• „Anwendungsbereich des Eigenstromprivilegs – Anmerkung zu BGH, Urteil vom 06.05.2015, VIII ZR 56/14“ von Nebel

    Der BGH hatte über die Teilnahme einer Strom-Vertriebsgesellschaft bzw. deren Konzernmutter als Rechtsnachfolgerin am EEG-Belastungsausgleich zu entscheiden. Das Urteil befasst sich mit drei Problemkreisen. Im Zentrum steht die seit jeher kontrovers diskutierte Frage des Anwendungsbereichs des Eigenstromprivilegs. Im konkreten behandelt der BGH die Frage, ob das Eigenstromprivileg des EEG 2006 auch von rechtlich selbstständigen, aber in einem Konzernverbund eng miteinander verflochtenen Unternehmen in Anspruch genommen werden kann. Der BGH hatte hierüber inzident im Rahmen eines Auskunftsanspruchs des Netzbetreibers zu entscheiden. In diesem Zusammenhang äußert er sich auch zu der Frage, zu welchem Zeitpunkt die Verjährungsfrist der Auskunfts- und Informationsansprüche der Netzbetreiber gegen die Elektrizitätsversorgungsunternehmen wie auch die hierdurch vorbereiteten Zahlungsansprüche beginnen. Schließlich erklärt der BGH erstmals explizit, dass es sich bei dem Umlage- und Ausgleichssystem des EEG nicht um einen beihilfenrechtlichen Tatbestand i.S.d. Art. 107 ff. AEUV handelt. […]

    Autor: Dr. Julian Asmus Nebel

    juris PraxisReport Umwelt- und Planungsrecht 08/2015

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  • „Die Kosten-Nutzen-Analyse für Kraft-Wärme-Kopplung und Abwärme im Genehmigungsverfahren nach BImSchG“ von Nebel

    Der Bundesrat hat am 06.03.2015 der Verordnung über den Vergleich von Kosten und Nutzen
    der Kraft-Wärme-Kopplung und der Rückführung industrieller Abwärme bei der Wärme- und Kälteversorgung
    (KWK-Kosten-Nutzen-Vergleich-Verordnung – KNV-V) der Bundesregierung zugestimmt (BR-Drs. 538/14). […]

    Autor: Dr. Julian Asmus Nebel

    juris PraxisReport Umwelt- und Planungsrecht 04/2015

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  • „Netzanbindung von Offshore-Windparks – Anmerkung zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.11.2014, VI-3 Kart 114/14 (V)“ von Nebel

    Der Beschluss des OLG Düsseldorf befasst sich mit der Frage, ob die Übergangsregelung in § 118 Abs. 12 EnWG über die Netzanbindungszusagen von Offshore-Windparks abweichend von seinem Wortlaut auch auf Konstellationen anwendbar ist, an denen zwar zum Stichtag die Netzanbindungskriterien nachgewiesen sind, aber keine Netzanbindungszusage vorliegt („short cut“-Fälle). […]

    Autor: Dr. Julian Asmus Nebel

    juris PraxisReport Umwelt- und Planungsrecht 02/2015

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  • „Zurückstellung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb zweier Windenergieanlagen wegen Gefährdung gemeindlicher Konzentrationsflächenplanung – Anmerkung zu OVG Münster, Beschluss vom 18.12.2014, 8 B 646/14“ von Nebel

    Die großflächige Steuerung der Windenergieanlagen (WEA) kann entweder auf der Ebene der Regionalplanung oder durch Flächennutzungspläne erfolgen. Ausgangspunkt für die Steuerung auf beiden Planungsebenen ist das Zusammenspiel von § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB und § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB. Nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB sind WEA im Außenbereich privilegiert. Errichtung und Betreib sind nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB jedoch unzulässig, wenn in einem Flächennutzungsplan oder in einem Regionalplan Standorte für WEA an anderen Stellen im Geltungsbereichs des Planes ausgewiesen worden sind.

    Autor: Dr. Julian Asmus Nebel

    juris PraxisReport Umwelt- und Planungsrecht 01/2015

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  • Neue-Zeitschrift-für-Verwaltungsrecht

    Betrieb eines Solarparks durch Kommune, Anm. OVG Magdeburg, Urt. v. 7.5.2015 – 4 L 163/14 von Nebel

    Das OVG Magdeburg hat eine restriktive Entscheidung zur Zulässigkeit des Engagements von Kommunen in der Energiewende getroffen. Das Gericht hatte darüber zu entscheiden, inwieweit ein von einem Landkreis errichteter und betriebener Solarpark mit den einschlägigen kommunalverfassungsrechtlichen Vorschriften des Landes Sachsen-Anhalt (§ 116 LSAGO aF) vereinbar ist. Das OVG ist zu dem Ergebnis gelangt, dass der Betrieb einer Energieerzeugungsanlage, deren Strom ausschließlich nach den Vorschriften des EEG in das überörtliche Netz eingespeist und vom Übertragungsnetzbetreiber vergütet wird, das Örtlichkeitsprinzip verletzt.

