Publikationen
Veröffentlichungen unserer Rechtsanwälte
Das Energierecht ist eine interdisziplinäre Materie, die unter anderem Schnittmengen mit dem allgemeinen Wirtschaftsrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Verwaltungsrecht, dem Baurecht, dem Vergaberecht und dem Energiesteuerrecht hat.
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Beiträge zum EEG 2017, EnWG und Verfahrensrecht für Windenergie von Brahms 12/2017
Das Rechtshandbuch Windenergie beantwortet alle Rechtsfragen rund um Errichtung, Planung und Betrieb von Windenergieanlagen. Behandelt sind: Bau-, Immissions-, und Naturschutzrecht, Verwaltungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfung, Grundstückssicherung, Wartung und Versicherung, Förderung nach EEG, Kleinwindanlagen, Steuerrecht.
Mit Stand März 2017 bietet die 2. Auflage zahlreiche aktuelle Schwerpunkte:
- eingearbeitet ist das zum 01.01.2017 in Kraft getretene EEG 2017; ein neuer Abschnitt behandelt dabei das Ausschreibungsverfahren für Windenergieanlagen an Land
- das Kapitel »Luftverkehrsrecht im Genehmigungsverfahren« wurde komplett überarbeitet, wesentlich erweitert und um das Thema »Polygone der Bundeswehr und Wirbelschleppen« ergänzt
- die Ausführungen zum Wetterradar sind wesentlich vertieft
- bei den privatrechtlichen Grundlagen sind das neue Bauvertragsrecht und die Neuregelungen zur Insolvenzanfechtung berücksichtigt Zudem bietet das Werk jetzt ein eigenes Kapitel zu Windenergieprojekten aus Sicht einer Bank.
Autor:
in: Maslaton (Hrsg.) Windenergieanlagen, 2. Aufl.
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„Tücken im Detail – Garantien von Modulherstellern im Detail“ von Quandt/Brahms 5/2017
„Mängel an Solarmodulen kommen in unterschiedlichsten Facetten vor. Nicht nur offensichtliche Defekte oder Leistungseinbußen beschäftigen Juristen, auch mit Begriffen wie »Schneckenspuren«, »Delamination« oder »Hotspots« müssen sich Rechtsanwälte und Richter auseinandersetzen. Doch welche Rechte haben die Käufer von Modulen, wenn sie einen Mangel feststellen? Was ist »Gewährleistung«? Wann gilt die »Produktgarantie«? Wann greift die »Leistungsgarantie«? Die Rechtsanwälte Barbara Quandt und Florian Brahms haben sich einige Garantieerklärungen angesehen.“
Autor:
in Photon – Das Solarstrom-Magazin 5/2017, S. 42 ff.
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„Solide Arbeit: Die Reform des Energiesteuerrechts“ von Brahms 1/2017
„In Zeiten schneller Gesetzgebungsprozesse und sich teilweise sogar „überholender Gesetzgebung“ im Rahmen der Energiewende sind sauber gearbeitete Gesetze eine Seltenheit. Am 22.5.2016 hatte die Bundesregierung den Diskussionsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes vorgelegt.“
Autor:
in CuR Contracting und Recht 1/2017, S. 2
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„Bürokratisches Monster – Das neue Mieterstromgesetz bietet wenig Chancen für die Energiewende in den Städten“ von Brahms/Machtan 8/2017
„Das neue Mieterstromgesetz bietet wenig Chancen für die Energiewende in den Städten.
Das am 29. Juni vom Bundestag beschlossene und vom Bundesrat am 7. Juli bestätigte Mieterstromgesetz soll den Grundstein für neue Geschäftsmodelle zur Nutzung erneuerbarer Energien in den Städten legen. In der politischen Diskussion ist allerdings umstritten, ob das Gesetz ein großer Wurf ist. Deshalb stellen wir hier einige zentrale Fragen für die künftige praktische Anwendung zusammen.“
Autor:
in Photon – Das Solarstrom-Magazin 8/2017, S. 42 ff.
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„Die Auswirkungen der Novelle des GWB auf die Konzessionsvergabe“ von Brahms/Ellerbrock
„Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (kurz: GWB) trat mit Wirkung zum 17.02.2016 in Kraft, während zeitnah auch die Konzessionsvergabe von Strom- und Gasnetzen nach § 46 Energiewirtschaftsgesetz (kurz: EnWG) nach dem Willen des Gesetzgebers reformiert werden soll. Die Rechtsprechung hatte zuletzt vermehrt im Rahmen der Strom- und Gaskonzession auf die Grundsätze des Kartellrechts, das heißt auf das GWB, Rückgriff genommen. Einerseits wurden die Monopolstellung der Gemeinde beim Vergabeverfahren und andererseits die Wirkungen einer fehlerhaften Vergabe unter Rückgriff auf das GWB in die Entscheidungen einbezogen und bewertet. Die Auswirkungen der GWB-Novelle auf die gemeindliche Vergabe der Strom- und Gaskonzessionen werden vor diesem Hintergrund betrachtet.“
Autor:
in e/m/w 4/2016
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Beitrag zur Anlage 1 „Höhe der Marktprämie“ zum EEG 2014 von Brahms
Gegenstand der Anlage 1 zum EEG 2014 ist die Berechnung der Höhe der sogenannten gleitenden Marktprämie sowie die für die Berechnung erforderlichen Veröffentlichungspflichten durch die Übertragungsnetzbetreiber. Die Anlage 1 soll die Anlage 4 zum EEG 2012 weiterentwickeln und vereinfachen. Sie dient der Transparenz zugunsten der Anlagenbetreiber, die hierauf basierend ihren Förderanspruch ermitteln können. Die Anlage 1 bezieht sich innerhalb ihres Titels auf § 34 EEG 2014. Anlage 1 und § 34 EEG 2014 sind in Verbindung mit § 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2014 als Anspruchsgrundlage des Anlagenbetreibers gegenüber dem Netzbetreiber für die Marktprämie zu qualifizieren.
