// Energierecht

Eilantrag bzgl. Vergabe des Stromnetzes Berlin

Der Eilantrag eines Bieters betreffend die Vergabe des Stromnetzes Berlin blieb auch in der Berufungsinstanz ohne Erfolg. Das Kammergericht Berlin erkennt keine rechtlich erheblichen Gründe, das Verfahren, welches sich im Stadium vor der Auswahl des künftigen Netzbetreibers befindet, zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu stoppen. Es kann nicht feststellen inwieweit die von dem Land Berlin formulierten Anforderungen an die Eignung der Bieter in dem gegenwärtigen Verfahrensstadium gegen das Diskriminierungsverbot oder das Transparentgebot verstoßen sollen. (KG Berlin, Urt. v. 25.10.2018 - Az.: 2 U 18/18 EnwG)
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// Energierecht

Zeitgleichheit bei der Eigenversorung im EEG 2012

Das Landgericht Tübingen hat im Rahmen des Anwendungsbereiches des #EEG 2012 bestimmt, dass es für die #Eigenversorgung im Sinne des § 37 Abs. 3 Satz 2 EEG 2012 reiche, wenn die #Personenidentität zwischen Erzeuger und Verbraucher als auch die räumliche Nähe, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BFH, bestehe. Erst mit dem EEG 2014 trat der Grundsatz der Zeitgleichheit in Kraft und es ist nicht möglich, ihn auf die Vorgängerversionen des EEG zu übertragen, so dass eine jährliche Verrechnung zwischen Produktion und Verbrauch durchgeführt werden kann.(LG Tübingen, Urt. v. 14.09.2018 - Az.: 4 O 374/17)
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// Energierecht

27. Windenergietage „Der Rummel geht weiter“

Die 27. Windenergietage vom 6. bis 8. November 2018 in Linstow stehen vor der Tür und wir freuen uns im Forum 5 "Zukunft & Recht" am 6. November zwischen 17:00 Uhr und 19:00 Uhr folgende Themen präsentieren und mit Ihnen diskutieren zu dürfen: 17:00 Uhr: "Das EU-Winterpaket – was kommt da auf uns zu?“ – RA Dr. Florian Brahms 17:20 Uhr „Windenergie bis 750 kW – welche Vermarktungsmöglichkeiten ergeben sich?“ – RA Matti Hauer 17:45 Uhr „Anlagenzusammenfassung und negative Strompreise im EEG.“ – RA Dr. Florian Brahms 18:10 Uhr „Datenschutzgrundverordnung – erste Erfahrungen und Urteile“ – RA Matti Hauer 18:30 Uhr „Blockchain & Windenergie – ein Update...“ – RA Dr. Florian Brahms
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// Energierecht

„Kriterien für eine Kundenanlage prägnanter fassen“

Über die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf über die Abgrenzung zwischen Netz und Kundenanlage sprach Herrn Dr. Andreas Klemm mit Herrn Dr. Florian Brahms, Rechtsanwalt in Berlin, erschienen in der Energie & Management. Ein kurzes Interview zu den kürzlich ergangenen Entscheidungen, die für das Contracting und die Konkretisierung der Anforderungen an eine #Kundenanlage im #EnWG von wesentlicher Bedeutung und bei der Umsetzung von Mieterstromkonzepten von Relevanz sind.
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Offshore Windpark
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Zum Jahreswechsel: Die Offshore-Netzumlage steigt!

Im Gegensatz zur EEG-Umlage erhöht sich für das Jahr 2019 die Offshore-Netzumlage im Sinne des § 17f Abs. 5 EnWG. Sie wird im kommenden Jahr 0,416 Cent pro Kilowattstunde betragen, wohingegen für 2018 0,037 Cent pro Kilowattstunde berechnet wurden. Hintergrund ist, dass die bisherige Offshore-Haftungsumlage lediglich die Kosten für die Entschädigungen bei Störungen oder Verzögerungen von Offshore-Netzanbindungen umfasste. Auf Grundlage des Netzgeldmodernisierungsgesetzes, welches im Juli 2017 in Kraft getreten ist, fließen dann ab 2019 in die dann geltende Offshore-Netzumlage zugleich die Kosten für die Anbindung von Offshore-Windparks in der Nord- und Ostsee ein.
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// Energierecht

Häufigkeit der Kehr- und Überprüfungsarbeiten

Ein Beschluss des VGH München, der auch Wohnungsbaugesellschaften betrifft: Wie oft sind Feuerungsanlagen zu überprüfen? Während § 15 der 1. BImSchVO eine Überprüfung der Feuerungsanlagen in Zwei- oder Dreijahresabständen vorsieht, soll die Überprüfung nach dem Schornsteinfegerhandwerksgesetz bzw. der Kehr- und Überprüfungsordnung einmal jährlich erfolgen. Hierin liegt kein Widerspruch, denn mit den unterschiedlich geregelten Überprüfungen werden auch unterschiedliche Zwecke verfolgt: Die immissionsschutzrechtliche Überprüfung von Abgasanlagen dient dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Die Überprüfung nach dem Schornsteinfegerhandwerksgesetz bzw. der Kehr- und Überprüfungsordnung dient der Feuersicherheit in Gestalt der Betriebs- und Brandsicherheit. Diese kann eine Anlagenüberprüfung in kürzeren Zeitabständen erfordern als der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen. (VGH München, Beschluss v. 04.09.2018 – Az.: 22…
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