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  • „Warum so eilig? Die im Energiesammelgesetz enthaltenen Änderungen des EEG aus juristischer Sicht“ von Brahms

    Nach dem der Bundestag das Energiesammelgesetz beschlossen hat (die
    abschließende Behandlung im Bundesrat ist für den 14. Dezember angesetzt),
    bedarf es zum Inkrafttreten des Energiesammelgesetzes zum 1. Januar 2019
    nur noch der Gegenzeichnung und der Ausfertigung des Gesetzes durch den
    Bundespräsidenten. In Kürze zusammengefasst, gehören folgende Neuerungen
    zu den wichtigsten für die erneuerbaren Energien:

    Autor: Dr. Florian Brahms

    in: Photon – Das Solarstrom-Magazin 12/2018, S. 14 f.

  • ree - Recht der erneuerbaren Energien

    „Kein Zahlungsanspruch der BVVG bei Errichtung von Windenergieanlagen, Anmerkung zum Urteil des BGH vom 14.09.2018“ von Post

    Beklagte war die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG). Der wesentliche Auftrag der BVVG, deren alleinige Gesellschafterin die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben ist, besteht in der Privatisierung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen in den östlichen Bundesländern, die in der DDR Gegenstand von Enteignungen waren. Die Privatisierung dieser Flächen erfolgt durch deren Verkauf an die Alteigentümer bzw. an deren Rechtsnachfolger zu günstigen Konditionen. Grundlagen für die Wahrnehmung dieser Aufgaben sind das Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG) und die Flächenerwerbsverordnung (FlErwV). Sie legen die Preise und den Rechtsrahmen für diese Privatisierungen fest. Insbesondere sieht § 12 AusglLeistG eine Zweckbindung für die betroffenen Flächen vor. Diese Zweckbindung soll sich über einen Zeitraum von heute 15 (früher 20) Jahren erstrecken. In den Kaufverträgen, die die BVVG mit den Grundstückserwerbern schließt, sollen unterschiedliche Regelungen absichern, dass diese Zweckbindung erhalten bleibt. [….]

    Autor: Catharina Post LL.M.

    in: REE 04/2018, S. 198 bis 207

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  • „Nicht eindeutig festgelegt Kundenanlagen im Sinne des EnWG – Wieso? Weshalb? Warum?“ von Zorn

    »Quartierstrom«, also die Versorgung von Wohnsiedlungen oder Gewerbeparks mit Solaranlagen, ist technisch und energiewirtschaftlich derart sinnvoll, dass man sich fragt, warum sie nicht längst alltägliche Praxis ist. Das liegt unter anderem am Energiewirtschaftsgesetz: Es ist nicht so einfach, Kunden auf diese Weise mit Strom zu beliefern. Zuletzt hat das Oberlandesgericht Düsseldorf hierzu ein bedeutsames Urteil gefällt. Die Energierechtsspezialistin Patrizia Zorn nimmt eine Einordnung vor.

    in: Photon – Das Solarstrom-Magazin 10/2018, S. 44 ff.

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  • „Verständige Durchschnittsmenschen – Blendwirkung von Photovoltaikanlagen sind oft Gegenstand nachbarschaftlicher Streitigkeiten“ von Hauer

    Wenn es in Gerichtsverfahren um subjektiv empfundene Beeinträchtigungen geht, spielt oft das »Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen« eine maßgebliche Rolle – auch wenn wohl niemand weiß, wie man dieses Empfinden wirklich exakt definieren sollte. Streitereien um die Blendwirkung von Solarmodulen finden in genau diesem unübersichtlichen Raum statt, und zuletzt hat hierzu ein Oberlandesgericht ein Urteil gefällt, das Planer und Anlagenbetreiber zu noch mehr Vorsicht anhält als bislang schon.

    in: Photon – Das Solarstrom-Magazin 9/2018, S. 46 ff.

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  • „EnWG Kommentare“ von Sauer

    • § 20 EnWG
    • § 20a EnWG
    • § 24 EnWG
    • § 25 EnWG
    • Stromnetzzugangsverordnung
    • Gasnetzzugangsverordnung

    Autor: Dr. Mirko Sauer

    Elspas/Graßmann/Rasbach (Hrsg.), Berliner Kommentar EnWG, Erich-Schmidt-Verlag, 1. Aufl. 2018 sowie 2. Aufl. 2023.

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  • „Das Modul ist die Anlage – fast immer“ von Brahms

    Ein neues Urteil schafft mehr Sicherheit zum Anlagenbegriff im Sinne des EEG
    Die Definition des Anlagenbegriffs im Sinne des EEG war in jüngster Vergangenheit durch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und die Reaktion des Gesetzgebers unübersichtlich geworden. Nunmehr hat das Saarländische Oberlandesgericht zumindest für Anlagen mit einem Inbetriebnahmedatum ab dem 1. Januar 2012 bestimmt, dass der modulscharfe Anlagenbegriff zur Anwendung kommt. Auch zum Austausch von defekten Modulen nahm das Gericht Stellung.

