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BNetzA trifft Festlegung zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung

Mit Beschluss vom 22.10.2019 hat die BNetzA festgelegt, dass die eigentlich am 30. Juni 2020 endende Umsetzungsfrist zur Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen an Land und auf See gem. § 9 Abs. 8 EEG 2017 mit zum Ablauf des 30. Juni 2021 verlängert wird. Auch hinsichtlich der inhaltlichen Umsetzung legte die BNetzA fest, dass es zur Erfüllung der Verpflichtung eines zulässigen Betriebs einer Einrichtung zu bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung bedürfe. Eine Pflicht zur Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernisse bestehe jedoch dann nicht, wenn dies luftverkehrsrechtlich grundsätzlich ausgeschlossen sei. Auch bestehe keine Ausstattungspflicht im Sinne der Norm, wenn der Zahlungsanspruch nach dem EEG für die Windenergieanlage innerhalb von 3 Jahren ab Beginn der Pflicht zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung ende.
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Erleichterung beim Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge?

Zwei für den Klimaschutz relevante Gesetzentwürfe hat der Bundesrat am 11.10.2019 beschlossen: Zum einen soll der private Einbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge erleichtert werden. Hierfür sollen Mieter gegenüber ihrem Vermieter künftig grundsätzlich einen Anspruch auf eine Erlaubnis zum Einbau von Ladesäulen haben. Außerdem soll ein Wohnungseigentümer gegen seine WEG einen zustimmenden Beschluss zur Errichtung von Ladeinfrastruktur verlangen können, wobei die Kosten für den Einbau dem Wohnungseigentümer selbst auferlegt werden können.
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Nachlese: Energiegipfel in Stuttgart am 23. September 2019

Wir bedanken uns recht herzlich bei den Rednern und Moderatoren des Energiegipfels in Stuttgart am 23. September 2019: Dr. Andreas Klemm (Forum Contracting .e.V.), Urban Windelen (BVES), Markus Schnabel (WEBW Neue Energie GmbH), Thomas Benz (Umweltbank AG), Claire Bretheau (Ravetto Associé), Filip Opoka (NGL Legal), Prof. Dr. Wolfang Schuster (Institut für nachhaltige Stadtentwicklung GmbH), Simon Oerding (IFOK) Dipl. Ing. Jörg Baumgärtner (EGS-Plan), Ronald Pfitzer (Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH) und Bernhard Hedrich (Kreissparkasse Ludwigsburg). Die Präsentationsfolien der Vorträge finden Sie unter nachstehendem Link.
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Bundesregierung bringt Klimaschutzgesetz und Klimaschutzprogramm auf den Weg

Am gestrigen Mittwoch, den 09.10.2019, hat die Bundesregierung das Klimaschutzgesetz und das Klimaschutzprogramm 2030 auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz werden verbindlich jährliche Ziele zur Verringerung des CO2-Ausstoßes bis 2030 festgelegt und die einzelnen Bundesministerien verpflichtet, die Einhaltung der Ziele sicherzustellen. Der Bundestag muss dem Gesetz noch zustimmen. Im „Klimaschutzprogramm“ finden sich auf 180 Seiten konkrete Maßnahmen zur Verringerung des CO2-Ausstoßes. Zur Umsetzung sind weitere Gesetze erforderlich, die zum Teil in der kommenden Woche im Kabinett anstehen. Details:
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Stromspeicher im aktuellen Energierecht

Für Kurzentschlossene: Diskutieren Sie mit uns am kommenden Donnerstag, den 10. Oktober 2019 in Dortmund den akuellen Rechtsrahmen von Stromspeichern im Energierecht. U.a. werden alle derzeitige Konzepte, Strompreiskomponenten (Netzentgelte, EEG-Umlage, KWKG-Umlage, Konzessionsabgaben, Offshore-Haftungsumslage, #Stromsteuer etc.), Anforderungen an die Präqualifikation im Regelenergiemarkt und weitere energierechtliche Aspekte dargestellt und in den derzeitigen politischen und europarechtlichen Kontext gestellt.
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Menschen auf Berggipfel
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Teamzuwachs bei Brahms Groos & Kollegen

Wir freuen uns, dass das Team um Brahms Groos & Kollegen um zwei weitere Anwaltskollegen wächst: Einerseits begrüßen wir als erfahrenen neuen Partner Ra Dr. Julian Asmus Nebel, der als verwaltungsrechtlicher Spezialist im Umweltplanungs- und Energierecht zu uns kommt. Andererseits freuen wir uns über den ebenso erfahrenen Kollegen Ra Christian Frohberg, der im Energiesteuer- und Wirtschaftsrecht das Team komplettiert. Somit können wir Sie bei sämtlichen rechtlichen Fragestellungen der Energiewirtschaft, der Erneuerbaren Energien und der dezentraler Versorgung begleiten.
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