• „Die Einbettung der nationalen Wasserstoffstrategie ins aktuelle Energierecht – eine Bestandsaufnahme“ von Frohberg/Brahms

    Der grüne Wasserstoff wird definitiv kommen – er wird zu einem maßgeblichen Energieträger, nachgerade zu einem Repräsentanten der Energiewende werden, der in Zukunft im engen Schulterschluss mit den erneuerbaren Energien für Nachhaltigkeit und Dekarbonisierung stehen wird. Die Bundesrepublik Deutschland hat grünen Wasserstoff als Schlüsselelement für die Energiewende definiert. Zutreffend hat sie erkannt, dass Wasserstoff für einen nachhaltigen Erfolg der Energiewende wesentlich sein wird. In Konsequenz dessen wird grüner Wasserstoff künftig eine tragende Rolle im Rahmen der konkreten Ausgestaltung der Energiewende spielen. […]

    Autor: Christian Frohberg // Dr. Florian Brahms

    EWeRK 2020, S. 231 ff.

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  • „Im weiteren Verfahren“ von Frohberg

    Die Bundesregierung betrachtet Wasserstoff als essenziell für einen nachhaltigen Erfolg der Energiewende. Die »Nationale Wasser-stoffstrategie« formuliert deshalb, ebenso wie ihr von der Europäischen Kommission vorgelegtes EU-Pendant, durchaus ambitionierte Ziele. Deren Umsetzung erfordert hohe Investiti-onen, und die wird es nur in einem verlässlichen Rechtsrahmen geben. Wie dieser aussieht – oder besser: wie weit er noch entfernt ist, bi-lanziert der Energierechtsexperte Christian Frohberg.

    Am 10. Juni 2020 hat die Bundesregierung die »Nationale Wasser-stoffstrategie« (NWS) beschlossen. Für eine erfolgreiche Energiewende mit einer Kombination von Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit mit innovativem und intelligentem Klimaschutz werden (nicht nur) aus Sicht der Regierung alternative Optionen zu den derzeit noch eingesetzten fossilen Energieträgern gebraucht, insbesondere auch für gasförmige und flüssige Energieträger. Wasserstoff soll hier eine zentrale Rolle spielen […].

    Autor: Christian Frohberg

    in: Photon – Das Solarstrom-Magazin 12/2020, S. 31 ff.

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  • „Vom Grau- zum Grünstrom: Ist eine Reformierung des Doppelvermarktungsverbots im EEG angebracht?“ von Arnold

    Bereits seit längerem wird die Schaffung neuer Vermarktungsformen für Strom aus erneuerbaren Energien diskutiert. Dem Vertrieb als »grüner Strom« steht bislang bei einer Förderung nach dem EEG das sogenannte Doppelvermarktungsverbot entgegen. Angesichts der Pläne, ab 2021 den Ausbau erneuerbarer Energien außer durch die EEG-Umlage auch mit Steuermitteln zu finanzieren, gibt es nunmehr Ansätze, das bestehende Vermarktungssystem zu reformieren. […]

    in: Photon – Das Solarstrom-Magazin 11/2020, S. 38 f.

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  • „Gemeinsamer sachlicher Markt im Sinne des GWB bei Fernwärme und Contracting für Großkunden“ von Arnold/Brahms

    Beim Abschluss von langfristigen Energielieferverträgen sind eine Vielzahl von rechtlichen Aspekten zu beachten, um den unterschiedlichen Interessen der Parteien gerecht zu werden. Der Lieferant von Fernwärme hat im Regelfall hohe Investitionen in die Energieanlagen und in das Wärmenetz getätigt, die durch einen langfristigen Liefervertrag abgesichert werden sollen. Der Kunde hat ein Interesse daran, dass die Wärme zuverlässig, nachhaltig und zu angemessenen Preisen geliefert wird. Vielfach wird im Nachgang zum Abschluss des Fernwärmeliefervertrages versucht, sich von diesem zu lösen, wobei regelmäßige rechtliche Anknüpfungspunkte die nicht wirksame Einbeziehung der Vertragslaufzeit nach § 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV, eine nicht nachweisbare Individualvereinbarung nach § 1 Abs. 3 AVBFernwärmeV oder auch Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)herangezogen werden, auf welche angesichts der jüngst ergangenen Rechtsprechung des OLG Rostock, Urteil vom 10. März 2020, nachfolgend näher eingegangen wird: […] CuR 20-03 Beitrag Arnold_Dr. Brahms

    Autor: // Dr. Florian Brahms

    in: CuR 2020/03, S. 129 ff.

  • „In höchstem Maße komplex – Der Referentenentwurf zum EEG 2021: eine erste juristische Einschätzung“ von Brahms

    Ganz knapp vor Drucklegung dieser Ausgabe lag der Referentenentwurf zur EEG-Novelle vor. Für PHOTON nimmt der Energierechtsexperte Florian Brahms eine erste Analyse vor, von der man nur hoffen kann, dass sie vorläufig bleibt: Es gibt reichlich Änderungsbedarf. In seiner jetzigen Fassung würde das »EEG 2021« die angestrebten Ausbauziele nicht absichern, sondern sie durch zusätzliche Hindernisse vor allem für das extrem wichtige Segment der mittelgroßen Aufdachanlagen gefährden. […]

    Autor: Dr. Florian Brahms

    in: Photon – Das Solarstrom-Magazin 10/2020, S. 32 f.

