtheit nicht gefordert ist. […]“
Autor:
in: Beiblatt zu CuR Heft 4/2018
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Review: Frenz/Müggenborg/Cosack/Hennig/Schomerus (Hrsg.), EEG – Erneuerbare-Energien-Gesetz
„Der nunmehr in seiner 5. Auflage erschienene Kommentar zum Erneuerbare-Energien-Gesetz ist das derzeit umfassendste Werk zum EEG 2017. Der Kommentar erscheint in zwei Teilen, wobei die Anlagen und Verordnungen im Franz EEG II Kommentar zusammengefasst sind. Auf 2037 Seiten erläutern aus dem Energierecht bekannte und renommierte Experten die Neuregelungen des vollständig durch den Gesetzgeber überarbeiteten Gesetzes. Es ist bemerkenswert, dass die insgesamt 30 Autoren innerhalb kürzester Zeit auch nach Inkrafttreten des Mieterstromgesetzes die notwendigen Änderungen vollumfassend eingearbeitet und somit für Praktiker und Wissenschaftler eine der wesentlichen Arbeitsgrundlagen im Energierecht geschaffen haben. Nicht zuletzt ist es den Herausgebern zu verdanken, dass sie die Vielzahl an Autoren aus Praxis und Wissenschaft mit einem hohen Anspruch an Qualität, Erfahrung und Fachkompetenz vereinen konnten, um die komplexe Regelungsmaterie des EEG 2017, die sich nunmehr auf über 172 Paragraphen erstreckt, abbilden zu können.[…]“
Autor:
in: ER EnergieRecht 2/2018
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