// Energierecht

Nationale Wasserstoffstrategie des Bundeswirtschaftsministeriums

Das Bundeswirtschaftsministerium beabsichtigt, die Erzeugung und Nutzung von Wasserstoff maßgeblich voranzutreiben, und legte seine diesbezüglichen Vorstellungen nunmehr in einem umfangreichen Entwurf zu einer „Nationalen Wasserstoffstrategie“ vor. Hiernach biete CO2-freier Wasserstoff große industriepolitische Chancen und spiele aufgrund seiner vielfältigen Einsatzmöglichkeiten eine zentrale Rolle bei der Vollendung der Energiewende. Deutsche Unternehmen seien schon heute führend in Wasserstofftechnologien. Diese globale Vorreiterrolle solle gesichert werden; zahlreiche Maßnahmen sollen Deutschland zum führenden Produzenten von Wasserstoff machen, der auf der Basis von erneuerbaren Energien hergestellt wird.
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Rückforderung von individuellen Netzentgelten nach § 19 Abs. 2 StromNEV

Das OLG Düsseldorf hat am 27.11.2019 entschieden, dass die aufgrund der von der Europäische Kommission im Rahmen eines Verfahrens nach Art. 108 AEUV mit Beschluss vom 28.05.2018 festgestellte Beihilferechtswidrigkeit der vollständigen Befreiung von Netznutzungsentgelten nach § 19 Abs. 2 StromNEV a.F. für die individuelle Netznutzung eines Letztverbrauchers der Rückforderung unterliegt. Die Höhe der Rückforderungsbeträge richtet sich nach der vor der Einführung der unions-rechtswidrigen Netzentgeltbefreiung herrschenden Privilegierungsregimes und entsprechen dem individuellen Netzentgelt, das der Netznutzer nach Maßgabe dieser Regelung hätte zahlen müssen. (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.11.2019 - Az.: 3 Kart 868/18 (V))
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Fortschreitende Digitalisierung der Energieversorgung; Intelligente Stromnetze: BSI veröffentlicht Marktanalyse.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (kurz: BSI) hat die Marktanalyse nach dem Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (MsbG) aktualisiert und veröffentlicht. Danach haben drei Smart-Meter-Gateway-Hersteller das Produkt-Zertifizierungsverfahren des BSI numehr erfolgreich abgeschlossen. Somit liegen die Voraussetzungen der §§ 24 Abs. 1, 30 MsbG vor. Dies hat das BSI nun förmlich durch Allgemeinverfügung festgestellt. Danach ist der Einsatz intelligenter Messysteme bei Letztverbrauchern ab einem Jahresstromverbrauch über 6 000 Kilowattstunden und bei Anlagenbeteibern mit einer insallierten Leistung über 7 Kilowatt grundsätzlich verpflichtend (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 MsbG). Dabei sind Erzeugungsanlagen nach dem EEG und KWKG allerdings vorerst noch von einem verpflichtenden Einbau intelligenter Messsysteme ausgenommen.
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BGH konkretisiert Anforderungen an die Kundenanlage i.S.d. § 3 Nr. 24a EnWG

Der BGH konkretisiert die Anforderungen "des räumlich zusammengehörenden Gebiets" für eine Kundenanlage im Sinne des § 3 Nr. 24a EnWG in den Urteilsgründen der Entscheidung vom 12.11.2019. Danach sind Reihenhäuser, die auf angrenzenden Grundstücken errichtet sind, und lediglich von einer öffentlichen Verkehrsfläche gequert werden aber im Übrigen "als feste Grenze" nach außen abgrenzbar seien, als zusammengehörendes Gebiet zu qualifizieren. Zudem werden keine Grundstücke umschlossen, die nicht an die Kundenanlage angeschlossen sind, oder Letztverbraucher im anderweitig in dem abgegrentzen Gebiet versorgt, sodass der Netzbetreiber zum Netzanschluss und Zuordnung von Zählpunkten verpflichtet ist. (BGH, Beschl. v. 12.11.2019 - Az.: EnVR 66/18)
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LG Hamburg zur einseitigen Anpassung des Liefervertrages von Fernwärme

Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Ankündigung einer einseitigen Umstellung der Preisgleitklauseln in laufenden Lieferverträgen von Fernwärme nicht zulässig ist. Auf Rüge der Verbraucherzentrale befand das Gericht, dass die Formulierung im Anschreiben an die Kunden den Eindruck erweckt habe, dass diese Anpassung auch ohne Zustimmung des Letztverbrauchers möglich sei. Insoweit wurde zeitgleich und konsequenterweise auch dem Fernwärmeversorger auferlegt, nicht auf Grundlage der geänderten Preisgleitklauseln abzurechnen und die Kunden hierüber zu informieren. Die Enscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (LG Hamburg, Urt. v. 29.11.2019 - Az.: 312 O 577/15)
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Der europäische Grüne Deal: Rechtliche Implikationen und Auswirkungen für erneuerbare Mobilität

Im Rahmen des 17. Internationaler Fachkongresses für erneuerbare Mobilität "Kraftstoffe der Zukunft 2020“ in Berlin referierte Herr Rechtsanwalt Dr. Julian Asmus Nebel am 21. Januar 2020 zum Thema "Der europäische Grüne Deal: Rechtliche Implikationen und Auswirkungen für erneuerbare Mobilität". Finden Sie hierzu unter dem nachstehenden Link die Vortragsfolien zum Vortrag. Bei Rückfragen kommen Sie gerne auf uns zu.
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