// Energierecht

Evergreen – Rechtssicherer Abschluss von Grundstücksnutzungsverträgen

Im Rahmen der "28. Windenergietag" in Potsdam referierte Frau Rechtsanwältin Patriza Zorn am 5. November 2019 zum Thema "Evergreen - Rechtssicherer Abschluss von Grundstücksnutzungsverträgen". Finden Sie hierzu unter dem nachstehenden Link die Vortragsfolien zum Vortrag. Bei Rückfragen kommen Sie gerne auf uns zu.
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// Energierecht

Saubere Gestaltung mehrerer Anlagenbetreiber an einem Netzverknüpfungspunkt

Im Rahmen der "28. Windenergietag" in Potsdam referierte Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Brahms am 5. November 2019 zum Thema "Saubere Gestaltung mehrerer Anlagenbetreiber an einem Netzverknüpfungspunkt". Finden Sie hierzu unter dem nachstehenden Link die Vortragsfolien zum Vortrag. Bei Rückfragen kommen Sie gerne auf uns zu.
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// Energierecht

Power Purchase Agreements (PPA) – Rechtlicher Rahmen

Im Rahmen der "28. Windenergietag" in Potsdam referierte Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Brahms am 5. November 2019 zum Thema "Power Purchase Agreements (PPA) - Rechtlicher Rahmen". Finden Sie hierzu unter dem nachstehenden Link die Vortragsfolien zum Vortrag. Bei Rückfragen kommen Sie gerne auf uns zu.
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// Energierecht

28. Windenergietage – Wenn der Wind sich dreht…

Wir sind schon in aller Vorfreude auf die diesjährigen 28. Windenergietage in Potsdam vom 5. bis 7. November 2019 und laden Sie herzlich zu unserem Forum 8 am 5. November 2019 mit folgenden Themen ein: "RES in Poland – Opportunities for Investors" Filip Opoka; "PPA Power Purchase Agreements – Rechtliche Rahmenbedingungen" Dr. Florian Brahms; "Die Auswirkung der Novelle des StromStG auf Windparks" Christian Frohberg; "Konkrete Auswirkungen des Klimaschutzgesetzes auf den Ausbau der Windenergie" Dr. Julian Nebel; "Evergreen – Rechtssicherer Abschluss von Grundstücksnutzungsverträgen" Patrizia Zorn; "Saubere Gestaltung mehrerer Anlagenbetreiber an einem Netzverknüpfungspunkt" Dr. Florian Brahms
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// Energierecht

BNetzA trifft Festlegung zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung

Mit Beschluss vom 22.10.2019 hat die BNetzA festgelegt, dass die eigentlich am 30. Juni 2020 endende Umsetzungsfrist zur Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen an Land und auf See gem. § 9 Abs. 8 EEG 2017 mit zum Ablauf des 30. Juni 2021 verlängert wird. Auch hinsichtlich der inhaltlichen Umsetzung legte die BNetzA fest, dass es zur Erfüllung der Verpflichtung eines zulässigen Betriebs einer Einrichtung zu bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung bedürfe. Eine Pflicht zur Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernisse bestehe jedoch dann nicht, wenn dies luftverkehrsrechtlich grundsätzlich ausgeschlossen sei. Auch bestehe keine Ausstattungspflicht im Sinne der Norm, wenn der Zahlungsanspruch nach dem EEG für die Windenergieanlage innerhalb von 3 Jahren ab Beginn der Pflicht zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ende.
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// Elektromobilität

Erleichterung beim Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge?

Zwei für den Klimaschutz relevante Gesetzentwürfe hat der Bundesrat am 11.10.2019 beschlossen: Zum einen soll der private Einbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge erleichtert werden. Hierfür sollen Mieter gegenüber ihrem Vermieter künftig grundsätzlich einen Anspruch auf eine Erlaubnis zum Einbau von Ladesäulen haben. Außerdem soll ein Wohnungseigentümer gegen seine WEG einen zustimmenden Beschluss zur Errichtung von Ladeinfrastruktur verlangen können, wobei die Kosten für den Einbau dem Wohnungseigentümer selbst auferlegt werden können.
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