Publikationen
Veröffentlichungen unserer Rechtsanwälte
Das Energierecht ist eine interdisziplinäre Materie, die unter anderem Schnittmengen mit dem allgemeinen Wirtschaftsrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Verwaltungsrecht, dem Baurecht, dem Vergaberecht und dem Energiesteuerrecht hat.
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„Sondervorschriften für selbstständige Betreiber von grenzüberschreitenden Elektrizitätsverbindungsleitungen“ von Brahms
Kommentierung der §§ 28d ff. EnWG unter der Überschrift: „Sondervorschriften für selbstständige Betreiber von grenzüberschreitenden Elektrizitätsverbindungsleitungen“
Zur Ergänzungslieferung
Mit der Ergänzungslieferung werden Kommentierungen zu diversen energierechtlichen Vorschriften aktualisiert oder ganz neu erläutert. Genannt seien vor allem folgende Kommentierungen:§§ 12a-12h EnWG
§§ 12a-12e EnWG
§§ 17e-17j EnWG
§§ 28d-28i EnWG
§§ 35e, 35h EnWG
§§ 50, 50a-50j EnWG
§ 51-52 EnWG
§§ 18, 19 KWKG
§ 1 EEGZielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Regulierungsbehörden, Ministerien, Landkreise, Gemeinden, Versorgungsunternehmen.Autor:
C.H.BECK. ISBN 978-3-406-80506-6
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„Anforderungen an Preisänderungsklauseln in Wärmelieferverträgen beim Einsatz von Wärmepumpen“ von Nebel und Pols
Ein zentraler Baustein der Wärmewende ist der Einsatz von Wärmepumpen. Betrieben werden die Wärmepumpen
mit Strom. Der Beitrag behandelt die Auswirkungen der Umstellung von einer gas- auf eine strombasierte Wärmeversorgung
auf die Preisänderungsklauseln in Wärmelieferverträgen.
Nachfolgend wird dargestellt, welche Bestandteile von Preisänderungsklauseln aus »klassischen« Wärmeliefer –
verträgen von gasbetriebenen Erzeugungsanlagen übernommen werden können und welche Bestandteile neu bestimmt
werden müssen. Es wird diskutiert, in welchem Maße die im letzten Jahr ergangene Rechtsprechung weiter
Anwendung finden kann. Dabei ist zwischen dem Arbeits- und dem Grundpreis zu unterscheiden. Der Grundpreis in
Wärmelieferverträgen deckt die unabhängig vom Verbrauch entstehenden Investitions- und Vorhaltekosten ab. Bei
der Umstellung auf eine strombasierte Wärmeversorgung bleiben die Preisänderungsklauseln für diese Art der
Kosten in der Regel unverändert, da sie nicht von der Art des Energieträgers bzw. des Brennstoffs abhängen. […]
Autor:
Versorgungwirtschaft 9/2023, S. 249 ff.
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„Ein Ausschnitt aus der Mobilitätswende – Abstellflächen für E-Scooter“ von Schulze und Nebel
Der zur Verfügung stehende Verkehrsraum ist jedoch begrenzt. Die bei den einen beliebten elektrischen Tretroller (sog. E-Scooter) sind für andere aufgrund des nur begrenzt zur Verfügung stehenden Straßenraums ein Ärgernis; E-Scooter führen insofern zu Nutzungskonflikten auf den öffentlichen Flächen.
Autor:
polis 02/2023 EHRLICHKEIT, S. 46
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„CuR Rundruf zur Kopplung des Wärmepreises an den Börsenpreis für Strom“ von Brahms
Autor:
Beilage zu Heft 1/2023 der Zeitschrift „CuR Contracting und Recht“
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„Beschleunigung der Energiewende durch offene Regelungen“ von Nebel
Urbane Energiekonzepte entstehen aus der Situation, den Anforderungen und Möglichkeiten vor Ort und können nicht nach einem einheitlichen Muster „von oben“ gesteuert werden. Welche neuen rechtlichen Entwicklungen gibt es hier?
Autor:
polisURBAN DEVELOPMENT 01/2023 S.60 f.
