// Energierecht

BFH zur Bauabzugssteuer bei Freiland-Photovoltaikanlagen

Der BFH hat mit Urteil vom 7.11.2019, das am 9.07.2020 veröffentlicht worden ist, entschieden, dass Bauabzugsteuer im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG auch für die Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen anfallen kann, da die Begriffe Bauwerk und Bauleistung normspezifisch auszulegen sind. Im Rahmen der gebotenen Auslegung ist entscheidend, dass der in der Gesetzesbegründung zur Einführung der Bauabzugsteuer formulierte Zweck für ein weites Begriffsverständnis spricht. Aus diesem Verständnis folgt, dass ein Bauwerk im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 3 EStG weder auf Gebäude noch allgemein auf unbewegliche Wirtschaftsgüter beschränkt ist. Vielmehr können darunter auch Scheinbestandteile im Sinne des § 95 BGB und Betriebsvorrichtungen im Sinne des § 68 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BewG fallen. Technische Anlagen können ebenfalls ein Bauwerk im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 3 EStG darstellen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es wie bei Freiland-Photovolt…
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Anforderungen an die Umstellungsankündigung bei energetischer Sanierung

Mit der Entscheidung vom 20. Mai 2020 konkretisiert der BGH die Anforderung an eine Modernisierungsankündigung bei einer energetischen Sanierung nach § 555c Abs. 1 und § 555b Nr. 1 BGB. Es bedarf der Information des Mieters über diejenigen Tatsachen, die es ihm ermöglichen, in groben Zügen die voraussichtlichen Auswirkungen der Umsetzung der baulichen Maßnahme auf den Mietgebrauch abzuschätzen sowie, ggf. mit sachverständiger Hilfe, (überschlägig) vergleichend zu ermitteln, ob die geplanten baulichen Maßnahmen voraussichtlich zu einer nachhaltigen Energieeinsparung führen werden. Es muss hinreichend deutlich aus der Ankündigung hervorgehen, welche Arbeiten im Einzelnen beabsichtigt sind und inwieweit die baulichen Maßnahmen zu einer nachhaltigen Einsparung von Endenergie bezogen auf die Wohnung haben, wobei auch ein Berechnung bezogen auf den Gebäudekomplex ausreichen kann, wenn ein rechnerischer Rückschluss auf die konkrete Wohnung des Mi…
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Abstandsregelungen für Windenergieanlagen im Gepäck des Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz, dem der Bundesrat am 26.06.2020 zugestimmt hat, enthält auch den gesuchten Kompromiss für die umstrittene 1.000-Meter-Abstandsregel. In der Sache entspricht der Kompromiss nahezu der bestehenden Regelung. Nach § 249 Abs. 3 BauGB können die Länder bestimmen, dass die Außenbereichsprivilegierung für WEA nur Anwendung findet, wenn Mindestabstände zu baulichen Nutzungen zu Wohnzwecken eingehalten werden, mehr als 1.000 m Abstand sind indes nicht erlaubt. Damit können die Länder entscheiden, ob sie überhaupt Mindestabstände festlegen; eine verpflichtende Mindestabstandsregelung auf Bundesebene gibt es nicht. Der Schutz der Anwohner erfordert keine pauschale Abstandsregelungen, die Schutzabstände werden über das Fachrecht geregelt. Es gibt bisher keine Belege dafür, dass die Akzeptanz mit wachsendem Abstand zum Windrad steigt. Für die Erhöhung der Akzeptanz sind Beteiligungsmodelle wichtiger. Hier ist Mecklenburg-Vorpo…
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Verankerung des Quartiersgedanken im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Am 18.06.2020 hat der Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) über die energetischen Anforderungen an Gebäude verabschiedet (BT Drs. 19/16716 und BT Drs. 19/20148). Der Bundesrat soll am 3.07.2020 zustimmen. Das GEG führt das Energieeinsparungsgesetz mit der Energieeinsparverordnung sowie dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen und verknüpft Anforderungen an die Energieeffizienz und den Einsatz von erneuerbaren Energien. Für die zukünftigen Entwicklung von urbanen Energiekonzepten findet sich in der Innovationsklausel in § 103 GEG sowie in der in § 107 GEG enthaltene n Quartierslösung ein Quartiersansatz, den es für weitere energiewirtschaftliche Bereiche fruchtbar zu machen gilt. § 107 GEG stellt klar, dass eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung von Gebäuden auch im Wege von Quartierslösungen umgesetzt werden kann. Nach der Innovationsklausel muss nicht jedes einzelne Gebäude die energetischen Anforderungen erfüllen, wen…
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52 GW Solardeckel im EEG endlich aufgehoben

Mit Art. 8 der Bundestagsdrucksache 19/20148 hat der Bundestag am Donnerstag, den 20. Juni 2020 die lange erwartete Streichung des Solardeckels beschlossen. Mit der einfachen Streichung des § 49 Abs. 5 und Abs. 6 EEG 2017 wird nunmehr die Förderung für Solaranlagen auch mit einer installierten Leistung von unter 750 kWp nach Erreichen einer installierten Gesamtleistung von 52 GW fortgesetzt. Der Beschluss kam ohne die Stimmen von FDP und AFD zustande. So wurde mit Beschluss über den Entwurf zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude die viel zu lang hinausgezögerte Änderung des EEG vollzogen und die Zusage aus dem Klimaschutzprogramm 2030 vom September 2019 umgesetzt. (BT-Drs. 19/20148 vom 17.06.2020)
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BGH zum Änderungsrecht von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmeverträgen

Am 23. April fand beim BGH im Revisionsverfahren zu dem Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 21. März 2019 die Hauptverhandlung statt. Das OLG Frankfurt hatte einen Verstoß von Fernwärmeversorgungsunternehmen gegen das UWG bejaht, weil diese ihre Kunden in einem Kundenanschreiben über eine Änderung der Preisgleitklauseln informiert hatten. Nach Ansicht des OLG Frankfurt a.M. war eine einseitige Änderung der Preisgleitklauseln auf Grundlage der AVBFernwärmeV nicht zulässig und das Kundenanschreiben daher irreführend. Der BGH hob dieses Urteil des OLG Frankfurt auf und entschied, dass ein Verstoß gegen das UWG nicht gegeben sei. Der Fernwärmeversorger habe seine Kunden nämlich nicht durch die Angabe falscher Tatsachen in die Irre geführt, sondern lediglich seine Rechtsansicht geäußert, was zulässig sei. Die eigentliche Frage, ob Fernwärmeversorgungsunternehmen berechtigt sind, ihre Preisgleitklauseln einseitig durch öffentliche Bekanntgabe zu …
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