// Energierecht

BGH konkretisiert Anforderung an Energielieferverträge mit Haushaltskunden

Der BGH hat am 10.04.2019 entscheiden, dass ein Verstoß gegen § 41 Abs. 2 Satz 1 EnWG vorliege, wenn ein von einem Energieversorger im Internet angebotener Bestellvorgang auf Abschluss eines Stromlieferungsvertrages mit einem Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung, in dem der (potentielle) Kunde ausschließlich - ohne dass ihm zuvor weitere Zahlungsmöglichkeiten angeboten worden sind - die Zahlung per Bankeinzug wählen und die Bestellung ohne Eintragung der Kontodaten nicht fortführen kann. Das Angebot weiterer Zahlungsmöglichkeiten nach Abgabe der Bestellung der Stromlieferung genüge nach Auffassung des Gerichts nicht. (BGH, Urt. v. 10. April 2019 - Az.: VIII ZR 56/18)
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// Energierecht

EU beschließt Energie Union

Am 22.05.2019 haben die verbliebenen vier Bausteine des aus insgesamt acht Rechtssetzungsmaßnahmen bestehenden Paketes "Clean Energy for all Europeans" ihre letzte Hürde genommen. Bereits vor wenigen Monaten sind die übrigen Teile des Paketes in Kraft getreten. Mit dem Beschluss des Rates der Europäischen Union wird diese EU-Energiebinnenmarkt vollendet und die fünf „Dimensionen“ der Energie Union abschließend detailliert geregelt. Mit dem Abschluss des Rechtssetzungsprozesses soll die EU weltführend („global leadership“) im Bereich der Energieeinsparung durch Energieeffizienzmaßnahmen und bei der Nutzung Erneuerbarer Energien in allen drei Sektoren der Energiewirtschaft (Strom, Wärme und Kälte, Verkehr) werden.
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// Energierecht

Rückforderung der Marktprämie durch den Netzbetreiber

Das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 16.04.2019 entschieden, dass dem Netzbetreiber gegenüber dem Direktvermarktungsunternehmen ein Anspruch auf Rückzahlung der Marktprämie nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) bei fehlender Einhaltung der Voraussetzungen der Direktvermarktung zustehe, auch wenn das eigentliche gesetzliche Schuldverhältnis zwischen dem Netzbetreiber und dem Anlagenbetreiber bestehe. Die Abweichung von der ansonsten üblichen Rückabwicklung entlang der Leistungsbeziehungen ist durch den Umstand im konkreten Fall gerechtfertigt, dass der Anspruch auf die Marktprämie vom Anlagenbetreiber auf den Direktvermarkter abgetreten wurde. Es war nach der Auffassung des Gerichts der Direktvermarkter, der mit den aus dem Direktvermarktungsvertrag zwischen Anlagenbetreiber und Netzbetreiber resultierenden EEG-Vergütungen faktisch wirtschaftete. (OLG Brandenburg, Urt. v. 16.04.2019 - Az.: 6 U 89/17)
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// Energierecht

Abrechnung nach Referenzerträgen vs. mittelspannungsseitig Untermessung

Das OLG Brandenburg hat am 16.04.2019 entschieden, dass die Abrechnungsvorschrift bei Nutzung einer gemeinsamen Messeinrichtung nach § 19 Abs. 3 EEG 2009 auch dann anwendbar sein kann, wenn mittelspannungsseitige Messeinrichtungen vorhanden sind. Sofern mehrere Anlagenbetreiber von Windenergieanlagen zunächst sich für eine Abrechnung nach Referenzerträgen entschieden haben, kann sich ein Anlagenbetreiber nicht einseitig auf eine Abrechnung gegenüber dem Netzbetreiber auf Grundlage der Untermessung berufen. (OLG Brandenburg, Urt. v. 16.04.2019 - Az.: 6 U 155/14)
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// Energierecht

Belegeinsicht bei Betriebskostenabrechnung auch außerhalb des Wohnungsmietrechts zu beachten

Der BGH hat jüngst mit einer Entscheidung vom 10.04.2019 festgestellt, dass ein Eigentümer eines Hausgrundstücks, der von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks aufgrund vertraglicher Vereinbarung Heizenergie aus einer dort betriebenen, gemeinsam genutzten Heizungsanlage bezieht, nicht zur Leistung eines Nachzahlungsbetrags verpflichtet ist, solange keine Einsicht der der Jahresabrechnung zugrundeliegenden Belege gewährt wird. Diese sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB herleitende und aus dem Wohnungsmietrecht zu übertragende Sichtweise ist begründet, da bereits vor Zahlung des Nachzahlungsbetrages die Prüfung der Betriebskostenabrechnung bzw. Belegkontrolle ermöglicht werden solle. (BGH, Urt v. 10.04.2019 - Az.: VIII ZR 250/17)
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Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus (NABEG) in Kraft getreten

Am 16. Mai 2019 wurde das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus vom 13. Mai 2019 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 706) verkündet. Neben der Novellierung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz (NABEG) finden sich auch in weiteren Gesetzen und Verordnungen Anpassungen wieder. Insbesondere sehen das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2017), das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG 2016) und das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Veränderungen vor.
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