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„Betrieb von Ladesäulen in Kommunen“ von Oberpichler
Ausbau der Ladeinfrastruktur unter Berücksichtigung kommunaler Vergabepolitik
Ladesäulen auf kommunalen Flächen spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung der Elektromobilität. Zum einen kann die verbesserte Zugänglichkeit zur Ladeinfrastruktur in Städten und Gemeinden dazu beitragen, dass die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs für Bürgerinnen und Bürger zu einer praktikablen Option wird. Zum anderen können durch den Betrieb von Ladesäulen auch Einnahmen generiert und lokale Unternehmen unterstützt werden.
Autor:
polisMOBILITY 01/2023, S. 72 ff.
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„ «Rote Plakette» für Deutschlands Luftreinhaltung – Lokaler Luftschutz im Spannungsfeld zwischen europäischem und deutschem Recht“ von Uhlmann
In mehreren europäischen Mitgliedstaaten werden die Sickstoffdioxid-Grenzwerte der Luftreinhalterichtlinie seit Jahren überschritten und somit Unionsrecht verletzt. Die EU-Kommission hat im Mai 2018 den letzten Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet und Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben. Der EuGH wird nun die deutschen Luftreinhaltmassnahmen auf den Prüfstand stellen – es bleibt abzuwarten, ob der EuGH Deutschland für seine Versäumnisse die «rote Karte» zeigen wird. In der Zwischenzeit widmet sich der vorliegende Beitrag der Frage, wie sich das Kompetenzgefüge zwischen EU, Bund und Kommunen beim Erlass von Massnahmen des lokalen Umweltschutzes in der Luftreinhaltung aufsplittert und im Rahmen von Klagemöglichkeiten von Privaten und Umweltverbänden wieder ineinandergreift. Der Artikel stellt die Entwicklungen des aktuellen Vertragsverletzungsverfahrens dar und unternimmt den Versuch, die zentralen Fragstellungen der noch nicht veröffentlichten Klage zu antizipieren.
Autor:
in: sui-generis 2018, S. 443
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„Wasser sinnvoll zählen – und weniger zahlen. Vorschlag zur Vermeidung unangemessen hoher Kosten durch Änderungen des Mess- und Eichrechts für Wasserzähler“ von Uhlmann
In den meisten Bundesländern ist die Nutzung von Wohnungswasserzählern verpflichtend. Aufgrund der bundesgesetzlich festgelegten eichrechtlichen Regelungen müssen diese Wasserzähler alle fünf bis sechs Jahre ausgetauscht werden. Dies ist mit hohen Kosten für die Nutzer der Wohnungen verbunden.
Autor:
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„EU Law and Policy on Energy Security. Streamlining of Environmental Impact Assessments for Cross-border Electricity Infrastructure“ von Uhlmann
Europe’s energy infrastructure is undergoing a fundamental change as the completion of the EU’s internal market and the increasing integration of energy from renewables place increasing demands on the technical modernisation and interconnection of national grids.
The legal framework for the construction of such energy infrastructure is provided by the 3rd Energy Package and the TEN-E guidelines. They designate a special infrastructure category – the Project of Common Interest (PCI).Autor:
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„Umlagefähigkeit der Kosten des Monitorings von Heizanlagen“ von Brahms
Das Monitoren von Heizanlagen umfasst je nach Definition mehrere Maßnahmen zur Optimierung des Betriebs von Heizanlagen, u.a. auch die Optimierung des Energieeinkaufs bis zur Durchführung von technischen Änderungen, die jedoch nicht allesamt auf den Mieter umgelegt werden können. Der Beitrag setzt sich damit auseinander, wo die Grenzen der Umlagefähigkeit der Kosten nach der Betriebskostenverordnung und Heizkostenverordnung nach derzeitiger Rechtslage zu ziehen sind. Dies kann zudem auch in Fallkonstellationen nach Umstellung auf ein Contracting von Relevanz sein, ob solche zusätzlichen Maßnahmen ggf. in den Wärmeliefervertrag zwischen dem Vermieter und den Contractor einbezogen werden können, § 556c Abs. 3 BGB i.V.m. Wärmelieferverordnung.
Autor:
HKA 3-4 2023 S. 9 - 16
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