
Publikationen
Veröffentlichungen unserer Rechtsanwälte
Das Energierecht ist eine interdisziplinäre Materie, die unter anderem Schnittmengen mit dem allgemeinen Wirtschaftsrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Verwaltungsrecht, dem Baurecht, dem Vergaberecht und dem Energiesteuerrecht hat.
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Kommentierung der Vorschriften der §§ 1 bis 15 der Wasserstoffnetzentgeltverordnung (WasserstoffNEV)
Energiewirtschaftsgesetz mit AbLaV, ARegV, GasGVV, GasHDrLtgV, GasNEV, GasNZV, KAV, KraftNAV, LSV, MaStRV, NAV, NDAV, NetzResV, StromGVV, StromNEV, StromNZV, SysStabV, ÜNSchutzV, WasserstoffNEV Kommentar
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hat sich innerhalb von zwei Jahrzehnten von einem ursprünglich sehr überschaubaren und daher wenig kommentierungsbedürftigen Ordnungsrahmen hin zum Grundpfeiler einer der komplexesten und dynamischsten Rechtsmaterien fortentwickelt. Der Berliner Kommentar EnWG bietet Ihnen eine übersichtliche und praxisorientierte Gesamtkommentierung der Regelungen des Energiewirtschaftsrechts. Besonders hervorzuheben sind die neben der Einzelkommentierung aller EnWG-Vorschriften integrierten Kommentierungen der auf Basis des EnWG erlassenen Rechtsverordnungen.
Autor:
Elspas/Graßmann/Rasbach, Berliner Kommentar zum Energiewirtschaftsgesetz , 2. Aufl. 2023 i.E.
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„OVG Magdeburg, Beschluss vom 10. 6. 2022 – 2 L 21/20 Zum Zielkonflikt zwischen Klimaschutz und Denkmalschutz“; mit Anmerkung von Schulze
Die verfassungsrechtlich geschützten Interessen Denkmalschutz und Klimaschutz können im Rahmen des Ausbaus der erneuerbaren Energien in einem Zielkonflikt stehen. Dies kann beispielsweise Solarthermie- sowie Photovoltaikanlagen betreffen, die auf einem Baudenkmal oder in einem Denkmalbereich errichtet werden sollen. Denkmalschutz untersteht als Ausprägung der Kulturhoheit der originären Kompetenz der Bundesländer. […]
Autor:
ree Heft 4/2022, S. 224 ff.
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„Soforthilfegesetz und Preisbremsen für Erdgas und Wärme“ von Brahms/Nebel
Die sogenannte Gaspreiskrise hat in Deutschland zu komplexen Herausforderungen geführt. In dem nachfolgenden Beitrag werden das ErdgasWärme-Soforthilfegesetz und das Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme, mit denen die Bundesregierung auf diese Herausforderungen reagiert hat, in Grundzügen dargestellt.
Aufgrund ihres beihilferechtlichen Charakters sind das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) und das Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (EWPBG) miteinander verzahnt, um den europäischen Vorgaben gerecht zu werden. Das EWPBG baut auf das ErdgasWärme-Soforthilfegesetz EWSG auf. Während das EWSG eine Einmalzahlung als Soforthilfe zur Entlastung von Gas- und Wärmekunden im Dezember 2022 vorsieht, regelt das EWPBG für den Zeitraum ab 01.01.2023 (rückwirkend) die Deckelung des Gaspreises bei 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh) und die Deckelung der Fernwärme auf 9,5 Cent je kWh. […]Autor:
Die Heizkostenabrechnung, HKA Nr. 11-12 2022, 36. Jahrgang, S. 41 ff.
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„Anrechnung von Strom für Elektrofahrzeuge“ von Oberpichler
Die THG-Quote als Beschleuniger des Ausbaus von öffentlich zugänglichen Ladepunkten und Anreiz für den Erwerb von reinen Batterieelektrofahrezeugen Inverkehrbringer von Kraftstoffen sind gemäß § 37a Abs. 4 BlmSchG verpflichtet, die bei der Nutzung entstehenden Treibhausgasemmisionen um einen jährlich zunehmenden festgelegten Prozentsatz zu reduzieren. […]
Autor:
polisMOBILITY 02/2022 S. 70 ff.
