Publikationen
Veröffentlichungen unserer Rechtsanwälte
Das Energierecht ist eine interdisziplinäre Materie, die unter anderem Schnittmengen mit dem allgemeinen Wirtschaftsrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Verwaltungsrecht, dem Baurecht, dem Vergaberecht und dem Energiesteuerrecht hat.
-
„Rekommunalisierung von Strom- und Gasnetzen“ von Richter/Brahms
„Die Rekommunalisierung von Energieversorgungsnetzen als Bestandteil einer dezentralen Energiewende beschäftigt derzeit eine Vielzahl von Kommunen. Hierbei hat sich aus einer Vielzahl von Urteilen eine besondere Kasuistik ergeben, die auf den diametral gegenläufigen Interessen der Akteuren beruht. Neben den unterschiedlichsten Fallgestaltungen führt insbesondere eine nur geringe Regelungsdichte der einschlägigen Gesetze zu einer schwer überschaubaren Systematik, die auch für Kommunen die Gefahr in sich birgt, durch den nichtberücksichtigten Bewerber um das Netz auf Schadenersatz in Anspruch genommen zu werden. Der folgende Beitrag erläutert die wesentliche Regelungen und Rechtsprechung, die Kommunen bei der Umsetzung der Rekommunalisierung von Strom- und Gasnetzen zu beachten haben.“
Autor:
in: KommJur 2014, S. 6 ff.
-
„Der Ausbau von Wärmenetzen unter Förderung des KWKG“ von Maslaton/Brahms
„Sowohl die erneuerbaren Energien als auch die effiziente Nutzung von Einsatzstoffen in Bereich der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) sollen einen Beitrag zur Vermeidung von CO2-Emissionen liefern. Hierbei ist die besondere Herausforderung, den Wärmebedarf durch erneuerbare Energien bzw. durch eine effiziente KWK-Nutzung zu gewährleisten, da ca. die Hälfte des Gesamtenergieverbrauchs in Deutschland bei der Wärmenutzung anfällt. Als gesetzliche Zielvorgabe sieht das Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (kurz: EEWärmeG) vor, dass bis zum Jahr 2020 deren Anteil am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte auf 14 Prozent erhöht werden soll. Bis 2050 sollen nach bisheriger Planung sogar 60 Prozent des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien mittels Wärmenetzen bereitgestellt werden. Vor diesem Hintergrund werden die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten für Wärme- und Kältenetze dargestellt.“
Autor:
in: bbr 12/2013, wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH
-
„Kraft-Wärme-Kopplungsbonus für Strom aus Biomasse – Urteilsanmerkung zum Urteil des BGH v. 10.07.2013 – Az.: VIII ZR 300/12” von Herms/Brahms
„Der Entscheidung des BGH liegt der folgende Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2009 hat der Betreiber eines Biomasseheiz-kraftwerkes, das im Jahr 1998 in Betrieb gegangen war, bei einer Bemessungsleistung von mehr als 3 MW ca. 6 % des Stroms in KWK erzeugt und dabei die Anforderungen der Anlage 3 zum EEG 2009 erfüllt. Der Anlagenbetreiber begehrte für den gesamten KWK-Strom den erhöhten KWK-Bonus von 3 Cent/kWh auf Grundlage der Übergangsvorschrift des § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 EEG 2009. Der Netzbetreiber zahlte den erhöhten Bonus jedoch nur anteilig in Höhe von ca. 16 % für die Leistungsschwelle bis 500 kW aus. Der BGH hatte zu entscheiden, ob der von § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 EEG 2009 genannte Schwellenwert von 500 kW im Verhältnis zur Bemessungsleistung der Anlage zu sehen ist (anteilige Bonuszahlung) oder ob er sich auf die in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugte Leistung bezieht (vollständige Bonuszahlung bis zu einer KWK-Leistung von 500 kW).
Autor:
in: REE 04-2013, S. 237-241
-
„Stichwort: Der Fall Care Energy“ von Brahms/Hauk
„Am 3. Juni 2013 hat die Bundesnetzagentur (kurz: BNetzA) mitgeteilt,
dass gegen den Geschäftsführer der unter der Firma „Care Energy“
firmierenden Unternehmensgruppe ein Bußgeld in Höhe von 40.000
Euro verhängt wurde. Die Bundesnetzagentur erklärte, dass das Geschäftsmodell
eine dem Energiewirtschaftsrecht unterfallende Belieferung
von Haushaltskunden zum Gegenstand habe und Care Energy
somit auch die EEG-Umlage abführen müsse.“Autor:
in e/m/w 4/2013
-
„Konzepte zur Umsetzung dezentraler Energieerzeugung“ von Herm/Brahms
„In den vergangenen Jahren war die Marktlandschaft der Erneuerbaren Energien in erster Linie geprägt durch die Förderungen durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG). Der erzeugte Strom wurde gegen Zahlung einer gesetzlich festgelegten Mindestvergütung vollständig in das öffentliche Netz eingespeist bzw. seit 2012, als erstmals finanzielle Anreize für eine Direktvermarktung gesetzt wurden, zunehmend direkt an der Börse vermarktet. Beide Varianten haben eines gemeinsam: Der erzeugte Strom wird an Dritte veräußert, wobei das dem Anlagenbetreiber hierfür zustehende Entgelt ganz oder teilweise über die EEG-Umlage und mithin durch die Letztverbraucher refinanziert wird.“
Autor:
in: UmweltWirtschaftsForum, 2013, Band 21, Heft 3, S. 219-224
-
„Der EEG-Netzverknüpfungspunkt in der Rechtsprechung des BGH“ von Brahms/Richter
„Neben der Frage der Vergütungsfähigkeit des Stromes aus Erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist nunmehr eine – von Anlagenbetreibern, Projektierern und weiteren Branchenteilnehmern mit Spannung erwartete – Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Netzverknüpfungspunkt im Sinne des § 5 Abs. 1 EEG 2009 ergangen. Diese Entscheidung sowie die für Mitte/Ende 2013 erwartete Entscheidung des BGH zum Anlagen begriff im Sinne des § 3 Nr. 1 EEG 2009 haben für die Wirtschaftlichkeit einer Anlage erhebliche Auswirkungen und bedürfen daher einer präzisen Bewertung im Hinblick auf ihre Übertragbarkeit auf vergleichbare Sachverhalte. Neben der hier zu besprechenden Problematik der Bestimmung des gesetzlichen Netzverknüpfungspunktes treten insbesondere Rechtsstreitigkeiten bei zeitlicher Ver zögerung des Netzanschlusses und bei der Forderung von Nachweisen seitens des Netzbetreibers zum Netzanschluss im Hinblick auf § 7 Abs. 2 EEG 2009 auf.“
Autor:
in: ER EnergieRecht, 2/2013, S. 43 ff.
-
„Die Tätigkeit kommunaler Unternehmen auf Wettbewerbsmärkten – ökonomische Vorbehalte und rechtliche Restriktionen“ von Sauer
EWeRK e.V. (Hrsg.), Festgabe für Hans-Peter Schwintowski, Baden-Baden 2012
In Zusammenarbeit mit Hans Heller und RA Tino Glass (S. 187-245)Autor:
EWeRK e.V. (Hrsg.), Festgabe für Hans-Peter Schwintowski, S. 187-245
-
„Das neue Informationsfreiheitsgesetz und die beiden Urteile des VG Frankfurt vom 23.01.2008 und vom 12.03.2008 aus Sicht der Stadtwerke“ von Sauer
Autor:
EWeRK 2009, S. 20 ff.
Kontakt
Dann kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter: 030 5 156 565 0