// Erneuerbare Energien

Bundesregierung bringt Klimaschutzgesetz und Klimaschutzprogramm auf den Weg

Am gestrigen Mittwoch, den 09.10.2019, hat die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz und das Klimaschutzprogramm 2030 auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz werden verbindlich jährliche Ziele zur Verringerung des CO2-Ausstoßes bis 2030 festgelegt und die einzelnen Bundesministerien verpflichtet, die Einhaltung der Ziele sicherzustellen. Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen. Im „Klimaschutzprogramm“ finden sich auf 180 Seiten konkrete Maßnahmen zur Verringerung des CO2-Ausstoßes. Zur Umsetzung sind weitere Gesetze erforderlich, die zum Teil in der kommenden Woche im Kabinett anstehen. Details:
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// Energierecht

Stromspeicher im aktuellen Energierecht

Für Kurzentschlossene: Diskutieren Sie mit uns am kommenden Donnerstag, den 10. Oktober 2019 in Dortmund den akuellen Rechtsrahmen von Stromspeichern im Energierecht. U.a. werden alle derzeitige Konzepte, Strompreiskomponenten (Netzentgelte, EEG-Umlage, KWKG-Umlage, Konzessionsabgaben, Offshore-Haftungsumslage, #Stromsteuer etc.), Anforderungen an die Präqualifikation im Regelenergiemarkt und weitere energierechtliche Aspekte dargestellt und in den derzeitigen politischen und europarechtlichen Kontext gestellt.
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Menschen auf Berggipfel
// Baurecht

Teamzuwachs bei Brahms Groos & Kollegen

Wir freuen uns, dass das Team um Brahms Groos & Kollegen um zwei weitere Anwaltskollegen wächst: Einerseits begrüßen wir als erfahrenen neuen Partner Ra Dr. Julian Asmus Nebel, der als verwaltungsrechtlicher Spezialist im Umweltplanungs- und Energierecht zu uns kommt. Andererseits freuen wir uns über den ebenso erfahrenen Kollegen Ra Christian Frohberg, der im Energiesteuer- und Wirtschaftsrecht das Team komplettiert. Somit können wir Sie bei sämtlichen rechtlichen Fragestellungen der Energiewirtschaft, der Erneuerbaren Energien und der dezentraler Versorgung begleiten.
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// Biogas

OLG Celle konkretisisert Anforderungen einstweilige Verfügung im EEG

Das OLG Celle hat mit Beschluss vom Beschluss vom 02.Juli 2019 festgestellt, dass die einstweilige Verfügung gegenüber dem Netzbetreiber auf den finanziellen Förderanspruch im EEG im Form von Abschlägen auch isoliert nach dem Netzanschluss bzw. der Inbetriebnahme geltend gemacht werden kann. Dies gelte insbesondere auch dann, wenn die Abschlagszahlungen etwaige Aufrechnungen des Netzbetreiber in der Vergangenheit übersteigen, da der Anlagenbetreiber fortlaufend Strom aus Erneuerbaren Energien einspeist. (OLG Celle, Beschl. v. 02.07.2019 - Az.: 13 W 25/19)
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// Elektromobilität

BVES: Workshop Energiespeicher und Klimaschutz

Im Rahmen des "BVES: Workshop Energiespeicher und Klimaschutz" in Berlin referierte Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Brahms am 19. September 2019 zum Thema "Rechtliche Hürden beim Ausbau der Ladeinfrastruktur aufheben! ". Finden Sie hierzu unter dem nachstehenden Link die Vortragsfolien zum Vortrag. Bei Rückfragen kommen Sie gerne auf uns zu.
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Transformatoren einer Strommanlage
// Energierecht

BFH: Stromsteuerpflicht für Strom, der in Transformations- und Umspannanlagen verbraucht wird

Der BFH hat in seinem Urteil vom 30.04.2019, Az: VII R 10/18, das am 22.08.2019 veröffentlicht wurde, entschieden, dass Strom, der in Transformatoren zur Erhöhung des Spannungsniveaus verbraucht wird, nicht dem Befreiungstatbestand des § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG unterliegt, da die Transformation nicht mehr der Erzeugung von Strom im technischen Sinne dient.
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