
Publikationen
Veröffentlichungen unserer Rechtsanwälte
Das Energierecht ist eine interdisziplinäre Materie, die unter anderem Schnittmengen mit dem allgemeinen Wirtschaftsrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Verwaltungsrecht, dem Baurecht, dem Vergaberecht und dem Energiesteuerrecht hat.
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„Komplett versorgt zur Wärmewende“ herausgegeben von Brahms & Nebel
Dieser neue Kommentar ermöglicht praxisnahes Arbeiten mit der neuen bzw. novellierten AVBFernwärmeV, FFVAV, WärmeLV und HeizKV. Für den schnellen Überblick zum anwendbaren Recht der Wärmelieferung sind die Schnittmengen der Verordnungen präzise und gut verständlich dargestellt. Alle Details für die faktische Umsetzung der Vorschriften liefern Ihnen die umfassenden Erläuterungen. Von der nachhaltigen Wärmeerzeugung bis zum Verbrauch – der handliche Band bündelt alles Wichtige. […]
Bearbeitet von Julian Arnold; Dr. Florian Brahms, Lic. en drt. fr.; Phillip Buchloh; Tobias Dworschak; Christian Frohberg; Janis Gersemann; Lars Jope, MBA; Dr. Michael Koch; Dr. Jost Hanno Meyer; Dr. Julian Asmus Nebel; Desirée Oberpichler; Catharina Post, LL.M.; Dr. Mirko Sauer; Dr. Heidrun Schalle; Dr. Carmen Schneider; Dr. Hanna Schroeder-Czaja; Helge Schulz; Annika Semper
Autor:
Erscheinungstermin: vor. August 2022, ca. 500 Seiten, aus der Reihe "Berliner Kommentare"
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„Anwendung des neuen Leistungsanpassungs- und Sonderkündigungsrechts auf öffentliche-rechtliche Fernwärmesatzungen“ von Nebel
Anwendung des neuen Leistungsanpassungs- und Sonderkündigungsrechts in § 3 AVBFernwärmeV auf öffentlich-rechtliche Fernwärmesatzungen
Handlungsbedarf für Fernwärmeunternehmen! Im Oktober 2021 wurden neue Regelungen für die Versorgung mit Fernwärme und -kälte in Kraft gesetzt. Neue Vorschriften gelten insbesondere für die Informationen, die den Fernwärmekunden über ihren tatsächlichen Energieverbrauch zur Verfügung gestellt werden müssen und für die Änderung von Preisanpassungsklauseln. Damit einher gehen Änderungen der Leistungsanpassungs- und Sonderkündigungsrechte der Kunden. […]Autor:
Dokumentennummer: 22006686 ebenso Heft 4/2022, Seite 105
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„Mit kommunalen Erbbaurechten eine sozial gerechte Bodenpolitik gestalten“ von Oberpichler
Das Erbbaurecht hat im Jahre 2019 sein 100-jähriges Jubiläum gefeiert. Damit besteht die Möglichkeit, das Grundstück und das auf ihm stehende Gebäude in zwei selbständige Eigentumsrechte aufzuteilen. Erbbaurechte können dazu beitragen, die in vielen Städten herrschende Wohnungsnot zu bekämpfen und Bodenspekulationen zu vermeiden. Viele Großstädte wie Hamburg und Frankfurt am Main verfügen bereits über eine große Anzahl an Erbbaugrundstücken. […]
Autor:
metro.polis 01/2022, S. 78 f.
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„Streifen auf Zeit – zur rechtlichen Zulässigkeit von „Pop-Up-Radwegen“ von Arnold
„Pop-up-Radwege“, verwaltungssprachlich korrekt „temporäre Radfahrstreifen“, sind ein naueartiges verkehrsrechtliches Phänomen, das im Zuge der Corona-Pandemie auch global Anklang gefunden hat. Die ursprünglich nur für die vorübergehende Nutzung angelegten Fahrstreifen werden in Deutschland perspektivisch das Bild und die Mobilitätsmöglichkeiten der Stadt mitprägen. Dafür sorgte wegbereitend die administrative Umsetzung in Berlin, die die Praktikabilität solcher Radwege aufzeigt und Zustimmung durch die Bevölkerung sowie Rückendeckung durch die Rechtsprechung gefunden hat. […]“
polisMOBILITY März 2022, S. 76 f.
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„BITTERE WAHRHEIT: VERSORGUNGSSICHERHEIT UND ENERGIEPREISE“ von Brahms
Ein Umdenken ist erforderlich und wird durch die Bundesregierung auch aufgrund der aktuellen geopolitischen Situation angegangen. Am 27. Februar 2022 äußerte sich Bundesminister der Finanzen, Herr Christian Linder (FDP) ,mit den Worten „Erneuerbare Energien leisten nämlich nicht nur einen Beitrag zur Energiesicherheit und -versorgung. Erneuerbare Energien lösen uns von Abhängigkeiten. Erneuerbare Energien sind dabei Freiheitsenergie. […]“
Autor:
polis WAHRHEITEN 1/2022, S. 58 f.