    Autor: Dr. Florian Brahms

    in: Photon – Das Solarstrom-Magazin 8/2018, S. 48 ff.

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  • „Beck’scher Online Kommentar (C.H. Beck-Verlag)“ von Schulz

    Kommentierung der brandschutzrechtlichen Vorschriften und der Vorschriften zu den Anforderungen an Rettungswegen und der technischen Gebäudeausrüstung im

    • Bauordnungsrecht Baden-Württemberg (Hrsg. Spannowsky/Uechtritz)
    • Bauordnungsrecht Bayern (Hrsg. Spannowsky/Manssen)
    • Bauordnungsrecht Hessen (Hrsg. Spannowsky/Eiding)
    • Bauordnungsrecht Niedersachsen (Hrsg. Spannowsky/Otto)
    • Bauordnungsrecht Nordrhein-Westfalen (Hrsg. Spannowsky/Saurenhaus)

    Autor: Dr. Patrick Schulz

    seit 2018 fortlaufend

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  • Photon Magazin 07-2018

    „Patentstreit: Solaredge verklagt den chinesischen Konkurrenten Huawei wegen Patentverletzung“ u.a. von Brahms

    Die Auswirkungen der nunmehr erhobenen Patentrechtsverfahren gegen die Firmen Huawei und die Firma Wattkraft durch die Firma Solaredge eröffnet die Frage, mit welchen Rechtsfolgen in einem solchen Fall einerseits für die nunmehr in Anspruch genommenen Firmen aber andererseits auch Dritte, die mit dem betreffenden Produkt in Berührung gekommen sind, zu rechnen ist. Grundsätzlich dient ein Patent dem Schutze des geistigen Eigentums, wobei gerade Patente ein gewisses Maß an Neuerfindung gegenüber ansonsten am Markt üblichen Produkten ausweisen muss. Zum Schutze des Erfindungsreichtums flankiert der Gesetzgeber das Patent und dessen Inhaber mit unterschiedlichen Rechten, die sich u.a. auch danach richten, welche Art eines Patentes vorliegt. […]

    Autor: Dr. Florian Brahms

    in: Photon – Das Solarstrom-Magazin 7/2018, S. 35 ff.

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  • CuR Contracting und Recht 02-2018

    „Der Nebel lichtet sich: Anforderungen an eine Kundenanlage im Sinne von § 3 Nr. 24a EnWG“ von Brahms

    Zugleich Besprechung von OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.06.2018 – VI-3 Kart 48/17 [V]

    I. Einleitung

    Die aus dem Missbrauchsverfahren nach § 31 Abs. 1 EnWG vor der Bundesnetzagentur hervorgegangenen, hier zu besprechende Entscheidung des OLG Düsseldorf hatte insbesondere zwei Voraussetzungen einer „Kundenanlage“ im Sinne des § 3 Nr. 24a EnWG zum Gegenstand, nämlich die Belegenheit auf einem räumlich zusammenhängenden Gebiet und die Unbedeutsamkeit für den unverfälschten Wettbewerb. Zunehmend nehmen die auslegungsbedürftenen Rechtsbegriffe der Kundenanlage auch durch weitere Entscheidungen des Bundesnetzagentur, der Oberlandesgerichte und des BGH konkrete Formen an. Die Kundenanlage ist – neben der „Direktleitung“ gemäß § 3 Nr. 12 EnWG und der „Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung“ gemäß § 3 Nr. 24b EnWG – weitgehend von der Regulierung ausgenommen und mithin in Abgrenzung zum „Netz“ im Sinne des § 3 Nr. 16 EnWG und zu den „geschlossenen Verteilernetzen“ gemäß § 110 EnWG zu betrachten.  […]

    Autor: Dr. Florian Brahms

    in CuR Contracting und Recht 2/2018, S. 49 ff.

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  • „Voraussetzungen einer Kundenanlage nach § 3 Nr. 24a EnWG – Anmerkung zu OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.03.2018, 11 W 40/16 (Kart)“ von Nebel

    Das OLG Frankfurt hat im Anschluss an den viel beachteten Beschluss der Regulierungskammer Hessen darüber entschieden, ob eine Stromverteilungsanlage als eine nicht der Regulierung unterworfene Kundenanlage i.S.v. § 3 Nr. 24a EnWG oder als ein reguliertes Energieversorgungsnetz i.S.v. § 3 Nr. 16 EnWG einzuordnen ist.

    Autor: Dr. Julian Asmus Nebel

    juris PraxisReport Umwelt- und Planungsrecht 5/2018

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