Biogasanlage im Rapsfeld
// Biogas

Förderdeckel für Flexibilisierung von Biomasseanlagen ist erreicht!

Laut Pressemitteilung der BNetzA vom 31. Aug. 2019 ist der Förderdeckel für flexibel bereitgestellte zusätzlich installierte Leistung zur Erlangung der Flexibilitätsprämie für bestehende Biomasseanlagen nunmehr erreicht. Mit dem EEG 2014 wurde eine Prämie für bestehende Biogasanlagen eingeführt, die zusätzlich installierte Leistung für eine bedarfsorientierte Stromerzeugung bereitstellen. Allerdings beginnt sobald 1.000 Megawatt an zusätzlicher installierter Leistung erreicht sind und der Bundesnetzagentur gemeldet wurden eine Übergangsfrist von 15 Monaten. Betreiber von Biomasseanlagen haben daher bis Ende November 2020 Zeit, um sowohl die Inbetriebnahme der zusätzlichen, flexiblen Leistung durchzuführen, als auch die Registermeldung ins Marktstammdatenregister vorzunehmen. Nur wer beide Voraussetzungen erfüllt, kann die Flexibilitätsprämie in Anspruch nehmen.
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// Biogas

Energiegipfel in Stuttgart am 23. September 2019

Diverse Referenten werden Ihnen neueste Entwicklungen im Bereich der Erneuerbaren Energien im In- und Ausland sowie aus dem Bereich der dezentralen Energiekonzepte vorstellen. Hierbei werden die Themen: Power Purchase Agreements, Investitionen in Erneuerbare Energien in Europa, Energiewende in der Region und Digitalisierung und SmartCity durch renommierte Referenten vorgestellt und diskutiert. Wir freuen uns über Ihr Kommen! Am 23. September 2019 Zeit: 12:00 bis 19:00 Uhr im SpardaWelt Eventcenter, Am Hauptbahnhof 3, 70173 Stuttgart mit anschließendem Umtrunk in den neueröffneten Kanzleiräumen in der Kriegerstraße 15, in 70191 Stuttgart.
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// Energierecht

Keine Härtefallentschädigung bei Abschaltung für den Netzausbau

Mit Urteil vom 30. Juli 2019 hat das OLG Brandenburg entschieden, dass die Unterbrechung der Einspeisung von Solarstrom zum Zwecke des Netzausbaus keine Maßnahme des Einspeisemanagements im Sinne des § 12 EEG 2012 darstelle und mithin der Anspruch auf die Härtefallentschädigung nicht bestehe. Es komme nicht darauf an, ob die Unterbrechung der Einspeisung, bspw. bei notwendigen Reparatur, zu diesem konkreten Zeitpunkt unvermeidbar war oder einmalig bzw. wiederholt vorgenommen wird. Auch ein Schadenersatzanspruch komme nicht zum Tragen. Der bei Erweiterung der Netzkapazität notwendigem spannungslose Zustand kann bei zeitweiser Nichtabnahme des von dem Solarpark erzeugten Stromes als solche danach keine Pflichtverletzung darstellen. (OLG Brandenburg, Urt. v. 30.07.2019 - Az.: 6 U 28/18)
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// Energierecht

Modultausch am selben Standort im EEG

Mit Hinweis vom 23. Juli 2019 (Az.: 2018/24) hat die Clearingstelle EEG/KWKG zur Auslegung und Anwendung des § 38b Abs. 2 Satz 1 EEG 2017, der eine Fiktion des Inbetriebnahmezeitpunkts von ersetzenden Solarmodulen an demselben Standort regelt, genommen. Unklar war bislang insbesondere die Auslegung des Standortbegriffs, dem jedoch beim Austausch von Solarmodulen eine entscheidende Rolle zukommt. Findet der Austausch eines Moduls nämlich am selben Standort statt und ist das Vorliegen der weiteren Voraussetzungen der Vorschrift zu bejahen, so gilt der ursprüngliche Inbetriebnahmezeitpunkt auch für das ersetzende Modul fort, sodass die Solaranlage weiterhin von den (höheren) Fördersätzen, die zum Inbetriebnahmezeitpunkt galten, profitiert. Schließlich lässt der Hinweis eng umgrenzte Ausnahmefälle bei der Auslegung zu und schafft somit Sicherheit und Klarheit bei der Auslegung und Anwendbarkeit des § 38b Abs. 2 Satz 1 EEG 2017.
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// Energierecht

Anforderungen an eine Verfahrensrüge bei einer Konzessionsvergabe

Das OLG Stuttgart hat mit einer Entscheidung vom 06.06.2019 die Kriterien für eine Verfahrensrüge bei einer Konzessionsvergabe nach §§ 46 und 47 EnWG konkretisiert. Einerseits muss aus der Rüge für die Gemeinde erkennbar sein, welcher Sachverhalt konkret gerügt wird, woraus die Rechtsverletzung abgeleitet wird und ob der Bieter hinsichtlich der Rechtsverletzung eine Abhilfe erwartet. Andererseits legt das Gericht für die Auswahlkriterien fest, dass unter dem Kriterium des sicheren Netzbetriebs zwei Teilaspekte, nämlich „Zuverlässigkeit der Versorgung“ und „Ungefährlichkeit des Betriebs der Verteilungsanlagen“ durch die Gemeinde zu bewerten sind. (OLG Stuttgart, Urt. v. 06.06.2019 - Az.: 2 U 218/18)
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// Baurecht

HOAI verstößt gegen die Europäische Dienstleistungsrichtlinie

Der EuGH hat am 04.07.2019 – Az.: C-377/17 entschieden, dass die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze in § 7 Abs. 1 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gegen die Europäische Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG verstößt und damit EU-rechtswidrig ist. Dies hat zur Folge, dass bei laufenden Verträgen im Falle einer Mindestsatzunter- oder Höchstsatzüberschreitung regelmäßig keine Honoraranpassung mehr verlangt werden kann.
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