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„Die Inhalte und Auswirkungen der Novelle der AVBFernwärmeV“ von Nebel
Die Bundesregierung beabsichtigt, die AVBFernwärmeV umfassend zu novellieren und hat dazu einen Referentenentwurf erlassen. Die Novelle ist weitreichend, sie betrifft nahezu alle Regelungen der AVBFernwärmeV. In dem jetzt beabsichtigten Umfang ist die AVBFernwärmeV seit ihrem Erlass im Jahr 1980 nicht geändert worden. Der jetzt veröffentlichte Referentenentwurf wird nochmals Änderungen in der Verbändeanhörung erfahren. Das Grundgerüst der neuen AVBFernwärmeV wird aber unverändert bleiben. Dieser Beitrag stellt die zentralen Änderungen und Anpassungen des Referentenentwurfs der AVBFernwärmeV vor und ordnet diese ein. […]
Autor:
Versorgungswirtschaft, Artikel aus Heft 10/2022 | DokNr. 22070178
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„Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferungsverträgen“ von Nebel
Leitsatz des Gerichts: Zu den Anforderungen an die Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln in Fernwärmelieferungsverträgen (im Anschluss an die Senatsurteile
vom 26.01.2022 – VIII ZR 175/19, NJW 2022, 1935, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; vom 06.04.2022 – VIII ZR 295/20, NJW 2022,
1944; vom 01.06.2022 – VIII ZR 287/20, ZIP 2022, 1494, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; vom 06.07.2022 – VIII ZR 28/21, juris, und VIII ZR 155/21, juris). […]Autor:
Heft 11/2022 S. 330 ff. Versorgungswirtschaft
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„Zu den Anforderungen an Preisänderungsklauseln in Fernwärmelieferungsverträgen; mit Anmerkungen“ von Nebel
Der BGH hatte in dem vorstehenden Urteil vom 1.6.2022 erneut darüber zu entscheiden, ob die Preisänderungsklauseln eines Wärmelieferungsvertrages den Anforderungen des § 24
Abs. 4 AVBFernw.rmeV entsprechen. Das Gericht hat in dem Urteil zum einen die Anforderungen an das Transparenzgebot nach § 24 Abs. 4 Satz 2 AVBFernw.rmeV klargestellt. […]Autor:
Heft 3/2022 S. 105 ff. CuR Contracting und Recht
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„CuR Rundruf zum Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz“ von Brahms
Das CO2KostAufG setzt durch die Aufteilung der
BEHG-Belastungen die richtigen Akzente, da der
Mieter auf die Modernisierung der Heizanlage
keinen Einfluss hat. Die Beteiligung an den
BEHG-Kosten des Vermieters steigt daher, desto
mehr Emissionen durch die Wärmeversorgung entstehen.
Hierbei wäre es vorzugswürdig, anstatt an der Energiebilanz
des Gebäudes anzuknüpfen, den Bezug zum Energiebedarfsausweis
herzustellen. Das würde dazu führen, dass sich der
Ermittlungsaufwand reduziert.[…]Autor:
Beilage zu Heft 2/2022 der Zeitschrift "CuR Contracting und Recht"
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„Urbane Gebiete und urbane Energiekonzepte: ein rechtliches Update“ von Nebel
Das neue Zusammenleben in der Stadt sowie die Eindämmung des Klimawandels sind nun auch Bestandteil des deutschen Rechts.
Nicht jedes #Bauvorhaben ist nach seiner Art und seinem Umfang in jeglichen Gebieten zulässig. Die Baunutzungsverordnung (#BauNVO) regelt, wie und auf welche Weise ein Grundstück bebaut und genutzt werden darf. […]
Autor:
polis Urban Development 02/2022, S. 58 f.
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„Wärmewende mit Wärmepumpen – Elektrifizierung der Wärmewende“ von Brahms / Oberpichler
Die Bundesrepublik Deutschland richtet ihre gesamte Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad aus, zu dem sich die Europäische Union im Rahmen des Übereinkommens von Paris verpflichtet hat. Daher soll die Treibhausneutralität bereits im Jahr 2035 erreicht werden. Die Bundesregierung hat dabei jüngst den Schwerpunkt auf die Elektrifizierung der Wärmewende im Rahmen des Osterpakets gelegt. Im Jahr 2020 wurde bereits die Marke von insgesamt einer Million installierter Wärmepumpen übersprungen und deutete bereits auf eine neue Dynamik im Heizungsmarkt hin. […]
Autor:
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