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„KG Berlin, Urteil vom 12.7.2021, Az. 2 U 48/18 EnWG: Stromdiebstahl bei allinclusive-Stromlieferungsvertrag – Netzentgeltpflicht des Stromlieferanten“ von Brahms/Oberpichler
Das Urteil des KG Berlin ist die erste Entscheidung zu der Frage, ob dem Netzbetreiber auch dann ein Anspruch auf Zahlung des Netzentgelts gegen den Stromlieferanten zusteht, wenn der Letztverbraucher elektrische Energie unter Umgehung von Messeinrichtungen („Stromdiebstahl“) entzieht. Gegenstand des Rechtsstreits war ein All-inclusiv-Stromliefervertrag, bei welchem der Stromlieferant den Zugang zum Stromnetz, die Netznutzung als auch die Messung und Abrechnung vertraglich für den Kunden übernimmt und die Rechnung für diese Leistungen insgesamt gegenüber dem Kunden in Rechnung stellt. Im Rahmen der Prüfung, ob die Netznutzung gegenüber dem Stromlieferanten in Rechnung gestellt werden kann, grenzt das Gericht zunächst ab, ob die Stromentnahme aus dem Netz der allgemeinen Versorgung oder erst innerhalb der Kundenanlage erfolgt ist. […]
Autor:
EWeRK 2022/1 S. 13 ff.
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„Interview: Neue Regeln zur Heizkostenabrechnung“ von Brahms
Am 1.12.2021 ist die Novelle der Heizkostenverordnung in Kraft getreten. Sie verpflichtet zu fernablesbaren Zählern und zu mehr Transparenz für die Nutzer.Deutschland war mal wieder spät dran, als der Bundesrat Anfang November 2021 der neuen Heizkostenverordnung zustimmte. Erforderlich machte die Novelle eine EU-Richtlinie, die die Länder eigentlich bis zum 25.10.2020 mit fernablesbaren Heizkostenverteilern und unterjährigen Verbrauchsinformationen in nationales Recht umsetzen sollten. […]
Autor:
PRIVATBAU GmbH für Baubetreuung Hamburg
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„Verbrauchserfassung sowie Verbrauchs- und Abrechnungsinformation: Die novellierte Heizkostenverordnung“ von Brahms
Die Heizkostenverordnung (kurz: HeizKV) regelt dem Grunde nach die Abrechnung von Heizkosten und der Kosten von Warmwasser in Mietverhältnissen, Nutzungsverhältnissen und in Wohnungseigentümerverhältnissen. Die Regelungen der HeizKV sind stets zu beachten, wenn die Wärme- und Warmwasserbereitstellung über eine zentrale Heizungsanlage erfolgt und innerhalb eines Gebäudes auf mehr als einen Nutzer verteilt wird. Sie findet zwingend Anwendung, sodass es bspw. einer vertraglichen Einbindung oder eines förmlichen Beschlusses durch die Parteien nicht bedarf. Abweichungen von der HeizKV sind nur im eng umgrenzten Umfang möglich.
Autor:
GEG Baupraxis 3/2022, S. 52 ff.
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„Klimaloyalität – Wie loyal kann das Konstrukt Stadt samt seiner Einwohnerschaft sein?“ von Oberpichler/Brahms
Die Reziprozität der Loyalität führt zwangsläufig zu mannigfaltigen Wechselwirkungen innerhalb der urbanen Gemeinschaft. Wie können, wollen und sollen wir der Stadt, in der wir wohnen, leben und arbeiten, gegenüber loyal sein – und wie sieht dies in der Praxis aus? […]
Autor:
polisLOYALITY Dez. 2021, S. 50 f.
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„Prüfen, ob’s passt – Direktvermarktung im EEG für kleinere Photovoltaikanlagen“ von Brahms
Seit die Börsenstrompreise im Raketentempo steigen, machen sich immer mehr Betreiber von Photovoltaikanlagen Gedanken darüber, ob sie mit ihrer schon vorhandenen oder derzeit
in Planung befindlichen Anlage an der Direktvermarktung ihrer Stromerträge teilnehmen sollen – sofern sie nicht durch die bestehenden Regeln ohnehin dazu verpflichtet sind. Der Energierechtsexperte Florian Brahms erläutert die wesentlichen Rahmenbedingungen, die es hierbei zu beachten gilt. […]
Autor:
in: Photon das Solarstrom-Magazin 12/2021, S. 32 ff.
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