Publikationen
Veröffentlichungen unserer Rechtsanwälte
Das Energierecht ist eine interdisziplinäre Materie, die unter anderem Schnittmengen mit dem allgemeinen Wirtschaftsrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Verwaltungsrecht, dem Baurecht, dem Vergaberecht und dem Energiesteuerrecht hat.
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„Keine Berechtigung zur einseitigen Anpassung vertraglicher Preisanpassungsklauseln durch öffentliche Bekanntgabe; Anmerkung zum Urteil des OLG Frankfurt/Main v. 21. 3. 2019 – Az.: 6 U 190/17“ von Post
Beklagter der ersten Instanz war ein Energieversorger aus Hessen, der seine Kunden unter anderem mit Fernwärme beliefert. Im September 2015 teilte er seinen Kunden per Rundschreiben mit, dass er zum 1. 10. desselben Jahres das Preissystem und die Preisanpassungsklausel für seine Wärmelieferungsverträge
ändern werde, und zwar durch öffentliche Bekanntmachung. Beabsichtigt war eine Änderung des Grund- und des Arbeitspreises, auch die verwendeten Faktoren sollten anders gewichtet werden CuR 19-01 Beitrag Post (mit Urteil)Autor:
in: CuR 1/2019, S. 17 ff.
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„Ohne Vergütung – aber nicht ohne EEG“ von Brahms
Refinanzierung über Stromabnahmeverträge ist – zumindest rein rechtlich – für viele Anlagen möglich
Derzeit machen auch in der Rechtsberatung »Power Purchase Agreements« die Runde als eine mögliche Alternative zur Vermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien – logischerweise, denn wie bei jeder Art von Verträgen muss auch hier unbedingt vorab geklärt sein, welcher rechtliche Rahmen zu beachten ist. Dieser Rahmen, das mag auf den ersten Blick verwundern, wird zu einem wesentlichen Teil vom ErneuerbareEnergien-Gesetz definiert.
Autor:
in: Photon – Das Solarstrom-Magazin 5/2019, S. 44 ff.
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„Zur Gestaltung von Preisregelungen in Wärmelieferungsverträgen“ von Brahms
„Bei der Gestaltung einer Preisanpassungsklausel ist zunächst zu prüfen, ob die Parteien mittels einer Individualvereinbarung von den Vorgaben des § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV abweichen können oder diese gemäß § 3 WärmeLV bei der erstmaligen Umsetzung einer gewerblichen Wärmelieferung zwingend zu beachten sind. Sodann sind die eingesetzten Energieträger und Erzeugungsformen entsprechend ihrer anteiligen Kosten bei der Gewichtung des Kostenelements und der Auswahl der Indizes zugrunde zu legen, wobei eine Kostenechtheit nicht gefordert ist. […]“
Autor:
in: Beiblatt zu CuR Heft 4/2018
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„Worauf man sich verlassen kann Garantiebedingungen von Solarstromspeichern unter der Lupe“ von Hauer
Der sprichwörtliche Blick ins Kleingedruckte offenbart bei den Garantiebedingungen für Solarstromspeicher die eine oder andere Tücke. Die Technik ist komplex und in dieser Form noch recht neu, entsprechend vorsichtig agieren die Hersteller bei den Zusicherungen an ihre Kunden. Bei allem Verständnis für diese Problemlage hat unsere Untersuchung von rund einem Dutzend Speichergarantien allerdings auch Passagenzutage gefördert, die schlicht inakzeptabel sind. In der Gesamtschau gilt: Es besteht Verbesserungsbedarf […]in: Photon – Das Solarstrom-Magazin 2/2018, S. 32
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„Warum so eilig? Die im Energiesammelgesetz enthaltenen Änderungen des EEG aus juristischer Sicht“ von Brahms
Nach dem der Bundestag das Energiesammelgesetz beschlossen hat (dieabschließende Behandlung im Bundesrat ist für den 14. Dezember angesetzt),bedarf es zum Inkrafttreten des Energiesammelgesetzes zum 1. Januar 2019nur noch der Gegenzeichnung und der Ausfertigung des Gesetzes durch denBundespräsidenten. In Kürze zusammengefasst, gehören folgende Neuerungenzu den wichtigsten für die erneuerbaren Energien:Autor:
in: Photon – Das Solarstrom-Magazin 12/2018, S. 14 f.
