Publikationen
Veröffentlichungen unserer Rechtsanwälte
Das Energierecht ist eine interdisziplinäre Materie, die unter anderem Schnittmengen mit dem allgemeinen Wirtschaftsrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Verwaltungsrecht, dem Baurecht, dem Vergaberecht und dem Energiesteuerrecht hat.
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„Dezentrale Energieerzeugung im EEG 2017“ von Brahms/Schmitt 4/2016
„Vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Gesetzgeber ein ganzes Paket an Gesetzen zur Umsetzung der Energiewende beschlossen. Neu gefasst wurden hierbei das Erneuerbare Energien Gesetz (kurz: EEG 2017), das Energiewirtschaftsgesetz (kurz: EnWG) und das Messstellenbetriebsgesetz (kurz: MsbG). Das ohnehin aufgrund der vielschichtigen Interessenlagen schon komplexe Energierecht wird für Projektierer, Planer und Berater, die dezentrale Energiekonzepte anbieten oder beraten, zunehmend unübersichtlich. Der nachfolgende Beitrag widmet sich dem EEG 2017 und untersucht die Änderungen die sich für dezentrale Energiekonzepte in Gewerbebetrieben und der Wohnungswirtschaft ergeben, wo typischerweise Photovoltaikanlagen (kurz: PV-Anlage) und Blockheizkraftwerke (kurz: BHKW) zum Einsatz kommen.“
Autor:
in GI - Gebäudetechnik in Wissenschaft & Praxis 4/2016, S. 290 ff.
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„Die Eigenständigkeit der gewerblichen Wärmelieferung i.S.d. § 556c Abs. 1 BGB“ von Brahms/Schmitt
„Die Energiewende vollzieht sich nicht allein auf dem Sektor der Stromerzeugung sondern auch im Rahmen der Wärmerzeugung. Durch den technischen Fortschritt und damit zusammenhängenden Effizienzgewinnen von neuen Heizanlagen, bspw. in Form von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlangen (kurz: KWK), Wärmepumpen, Eisspeichern und anderer dezentraler Erzeugungsanlagen, könnte durch den Einbau in Bestandsgebäude ein wesentlicher Beitrag zur Verringerung von CO2-Emissionen erzielt werden. Der Gesetzgeber hat als wichtiges Mittel zur Steigerung der Effizienz und der damit verbundenen Senkung des Energieverbrauchs bei Gebäuden die gewerbliche Wärmelieferung bzw. das sogenannte Contracting identifiziert, da nach dem bisherigen Umlagesystem der Heizkosten für den Vermieter kein Anreiz bestand, die Heizanlagen zu ersetzen, zu modernisieren oder energetisch zu optimieren. Die seit dem Mietrechtsänderungsgesetz 2013 (kurz MietRÄndG) eingeführte Regelung zur Umstellung der Wärmeversorgung von der Eigenversorgung des Vermieters auf die eigenständig gewerbliche Lieferung durch einen Wärmelieferanten (Wärmelieferung) im Sinne des § 556c BGB wird auch ob einer Vielzahl von rechtlichen Fragestellungen zunehmend in Anspruch genommen.“
Autor:
in CuR Contracting und Recht 3/2016, S. 108 ff.
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„Die gewerbliche Wärmelieferung in der Wohnungswirtschaft“ von Brahms/Zorn 4/2017
„Eine Vielzahl von Wohngebäuden ist nach derzeitigem Stand mit veralteten Wärme- und Warmwasserversorgungsanlagen ausgestattet. Dies hat zur Folge, dass insbesondere die Kosten der Versorgung steigen und sich diese Steigerung in denen vom Mieter zu tragenden Betriebskosten widerspiegelt. Unzufriedenheit und gar Abschreckung auf Mieterseite können die Folge sein. Fest steht jedoch auch, dass Modernisierungsmaßnahmen für den Vermieter mit einem hohen Kostenaufwand verbunden sind, die im Verhältnis zur Mieteinnahme weniger lukrativ erscheinen. Eine geeignete Lösung des Problems könnte die gewerbliche Wärmelieferung (Contracting) darstellen, die zudem einen Beitrag zum Umweltschutz leisten kann.“
Autor:
in GI - Gebäudetechnik in Wissenschaft & Praxis 4/2017, S. 310 ff.