Autor:
in: Frenz (Hrsg.) EEG Kommentar Band II., Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
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„Die Integration der Erneuerbaren Energien im Strommarkt – die Direktvermarktung zwischen Mindestvergütung und freiem Markt“ von Brahms
„Ziel dieser Arbeit war die Untersuchung der Entwicklung und des Rechtsrahmens der Direktvermarktung im Sinne des EEG. Neben der Netzintegration legt der Gesetzgeber einen besonderen Fokus auf die Heranführung der Erneuerbaren Energien an den Markt, wozu die Direktvermarktung einen wesentlichen Beitrag leisten soll. Die Analyse der rechtlichen Voraussetzungen sowohl des Strommarktes im Allgemeinen als auch der Direktvermarktung im EEG 2014 im Speziellen erfolgt auch gerade vor dem Hintergrund der mit der Energiewende verbundenen und durch das EnWG und das EEG vorgegebenen Ziele.“
Autor:
Dissertationsschrift, Verlag für alternatives Energierecht VAE, Juni 2016
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„Rechtliche Rahmenbedingungen der Stromerzeugung in KWK-Anlagen” von Brahms
„Der Einsatz von KWK-Anlagen, sei es in der Wohnungswirtschaft, in Gewerbebetrieben oder der Industrie, ist durch eine erhebliche Komplexität des Rechtsrahmens gekennzeichnet. Ziel des Einsatzes von KWK-Anlagen ist die energetisch und ökologisch sinnvolle, gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. Je nachdem welche Energieform (Wärme, Strom, Gas) betrachtet wird, finden unterschiedlichste Gesetze Anwendung, die je nach dem Einsatzgebiet variieren. Der nachfolgende Beitrag von Rechtsanwalt Florian Brahms gibt einen Überblick über den Förderrahmen für den in KWK erzeugten Strom bzw. über den dezentralen Stromverbrauch. Ferner stellen sich u.a. rechtliche Herausforderungen bei der Fragestellung der Genehmigung nach dem Baurecht, der Wärmelieferung an Mieter, der Energiesteuerbefreiung des genutzten Erdgases, Erfüllung der Anforderung der EnEV bzw. des EEWärmeG.“
Autor:
in GI - Gebäudetechnik in Wissenschaft & Praxis 01/2016, S. 52 ff.
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„Rechtliche Rahmenbedingungen beim BHKW–Einsatz in Verbindung mit Sorptionskälteanlagen“ von Brahms
Neben der Förderung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (kurz: KWKG) und erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (kurz: EEG) hat der Gesetzgeber erkannt, dass die effiziente Nutzung von Wärme und Kälte einen wesentlichen Beitrag leisten kann. Im Rahmen der Projektierung sind jedoch eine Vielzahl von Gesetzen und tatsächlichen Gegebenheiten zu beachten.
Soweit die Kombination eines Blockheizkraftwerks (kurz: BHKW) mit einer Sorptionskälteanlage in den Blickpunkt gerät, muss zunächst der Einsatzstoff für das BHKW betrachtet werden. Wenn Biomethan oder Biogas eingesetzt wird, kann unter den Voraussetzungen des EEG eine finanzielle Förderung für den in das Netz eingespeisten Strom aus dem BHKW beansprucht werden. Bei Nutzung von Erdgas kommt eine Förderung durch das KWKG in Betracht, wobei auch der eigen genutzte und nicht in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeiste Strom nach diesem Gesetz gefördert wird.
Autor:
in: KKA Kälte Klima Aktuell 5/2015, Bauverlag BV GmbH
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„Stromspeicher im EEG 2014“ von Brahms
Das Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2014 (kurz: EEG) ist am 01.08.2014 in Kraft getreten und langsam bilden sich in der Rechtspraxis die ersten Anwendungsprobleme heraus. Stromspeicher, die auch bisher keine Förderung nach dem EEG erhalten haben, blieben bei der Novellierung des EEG weitestgehend ohne Beachtung durch den Gesetzgeber, auch wenn dieser die Notwendigkeit einer bedarfsgerechten und flexiblen Stromerzeugung hervorhob. Zudem wurde die Eigenversorgung mit der EEG-Umlage belegt, sodass die Auswirkungen dieser Neuregelungen auf den Einsatz von Stromspeichern kritisch zu betrachten sind.
Autor:
in ER EnergieRecht 6/14, S. 235 ff.
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