// Energierecht

Mini-EEG-Novelle zur Verlängerung der Realisierungsfristen für EE-Projekte

Derzeit kommt es vielfach zu Verzögerungen bei der Fertigstellung von Erneuerbare-Energien-Anlagen aufgrund von Engpässen in den Lieferketten und der betrieblichen Organisation oder weil notwendige behördliche Erlaubnisse nicht eingeholt werden können. Gestern hat der Bundesrat (BR Drs 249/20) einer Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zugestimmt (BT Drs. 19/18964 und BT Dr. 19/19208). Mit der Neuregelung werden die Realisierungsfristen für Ausschreibungsprojekte, die vor dem März 2020 einen Zuschlag erhalten haben, um sechs Monate verlängert. Die beschlossene Änderung der Realisierungsfristen für bezuschlagte Projekte schützt Projektierer, deren Projekte sich aufgrund der Corona-Pandemie verzögern, vor Strafzahlungen und Zuschlagsverlust. Bereits zuvor konnte eine Fristverlängerung beantragt werden, wobei der Bundesnetzagentur im Einzelnen nachgewiesen werden musste, an welcher Stelle die Lieferkette aufgrund der Coronakrise unterbroc…
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BGH grenzt den Netzengpass nach dem EEG und Wartungs- und Instandsetzung nach dem EnWG ab

Der BGH konkretisiert in seinem Urteil vom 11.02.2020 seine Entscheidung aus dem Jahr 2016, unter welchen Voraussetzungen der Betreiber einer Erneuerbaren Energien Anlage einen Entschädigungsanspruch auf einen Härtefallausgleich nach dem EEG bei Reduzierung der Einspeisung durch den #Netzbetreiber hat. Wenn der Netzengpass nicht durch eine zu hohe Einspeiseleistung, sondern dadurch verursacht worden ist, dass die Kapazität des betroffenen Netzbereichs vorübergehend eingeschränkt ist, weil ein zugehöriges Betriebsmittel infolge einer Störung oder der Durchführung von Reparatur-, Instandhaltungs-oder Netzausbaumaßnahmen nicht zur Verfügung steht, so besteht nach Auffassung des BGH der Anspruch des Anlagenbetreibers. Sofern aber die Abschaltung bspw. aufgrund Reparaturmaßnahmen an einer unmittelbare Zuleitung zur Anlage erfolgen, besteht hingegen kein Anspruch auf den Härtefallausgleich. (BGH, Urt. v. 11.2.2020 - Az.: XIII ZR 27/19)
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Digitalisierungsschub bei Planungs- und Genehmigungsverfahren aufgrund der COVID-19-Pandemie

Wegen der im Zuge der COVID-19-Pandemie bestehenden Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen können Verwaltungsverfahren nur eingeschränkt durchgeführt werden. Unterlagen können nicht öffentlich ausgelegt, Erörterungstermine und Antragskonferenzen können nicht durchgeführt werden. Mit dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie soll gewährleistet werden, dass die Verfahren weiterhin ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Geändert werden hierzu alle Fachgesetze, die Planungs- und Genehmigungsverfahren für wesentliche Infrastrukturprojekte regeln, etwa das BauGB, das BImSchG, das EnWG oder das NABEG. Als Ersatz für zwingend durchzuführende Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen oder Antragskonferenzen wird das Instrument der Online-Konsultation eingeführt. Dieses dürfte über die Corona-Krise hinaus Bestand haben und die Verwaltungsverfahren in das digitale Zeital…
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OLG Düsseldorf konkretisiert die Voraussetzungen einer Kundenanlage im Nachgang zum BGH

Mit Beschluss vom 26.02.2020 hat das OLG Düsseldorf die Voraussetzungen einer Kundenanlage gemäß § 3 Nr. 24a EnWG im Anschluss an die jüngst ergangenen Urteile des BGH weiter präzisiert und unter anderem erkannt, dass der räumlichen Zusammengehörigkeit im Sinne des § 3 Nr. 24a lit. a) EnWG nicht entgegenstehe, dass auf dem Gebiet der Anlage jeweils zwei unterschiedliche baurechtliche Nutzungsarten festgelegt worden sind, weil § 3 Nr. 24a EnWG keine funktionelle Verklammerung fordere. Zudem sei die streitgegenständliche Energieanlage nach Maßgabe der in der Entscheidung des BGH vom 12.11.2019 (EnVR 65/18) entwickelten Grundsätze und präzisierten Kriterien als unbedeutend im Sinne des § 3 Nr. 24a lit. c) EnWG anzusehen, weil mit einer Anzahl von maximal knapp über 200 Letztverbrauchern keine Energieanlage vorliege, die mehrere Hundert Letztverbraucher versorgen wird. Gegen diesen Beschluss wurde gemäß § 86 Abs. 2 Nr. 1 EnWG Rechtsbeschwerd…
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Prüfkompetenz der BNetzA bei der Ausschreibung von Windenergie an Land

Das OLG Düsseldorf hat in einer Entscheidung vom 11.03.2020 dazu Stellung bezogen, ob die Bundesnetzagentur (BNetzA) im Rahmen der Ausschreibung zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Windenergieanlangen an Land dazu verpflichtet ist, die Rechtmäßigkeit der immissionsrechtlichen Entscheidung der Genehmigungsbehörde zu prüfen. Das Gericht kam zu der Auffassung, dass bei § 36f Abs. 2 S. 1 EEG 2017 es allein auf die tatsächliche Genehmigungslage an, d.h. darauf, ob durch die zuständige Genehmigungsbehörde eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung erteilt worden ist, ankomme. Dies gelte entsprechend bzgl. des Vorliegens einer Änderungsgenehmigung. Aus diesem Grund war im konkreten Fall der Zuschlag in der Ausschreibung zu verweigern, da bereits eine Änderungsgenehmigung bestand und es für die BNetzA unbeachtlich sein durfte, ob durch die Genehmigungsbehörde eine neue BImSch-Genehmigung hätte erteilt werden müssen. (OLG Düsse…
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BGH konkretisiert Anforderungen an Rüge in der Konzessionsvergabe

Der BGH hat im Urteil vom 28.01.2020 die Anforderungen an eine Rüge der Nichtigkeit eines Konzessionsvertrages im Rahmen dies Übertragungsanspruches des Versorgungsnetzes auf den neuen Konzessionsnehmer konkretisiert. Es ist darzulegen, dass es nachden gesamten Umständen des Falles zumindest möglich ist, dass die Konzessionsvergabe auf der fehlerhaften Ausschreibung oder der fehlerhaften Angebotsbewertung beruht. Eine Nichtigkeit des Konzessionsvertrages liegt nicht vor, wenn der in seinen Rechten verletzte Beteiligte ausreichend Gelegenheit hatte, vor Abschluss des Konzessionsvertrages sein Recht auf eine Auswahlentscheidung zu wahren, aber von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht hat. Es ist bereits im Konzessionsverfahren stets zu prüfen, ob eine Diskriminierung vorliegt und diese unmittelbar zu rügen. (BGH, Urt. v. 28.01.2020 - Az.: EnZR 116/18)
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