// Energierecht

Fernwärmenetz als Scheinbestandteil im Sinne des BGB

Im Streit um das Fernwärmenetz in Stuttgart hat das OLG Stuttgart am 26. März 2020 entschieden, dass die Landeshauptstadt als Grundstückseigentümerin nicht Eigentümerin des Fernwärmenetzes geworden ist, welches auf ihren Flächen verlegt worden war. Vielmehr verbleibe das Fernwärmetransportsystem als Scheinbestandteil im Eigentum der Betreiberin EnBW. Aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Nutzungsvertrag ergebe sich mangels entsprechender Endschaftsklausel auch keine Verpflichtung der EnBW zur Übereignung des Fernwärmenetzes an die Landeshauptstadt. Das Gericht gab nur dem Hilfsantrag der Stuttgarts statt, dass diese als Grundstückseigentümerin Beseitigung der Wärmeversorgungsanlagen verlangen könne, nachdem der Konzessionsvertrag ausgelaufen sei.
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Fälligkeitszinsen auf EEG-Umlage bei zu geringer Meldung des EVU

Der BGH hat am 18.02.2020 zur Fragestellung Position bezogen, ob bei einer Meldung von zu geringen Strommengen gegenüber der tatsächlichen Stromlieferung Zinsen auf die EEG-Umlage zu entrichten sind. Nach dem Urteil verletzt ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen die Meldepflicht i.S.d. § 60 Abs. 4 Satz 2 EEG 2014 nach § 74 Satz 1 EEG 2014 nicht nur dann, wenn es überhaupt keine Meldungen über gelieferten Strom erstattet, sondern auch, wenn es dem Übertragungsnetzbetreiber eine geringere Menge an Strom mitteilt, als es tatsächlich an Letztverbraucher geliefert hat. Durch die Einführung von Fälligkeitszinsen wollte der Gesetzgeber entstehende Finanzierungslücken bei Übertragungsnetzbetreibern verhindern und sicherstellen, dass Elektrizitätsversorgungsunternehmen keine Vorteil aus der verspäteten Zahlung erlangen und dadurch Wettbewerbsvorteile gegenüber sich konform verhaltenden Elektrizitätsversorgungsunternehmen erlangen können. (BGH, U…
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BNetzA reagiert auf Auswirkung des Corona-Virus für Ausschreibungen nach dem EEG und dem KWKG

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) reagiert auf die Auswirkungen des Corona-Virus und passt den Mechanismus für die Ausschreibung von Erneuerbaren Energien und KWK-Anlagen an. Die Ausschreibungstermine und die Durchführung der Ausschreibung werden hierbei nicht angepasst. Jedoch erhalten die erfolgreichen Bieter nicht bereits den Zuschlag sondern zunächst eine Zusicherung, sodass die mit dem Zuschlag zusammenhängenden Fristen noch nicht zu laufen beginnen. Zudem teilt die BNetzA mit, dass für bereits bezuschlagte Gebote für #Windenergie an Land und Biomasse die Realisierungsfristen durch formlosen Antrag unbüroktratisch gewährt würde.
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OVG Niedersächsischen erklärt regionalen Raumordnungsprogramms Cuxhaven für unwirksam

Das OVG Niedersächsischen hat durch Urteil vom 7. Feb. 2020 die 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2012 des Landkreises Cuxhaven - Fortschreibung des sachlichen Teilabschnitts Windenergie - für unwirksam erklärt. Gegen die Planung bestünden nicht nur formelle Bedenken. Jedenfalls liegen in materiell-rechtlicher Hinsicht beachtliche Fehler im Abwägungsvorgang vor. Insbesondere läge der Planung kein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zu Grunde, das nicht nur Auskunft darüber gibt, von welchen Erwägungen die positive Standortzuweisung getragen wird, sondern auch die Gründe für die beabsichtigte Freihaltung des übrigen Planungsraums von Windenergieanlagen aufzeigt. Dem genügt die Abgrenzung in „harte“ und „weiche“ Tabuzonen indessen nicht. Zudem seien Gesichtspunkte der Natur und Landschaft als harte und nicht weiche Kriterien einzustufen. (OVG Niedersachsen, (Urt v. 07.02.2020 - Az.: 12 KN 75/18)
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BGH konkretisiert die Anforderungen an eine technische Einrichtung im EEG

Mit Urteil vom 14.01.2020 hat der BGH die Anforderungen an eine technische Einrichtung im Sinne des des § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2012 konkretisiert und vorgegeben, dass die dem Netzbetreiber nur das ferngesteuerte Abschalten einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ermöglichende Einrichtung nicht genügt. Die technische Einrichung muss dem Netzbetreiber die Reduzierzugn der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung jederzeit ferngesteuert ermöglichen; ein allein vollständiges An- und Ausschalten genügt hingegen nicht. (BGH, Urt. v. 14.01.2020 - Az.: XIII ZR 5/19)
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Rechtliche Umsetzung von Nahwärme- und Nahkältenetzen in Quartierskonzepten

Im Rahmen des Treffens der BVMW Fachgruppe „Nachhaltige Quartiersentwicklung“ in Bremen auf der Überseeinsel referierte Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Brahms am 18. Februar 2020 zum Thema "Rechtliche Umsetzung von Nahwärme- und Nahkältenetzen in Quartierskonzepten". Finden Sie hierzu unter dem nachstehenden Link die Vortragsfolien zum Vortrag. Bei Rückfragen kommen Sie gerne auf uns zu.
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