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„Kein Zahlungsanspruch der BVVG bei Errichtung von Windenergieanlagen, Anmerkung zum Urteil des BGH vom 14.09.2018“ von Post
Beklagte war die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG). Der wesentliche Auftrag der BVVG, deren alleinige Gesellschafterin die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben ist, besteht in der Privatisierung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen in den östlichen Bundesländern, die in der DDR Gegenstand von Enteignungen waren. Die Privatisierung dieser Flächen erfolgt durch deren Verkauf an die Alteigentümer bzw. an deren Rechtsnachfolger zu günstigen Konditionen. Grundlagen für die Wahrnehmung dieser Aufgaben sind das Ausgleichsleistungsgesetz (AusglLeistG) und die Flächenerwerbsverordnung (FlErwV). Sie legen die Preise und den Rechtsrahmen für diese Privatisierungen fest. Insbesondere sieht § 12 AusglLeistG eine Zweckbindung für die betroffenen Flächen vor. Diese Zweckbindung soll sich über einen Zeitraum von heute 15 (früher 20) Jahren erstrecken. In den Kaufverträgen, die die BVVG mit den Grundstückserwerbern schließt, sollen unterschiedliche Regelungen absichern, dass diese Zweckbindung erhalten bleibt. [….]
Autor:
in: REE 04/2018, S. 198 bis 207
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„Nicht eindeutig festgelegt Kundenanlagen im Sinne des EnWG – Wieso? Weshalb? Warum?“ von Zorn
»Quartierstrom«, also die Versorgung von Wohnsiedlungen oder Gewerbeparks mit Solaranlagen, ist technisch und energiewirtschaftlich derart sinnvoll, dass man sich fragt, warum sie nicht längst alltägliche Praxis ist. Das liegt unter anderem am Energiewirtschaftsgesetz: Es ist nicht so einfach, Kunden auf diese Weise mit Strom zu beliefern. Zuletzt hat das Oberlandesgericht Düsseldorf hierzu ein bedeutsames Urteil gefällt. Die Energierechtsspezialistin Patrizia Zorn nimmt eine Einordnung vor.
in: Photon – Das Solarstrom-Magazin 10/2018, S. 44 ff.
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„Verständige Durchschnittsmenschen – Blendwirkung von Photovoltaikanlagen sind oft Gegenstand nachbarschaftlicher Streitigkeiten“ von Hauer
Wenn es in Gerichtsverfahren um subjektiv empfundene Beeinträchtigungen geht, spielt oft das »Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen« eine maßgebliche Rolle – auch wenn wohl niemand weiß, wie man dieses Empfinden wirklich exakt definieren sollte. Streitereien um die Blendwirkung von Solarmodulen finden in genau diesem unübersichtlichen Raum statt, und zuletzt hat hierzu ein Oberlandesgericht ein Urteil gefällt, das Planer und Anlagenbetreiber zu noch mehr Vorsicht anhält als bislang schon.in: Photon – Das Solarstrom-Magazin 9/2018, S. 46 ff.
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„EnWG Kommentare“ von Sauer
- § 20 EnWG
- § 20a EnWG
- § 24 EnWG
- § 25 EnWG
- Stromnetzzugangsverordnung
- Gasnetzzugangsverordnung
Autor:
Elspas/Graßmann/Rasbach (Hrsg.), Berliner Kommentar EnWG, Erich-Schmidt-Verlag, 1. Aufl. 2018 sowie 2. Aufl. 2023.
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„Das Modul ist die Anlage – fast immer“ von Brahms
Ein neues Urteil schafft mehr Sicherheit zum Anlagenbegriff im Sinne des EEGDie Definition des Anlagenbegriffs im Sinne des EEG war in jüngster Vergangenheit durch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und die Reaktion des Gesetzgebers unübersichtlich geworden. Nunmehr hat das Saarländische Oberlandesgericht zumindest für Anlagen mit einem Inbetriebnahmedatum ab dem 1. Januar 2012 bestimmt, dass der modulscharfe Anlagenbegriff zur Anwendung kommt. Auch zum Austausch von defekten Modulen nahm das Gericht Stellung.Autor:
in: Photon – Das Solarstrom-Magazin 8/2018, S. 48 ff.
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