    Autor: Dr. Julian Asmus Nebel

    NVwZ 2015, S. 1231 ff.

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  • Neue-Zeitschrift-für-Verwaltungsrecht

    Öffentliche-rechtlicher Erstattungsanspruch als Insolvenzforderung, Anm zu BVerwG Urt. v. 26.02.2015 – Az.: 3 C 8/14 von Nebel

    Das BVerwG hat eine Grundsatzentscheidung über das Verhältnis von öffentlichem Subventions- und Zuwendungsrecht zum Insolvenzrecht getroffen. Diese ist aus zweierlei Gründen interessant. Zum einen aus praktischen Gründen, weil zu diesem Thema bisher – über einen speziell gelagerten Einzelfall hinaus – keine einschlägigen Entscheidungen vorlagen und die Frage, in welchen Konstellationen öffentlich-rechtliche Rückforderungs- und Erstattungsansprüche dem Insolvenzrecht unterliegen, insofern nicht abschließend geklärt war. Zum anderen ist die Entscheidung aus dogmatischen Gründen interessant, weil sie an einer Soll-Bruchstelle zwischen Zivilrecht und öffentlichem Recht spielt.

    Autor: Dr. Julian Asmus Nebel

    NVwZ 2015, S. 3192 ff.

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  • „Tabuzonen für Windenergie in der Planung – Anmerkung zu OVG Lüneburg, Urteil vom 14.05.2014, 12 KN 244/12“ von Nebel

    Gegenstand des Urteils des OVG Lüneburg ist die typische und schon oft behandelte Problemkonstellation, welche Anforderungen an den Abwägungsprozess bei der Aufstellung von Regionalplänen zu stellen sind, wenn Vorranggebiete für Windenergieanlagen festgesetzt werden und diese gleichzeitig außerhalb der Vorranggebiete ausgeschlossen sind (Planvorbehalt nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB). Im Kern geht es in der Entscheidung um die Frage, welche Rolle die Differenzierung zwischen harten und weichen Tabuzonen für das schlüssige gesamträumliche Planungskonzept spielt, wie der Plangeber mit dieser Differenzierung umgehen muss, aber auch, inwieweit das konkrete Nutzungsinteresse des Vorhabenträgers zu berücksichtigen ist. […]

    Autor: Dr. Julian Asmus Nebel

    juris PraxisReport Umwelt- und Planungsrecht 10/2014

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  • CuR 1-2017

    „BGH, Urteil vom 25 . 6 . 2014 – VIII ZR 344/13 Zu den Anforderungen an die Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Wärmelieferverträgen“ mit Anmerkung von Nebel

    Autor: Dr. Julian Asmus Nebel

    Contracting und Recht (CuR), 03/2014, Seite 126 ff.

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  • emw 12-2014

    „Neues Urteil zur Kraft-Wärme-Kopplung – Die mittelbare Vermarktung wird (voraussichtlich) einfacher.“ von Brahms

    In Zeiten, in denen der durchschnittliche Preis für Strom an der Strombörse EPEX Spot Se niedrig ist, ist für viele Betreiber von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (kurz: KWK-Anlagen) die Einspeisung des Stromes und Verkauf an den Netzbetreiber wirtschaftlich nicht ausreichend attraktiv. Nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (kurz: KWKG) hat der Anlagenbetreiber grundsätzlich einen Anspruch auf den KWK-Zuschlag, die Vergütung des Stromes sowie bei Vorliegen der Voraussetzungen die Vergütung für vermiedene Netznutzungsentgelte. Soweit der Anlagenbetreiber und der Netzbetreiber keine Vereinbarung über den Preis des am Netzverknüpfungspunkt angebotenen Stromes vereinbaren, gilt der übliche Strompreis als zwischen den Parteien vereinbart. Als üblicher Preis gilt zumindest für Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu zwei Megawatt der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse. Der Netzbetreiber, der den Strom aufgenommen hat, kann den KWK-Strom entweder verkaufen oder zur Deckung seines eigenen Strombedarfes verwenden.

    Autor: Dr. Florian Brahms

    in e/m/w 6/2014, S. 10 ff.

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  • ER Energierecht 02-2014

    „Der ENTSO-E Netzkodex für alle Netznutzer“ von Brahms

    „Die Europäische Union ist bestrebt, den Elektrizitätsbinnenmarkt zu vollenden. Hierzu sollen u. a. unterschiedliche Netzkodizes, die die bestehenden Markthemmnisse bereinigen und den grenzüberschreitenden Handel fördern sollen, erlassen werden. Der Entwurf des Netzkodex für Technische Anschlussbedingungen für Stromerzeuger wird im nachfolgenden Beitrag rechtlich eingeordnet und bewertet.“

    Autor: Dr. Florian Brahms

    in: ER EnergieRecht 2/2014, S. 61 ff.

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