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„Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung“ von Nebel
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) hat am 26.09.2016 den Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung“ veröffentlicht. Die Länder und Verbände hatten bis zum 04.10.2016 Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben; andiesem Tag fand auch die Länder- und Verbändeanhörung statt. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens soll in diesem Jahr erfolgen.
Autor:
juris PraxisReport Umwelt- und Planungsrecht 9/2016
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„Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern“ von Herbold/Nebel
Mit dem fortschreitenden Ausbau der Windenergie an Land wird die Landschaft insbesondere der windenergiegeeigneten norddeutschen Flächenländer zunehmend verändert. Gleichzeitig nimmt eine skeptische Haltung gegenüber der Windenergie bei der von den Anlagen direkt betroffenen Bevölkerung sowie (in Folge) auch bei den kommunalen Entscheidungsträgern an vielen Standorten zu. […]
Autor:
juris PraxisReport Umwelt- und Planungsrecht 05/2016
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„Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleistungsbaus“ Nebel/Fest
Die dynamische Weiterentwicklung des rechtlichen Rahmens für den Netzausbau in Deutschland hält an. Neuester Bestandteil dieser Entwicklung ist das Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus (Gesetz v. 21.12.2015, BGBl. I 2015, 2490, vgl. auch BR-Drs. 595/15). Das Änderungsgesetz trägt zum einen den Praxiserfahrungen beim voranschreitenden Netzausbau Rechnung und setzt zum anderen den Koalitionsspitzen-Kompromiss zur Ausweitung der Erdverkabelung um. Der Beitrag ordnet die neuen Regelungen ein. Ferner wird der aus Praktikersicht verbliebene Weiterentwicklungsbedarf aufgezeigt.
Autor:
NVwZ 2016, S. 177 ff.
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„Begriff der Anlage i.S.d. § 3 Nr. 1 Satz 1 EEG 2009 – Anmerkung zu BGH, Urteil vom 04.11.2015, VIII ZR 244/14“ von Nebel
Der BGH hatte über die Auslegung des Anlagenbegriffs im Erneuerbare-Energien-Gesetz in der bis zum 31.12.2011 geltenden Fassung (EEG 2009) zu entscheiden. Es ging vor allem darum, ob bereits einzelne Module einer PV-Freiflächenanlage oder erst die aus den Einzelmodulen zusammengesetzte PV-Freiflächenanlage (vom BGH als „Solarkraftwerk“ bezeichnet) in ihrer Gesamtheit den Anlagenbegriff des EEG 2009 erfüllen. […]
Autor:
juris PraxisReport Umwelt- und Planungsrecht 12/2015
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„Die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes 2016“ von Brahms
„Das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) soll in seiner novellierten Form nach dem Willen des Gesetzgebers am 01.01.2016 in Kraft treten. Das KWKG 2012 wurde hierzu im Wege einer Studie evaluiert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) legte im Anschluss bereits mehrere Referentenentwürfe für das KWKG 2016 vor, bevor nunmehr der nur im Detail geänderte Kabinettsentwurf veröffentlicht wurde. Durch die Neuregelungen soll das Ziel, den Anteil von KWK-Strom am Stromverbrauch zu steigern, erreicht werden. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet kritisch den Kabinettsentwurf und seine Auswirkungen sowohl aus Sicht der Betreiber von KWK-Anlagen als auch der betroffenen Netzbetreiber unter Berücksichtigung des Entwurfs des Strommarktgesetzes.“
Autor:
in: ER EnergieRecht 6/2015 S. 229 ff
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„Bundesnetzagentur konkretisiert Anforderungen an eine Kundenanlage“ von Brahms/Machtan 9/2017
„Um den Begriff der »Kundenanlage« gibt es häufig Streit zwischen Anlagenbetreibern oder Projektierern und dem örtlichen Netzbetreiber. Ein aktueller Beschluss der Bundesnetzagentur setzt hier ein positives Signal im Sinne des Mieterstroms und ähnlicher Konzepte.“
in Photon – Das Solarstrom-Magazin 9/2017, S. 46
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„Der Referentenentwurf zum neuen Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2016)“ von Nebel
Das Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-
Wärme-Kopplungsgesetz – KWKG) soll dieses Jahr geändert werden. Hierzu hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) am 31.08.2015 einen (zweiten) Referentenentwurf vorgelegt („KWKG
2016“, Stand 28.08.2015, der erste Entwurf stammt vom 07.07.2015). […]Autor:
juris PraxisReport Umwelt- und Planungsrecht 09/2015
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