// Energierecht

BGH konkretisiert die Realofferte bei Energielieferung

Der BGH hat jüngts zur Realofferte bei Energielieferungen entschieden und hierbei festgelegt, dass bei einem Stromverbrauch in einer in einem Mehrparteienhaus gelegenen und vermieteten Wohnung, der über einen eigenen dieser Wohnung zugeordneten Zähler erfasst, richtet sich die in der Bereitstellung von Strom liegende Realofferte des Versorgungsunternehmens regelmäßig nicht an den Hauseigentümer, sondern an den Mieter. Der Mieter nimmt durch seine Stromentnahme das Angebot konkludent an. (BGH, Urt. v. 27.11.2019 - Az.: VIII ZR 165/18)
Mehr erfahren
// Energierecht

BFH zur Personenbe-förderungsleistungen mit Pferdekutschen auf einer Insel

Der BFH hat am 13.11.2019 entschieden, dass im Gebiet einer Gemeinde, in der der Verkehr mit PKW allgemein unzulässig ist, ein umsatzsteuerrechtlich begünstigter Verkehr mit Taxen auch ohne Personenkraftfahrzeuge (zum Beispiel mit Pferdefuhrwerken) vorliegen kann, wenn die übrigen Merkmale des Taxiverkehrs in vergleichbarer Form gegeben sind. Die Klägerin begehrte für ihre Personenbeförderungs-leistungen mit Pferdekutschen auf der kraftverkehrsfreien Insel den ermäßigten Steuersatz gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG (Beförderungen von Personen im Verkehr mit Taxen). Der BFH hat dies bestätigt und insbesondere ausgeführt, dass die allgemeine Definition des Taxenverkehrs dort, wo es diesen nicht gibt, nicht maßgeblich ist, da sonst die Möglichkeit einer steuersatz-begünstigten Personenbeförderung ausgeschlossen wäre. (BFH, Urt. vom 13.11.2019 - Az.: V R 9/18)
Mehr erfahren
// Energierecht

Bundeskabinett beschließt bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen

In seiner ersten Sitzung des neuen Jahres hat das Bundeskabinett eine Novellierung der AVV zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen beschlossen. Das Energiesammelgesetz aus 2018 sah bereits die flächendeckende Einführung einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung vor. Die Umsetzung scheiterte bisher daran, dass man sich nicht auf die zulässigen Technologien einigen konnte. Dementsprechend hatte auch die BNetzA die Umsetzungsfrist für die Umrüstung der Windenergieanlagen auf bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung bis 30. Juni 2021 verlängert. Der Entwurf des Bundeskabinetts sieht nun vor, dass neben radarbasierten Systemen auch die kostengünstigeren transponderbasierten Systeme zugelassen werden sollen.
Mehr erfahren
// Energierecht

BGH entscheidet zu Formerfordernissen bei Ausschreibungen im EEG

Der BGH hat jüngst zu den Formerfordernissen im Rahmen der Ausschreibung nach dem EEG für Windenergieanlagen mit einer Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2019 Stellung bezogen. Eine Bestandsanlage, deren Genehmigung bereits vor dem 1. Januar 2017 erteilt wurde, muss zur Teilnahme an der Ausschreibung gemäß § 22 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EEG 2017 die Schriftform im Sinne des § 126 Abs. 1 BGB beim Verzicht auf die gesetzlich bestimmte Förderung einhalten. Anlagenbetreiber, die erst im Nachgang zur Teilnahme an einer entsprechenden Ausschreibung auf die Formunwirksamkeit einer allein mittels Fax übermittelten Verzichtserklärung berufen, um doch noch die gesetzlich bestimmte Förderung in Anspruch nehmen zu können, verstoßen gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. (BGH, Beschl. v. 12.11.2019 - Az.: EnVR 108/18)
Mehr erfahren
// Energierecht

Zuordnung von Entnahmestellen zum Grundversorger

Das OLG Düsseldorf hat am 13.11.2019 entschieden, dass die Vorschriften der § 24 Abs. 1, Abs. 2 NAV nur gelte, wenn das Rechtsverhältnis zwischen Netzbetreiber und Anschlussnehmer bzw. -nutzer von einer Zuwiderhandlung betroffen ist. Im Falle des Zahlungsverzuges von Haushaltskunden gegenüber Lieferanten ist der Netzbetreiber daher nicht berechtigt, solche Entnahmestellen aus eigenem Recht zu sperren. Dies folgt aus der besonderen Rolle des Grundversorgers. Entnahmestellen von Haushaltskunden, für die kein Vertragsverhältnis besteht, sind mihtin losgelöst von einer Kündigung wegen wirtschaftlicher Unzumutbarkeit i.S.d. § 36 Abs. 1 S. 2 EnWG bis zur aktiven Unterbrechung der Entnahmestelle bzw. bis zum Zustandekommen einer vertraglichen Lieferbeziehung mit einem Drittanbieter bilanziell dem Grundversorger zuzuordnen. (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.11.2019 - Az.: 3 Kart 801/18 (V))
Mehr erfahren
// Energierecht

Das Team von BRAHMS NEBEL & KOLLEGEN wünscht Ihnen ein frohes Weihnachtsfest!

Nach einem spannenden und erfolgreichem Jahr, in welchem sich die Kanzlei um gleich mehrere Rechtsanwälte verstärkt hat, freuen wir uns darauf, im kommenden Jahr mit Ihnen und Ihren Kunden die Energiewende im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor weiterhin konsequent und rechtssicher fortzusetzen. Wir bedanken uns für die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, unseren Kooperationspartnern und unseren Verbänden im Jahr 2019! Wir wünschen Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Ihr Team von BRAHMS NEBEL & KOLLEGEN
Weiterlesen
< >