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  • OLG Düsseldorf: Konkretisierung der Anforderungen an eine Kundenanlage i. S.d. § 3 Nr. 24 a EnWG im Nachgang zum Beschluss des BGH (12.11.2019, Az: EnVR 65/18) von Brahms

    Für eine Antragsbefugnis in einem Missbrauchsverfahren nach § 31 Abs. 1 EnWG kommt es nicht auf das Eigentum an den Stromleitungen an. Vielmehr genügt für die Annahme einer erforderlichen Interessenberührung, dass die Zuordnung von Zählpunkten aufgrund des Verneinens des Vorliegens einer Kundenanlage verweigert wurde.

    Die Frist für eine Entscheidung nach § 31 Abs. 3 EnWG dient dem Schutz des Antragsstellers, der bei Überschreitung dieser Frist durch eine Untätigkeitsbeschwerde nach § 75 Abs. 3 S. 2 EnWG reagieren kann. Die formelle Rechtmäßigkeit der Entscheidung der BNetzA bleibt hiervon unberührt. […]

    Autor: Dr. Florian Brahms

    EWeRK 2020, S. 162 ff.

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  • Erweiterung für ein Bestandskonzept – Die Clearingstelle EEG klärt einen Konflikt um die Erweiterung einer Eigenverbrauchs-Solaranlage

    Über den gefühlt schon ewig andau-ernden Streit um die EEG-Umlage auf Solarstrom-Eigenverbrauch könnte man beinahe vergessen, dass sie erst seit August 2014 besteht und 2017 noch einmal Gegenstand einer Bestandsschutzregelung wurde. Einen verzwickten Streit um die Frage, wie mit der Umlagepflicht bei Erweiterung einer älteren Anlage zu verfahren sei, hat nun die Clea-ringstelle EEG KWKG entschieden. Rechtsanwalt Florian Brahms erläu-tert die Hintergründe. […]

    Autor: Dr. Florian Brahms

    in: Photon – Das Solarstrom-Magazin 9/2020, S. 32 f.

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  • „Neue Abstandsregelungen für Windenergieanlagen im BauGB“ von Nebel

    Das „Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude“ (Gebäudeenergiegesetz) enthält auch den lange gesuchten Kompromiss für die umstrittene 1.000-Meter-Abstandsregel zwischen Windrädern und Wohngebäuden. Im BauGB wird hierzu die seit dem Jahr 2014 bestehende Länderöffnungsklausel in § 249 Abs. 3 BauGB leicht modifiziert. Im Ergebnis können die Länder selbst entscheiden, ob mindestens 1.000 m Abstand zwischen Windrädern und Wohnbebauung eingehalten werden müssen. […]

    Autor: Dr. Julian Asmus Nebel

    juris PraxisReport Umwelt- und Planungsrecht 07/2020

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  • „Was wäre, wenn der 52-Gigawatt-Deckel doch nicht rechtzeitig fällt?“ von Brahms

    Dass der 52-Gigawatt-Deckel in absehbarer Zeit erreicht würde, war bereits vor zwei Jahren in der Branche und auch in der Politik diskutiert worden. Warum dennoch die gesetzliche Entscheidung zur Fortführung der Förderung über die 52 Gigawatt hinaus derart lange hinausgezögert wurde, ist kaum nachvollziehbar angesichts der Gefahr des Verlustes von Arbeitsplätzen, Know-how und des Verfehlens der gesetzten Klimaziele. Und dann wird – in letzter Minute vor der endlich doch noch angekündig-ten Beschlussfassung durch den Gesetz-geber – eine Verfassungsbeschwerde eingereicht und gleichzeitig deren Rücknahme für den Fall in Aussicht gestellt, dass der Gesetzgebungsprozess noch rechtzeitig abgeschlossen wird. Aber eins nach dem anderen: […]

    Autor: Dr. Florian Brahms

    in: Photon – Das Solarstrom-Magazin 7/2020, S. 30 ff.

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  • Anmerkung zu OLG Stuttgart vom 26.03.2020 – Zum Anspruch einer Kommune auf Übereignung des Fernwärmenetzes von Frohberg

    Dieses sowohl materiellrechtlich als auch prozessual interessante Urteil des OLG Stuttgart vom 26. 3. 2020 befasst sich mit maßgeblichen Rechtsfragen im Streit um das Fernwärmenetz in Stuttgart nach Auslaufen des Wegenutzungsvertrags.

    Klägerin dieses Rechtsstreits ist, was allgemein bekannt sein dürfte, die Stadt Stuttgart, Beklagte ist die EnBW. Die Parteien verband ein Konzessionsvertrag aus dem Jahre 1994, der am 31.12.2013 endete und keine Regelung darüber enthielt, was nach dem Auslaufen dieses Vertrages mit den Fernwärmeversorgungsanlagen der Beklagten geschehen soll, die sich in oder auf den Grundstücken der Klägerin befinden (Endschaftsklausel). (…)

    Autor: Christian Frohberg

    in: CuR 2020/02

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